JosephConrad schrieb:Es gav nur einen Funkmast in den das Handy eingeloggt war.
Ja, nur es ging nicht um Scarletts Handy. Lies den Artikel, auf den du dich beziehst, und versuch zu verstehen, welche Arten von Funkzellabfragen da thematisiert werden. Das sind keine Individualabfragen vom Typ: "Wo war Teilnehmerin XY zuletzt".
Sondern ein Snapshot aller Teilnehmer die zum Zeitpunkt X in einer Zelle (bzw. wie ausgeführt üblicherweise in mehreren überlappenden, benachbarten) eingeloggt sind. i.d.R. Daten von ein paar 1000 bis 10000 Teilnehmern.
https://www.heise.de/news/Ueberwachung-per-Mobilfunk-Laender-nutzen-Funkzellenabfrage-intensiv-3641386.html
JosephConrad schrieb:Das Todesermittlungsverfahren sagt: kein Hinweis auf ein Verbrechen. Damals hat nan nicht einmal den letzten Standort des Handys ermittelt. Nutze bitte die Suchfunktion, das wurde vor 2-3 Jahren in Thread bis zum letzten durchgekaut. Incl. Netzabdeckung Ortungsmöglichkeiten, etc., pp. Der Vater hatte mit einem Experten deswegen sogar Akteneinsicht.
Ein Todesermittlungsverfahren, wenn es kein Hinweis auf ein Versterben gibt, was soll das bringen?
Hättest du wie gesagt den Artikel gelesen und verstanden, bzw auch die Situation anderer Vermisstenfälle einbezogen, würdest du erkennen, dass diese Gesamtabgriffe viel häufiger stattfinden als gemeinhin angenommen wird. Und auch nicht nur bei Verbrechensverdacht, sondern z.B. auch bei Vermisstenfällen. Weshalb deine Argumentation:
JosephConrad schrieb:Das Todesermittlungsverfahren sagt: kein Hinweis auf ein Verbrechen.
..allzu dünn ist. Zumal das Verfahren ein Jahr nach dem Verschwinden initiiert wurde. Also ein Jahr nachdem sich die Polizei die Frage "Funkzellabgriff oder nicht" stellte. Das Todesermittlungsverfahren ist somit irrelavant in dem Zusammenhang.
JosephConrad schrieb:Alles andere sind Verschwörungstheorien.
Welcher Art sind deine Theorien? Du tust so als wüsstest du welche Mobilfunkdaten die Polizei einzogen hätte, obwohl das nicht stimmt. Das sind noch nicht mal wirkliche Theorien, wenn sie auf unrichtigen Annahmen beruhen.
Der Vater kann den genauen Zeitpunkt des Ausloggens nicht nennen, sondern nur den groben Zeitraum von 17:45-18:45 "unter Vorbehalt". Wie exakt sind also die Einblicke bzgl. der polizeilicherseits eingeholte Mobilfunkanfragen? In einer Akte stünde das sekunden-exakt. Hört sich eher so an, als ob er es informell "gesteckt" bekommen hätte.