•Personen, die mit dem Beschuldigten / Angeklagten in gerader Linie verwandt oder verschwägert sind (Kinder, Stiefkinder, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Enkel, Stiefenkel, Ehegatten des Enkels, Urenkel, Stiefurenkel, Ehegatte des Urenkels, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern).
•Personen, die mit dem Beschuldigten / Angeklagten in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind (Geschwister, Ehegatten der Geschwister, Nichte / Neffe, Geschwister der Ehegatten, Eltern / Großeltern der Stiefeltern, Tante / Onkel, Eltern / Großeltern der Schwiegereltern).
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