Coldcases schrieb:So gut wie Null. Seltene Ausnahmen gibt natuerlich immer wieder mal, dass man beispielsweise sterbliche Ueberreste findet, usw.
Da Scarlett allerdings so eine seltene Ausnahme sein kann, muss man sich eben von der Begrifflichkeit vermeintlicher "Wahrscheinlichkeiten" verabschieden, weil die für den Einzelfall bedeutungslos ist. Rein subjektive, auf Bauchgefühl basierend Einschätzungen sind nebenbei auch keine ernsthaften Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen.
Ein zweiter Haupt-Denkfehler liegt darin verborgen, dass Scarletts Verschwinden in sich selbst ein völlig unwahrscheinliches Ereignis ist. Denn in Jahrzehnten ist auf dem Schluchtensteig niemand sonst widerfahren, dass er/sie spurlos verschwindet.
Und wenn ein Ereignis im Ergebnis etwas höchst seltenes darstellt, wie das spurlose Verschwinden auf dem Schluchtensteig, sind auch die in der Kette der Ursächlichkeiten, die zu diesem Ergebnis geführt haben, entweder mehrere moderat-gering-wahrscheinliche Einzelelemente enthalten, oder aber ein einzelnes extrem-gering-wahrscheinliches Einzelelement. Also wie inder Mathematik 0,00001 ergibt sich aus 0,1 * 0,1 * 0,1 * 0,1 oder aus 0,2 * 0,00005. D.h. so ein 0,00005%-wahrscheinliche Ursache kann schon vorliegen.
Coldcases schrieb:Aber schau dir die Statistik bei Langzeitvermissten in Deutschland an. Wieviele sind da bei bei zig tausend Faellen lebendig wieder aufgetaucht?
Ich kenne einen einzigen Fall. Die Relation, Zahlen ist/ sind doch sehr eindeutig.
Alles was man über die Langzeitvermisste weiß ist allerdings, dass sie lange Zeit vermisst wurden oder ggf. bis heute werden. Dass sie schon von Anfang Opfer von Tötungsdelikten wurden, ist ja wiederum nur eine Vermutung. Sie können sich auch dem Blickfeld derer, die nach ihnen such(t)en entzogen haben, aber leben - bzw. ausgangs und auch Jahre danach gelebt haben. Hängt natürlich sehr vom Fall ab. Aber allgemein gesprochen kann man bei einem Langzeitvermissten nicht alleine wg des langzeitigen Vermisstseins davon ausgehen, dass er/sie tot ist.
Das ist also auch v.a. ein Zirkelschluss, wo sich eine Behauptung durch sich selbst bestätigen will.