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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.828 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 11:11
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die Besorgnis der Befangenheit ist bereits die einzig ausschlagebende Befangenheit.
Wenn dem so wäre, müsste man dann nicht die „Besorgnis“ streichen können und nur noch pauschal von „Befangenheit“ sprechen?

Oder gibt es doch einen guten Grund für eine Differenzierung, wie @Origines in diesem Beitrag erläutert?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Da "Befangenheit" eine innere Tatsache ist, die kaum nachzuweisen ist, kennt das Gesetz nur die Besorgnis der Befangenheit. Und: Die gesetzlichen Ausschlussgründe für Richter, also die Fälle, in denen für das Gesetz Befangenheit immer gegeben ist:



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:07
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn dem so wäre, müsste man dann nicht die „Besorgnis“ streichen können und nur noch pauschal von „Befangenheit“ sprechen?
Befangenheit zu erkennen, würde in den meisten Fällen nicht gelingen, weil es meist zu wenig Anhaltspunkte dafür gäbe.
Für die Besorgnis reichen eine geringere Anzahl.

Hier sind die Anhaltspunkte dafür massiver, wenn die Richterin selbst zugibt, dass sie bestimmte Rechte der Verteidigung vorenthalten hat, nur weil die Verteidigung an einen Unfall glaubt (Quelle: BAG-Urteil). Diese eigene Stellungnahme ist so deutlich, dass man in diesem Fall schon von wirklicher Befangenheit sprechen müsste.

Den Mail-Wechsel mit dem Hydromechaniker hätte sie ebenfalls veröffentlichen müssen. Wo die Verteidigung jetzt diese Mail gefunden hat, ist momentan noch offen. Wenn sie diese erneut nur in die Nebenakte gelegt hat, wäre das ein weiterer schwerer Hinweis auf die Befangenheit. Ich glaube irgendwann kann man definitiv sagen, dass ein Richter befangen ist. Nichts anderes machen die Gerichte bei Tätern, wenn sie die Mordmerkmale untersuchen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:12
Nachdem der Hauptbelastungszeuge gestern in bedenklicher Art und Weise einen Wackel-Auftritt hingelegt hatte, lag der Fokus heute weiterhin auf seiner Aussage.

Zum Start in den Tag gab die Verteidigung eine Erklärung ab - in der Dr. Georg den Zeugen und dessen Aussage regelrecht demontierte.
Die Aussage des 25-jährigen Zeugen gestern sei „dünn, blass und blutleer“ gewesen, so Rechtsanwalt Yves Georg. Er zählt die etlichen Widersprüche in den Aussagen des „Knast-Zeugen“ auf, spricht von „wirren Angaben“ und „gelogenen Spontanerinnerungen“.

(...)

Verteidiger Yves Georg betont, dass der „Knast-Zeuge“, mehrfach vorbestraft sei - unter anderem auch wegen Drohung und Nötigung. Er leide an psychischen Störungen und habe schon in früheren Prozessen als Zeuge unwahre Angaben gemacht.
Anschließend ging es um die mediale Berichterstattung: was war wann zum Eiskeller-Fall in den Medien bekannt? Die Antwort darauf sollte ein Pressesprecher der Polizei geben.
549 Berichte hat der Pressesprecher eigens für diese Verhandlung ausgewertet. Im ersten Verfahren am Traunsteiner Landgericht wurde das noch nicht gemacht.

Unterm Strich kommt heraus: Alles Wesentliche zum angeblichen Tathergang könnte der „Knast-Zeuge“ zu den jeweiligen Zeitpunkten auch aus Zeitungen oder dem Fernsehen erfahren haben. Entweder direkt oder indirekt, weil es ihm Besucher im Gefängnis erzählten. Auch, dass keine DNA-Spuren von Sebastian T. gefunden wurden, war schon öffentlich, bevor sich die beiden im Gefängnis trafen.
Weiter sagten Beamte der JVA Bernau aus.
Sie beschreiben den „Knast-Zeugen“ als sehr redselig. Jemand, der öfter mal andere Insassen „verpetze“. Außerdem stellt sich heraus: Einen anderen Insassen beschuldigte er, Haschisch im Gefängnis zu besitzen. Später stellte sich das ganz offensichtlich als falsch heraus.
Bevor mit Psychiater Michael Soyka einer der beiden Sachverständigen aussagte, wurde die Videovernehmung des JVA-Zeugen angesehen.
Das Video der Vernehmung – es dauert eine gute Stunde – wurde jetzt auch im Laufener Gericht noch einmal gezeigt. Neue Erkenntnisse lieferte es freilich nicht, schließlich wurde er am gestrigen Mittwoch selbst hier als Zeuge vernommen.
Michael Soyka über den JVA-Zeugen:
Er untersuchte den 25-jährigen „Knast-Zeugen“ schon dreimal, sprach mit ihm über sein Leben. In Mühldorf wuchs der junge Mann auf, habe aber eine „wüste Biographie“ hinter sich. Angeblich wurde er in der Jugend im Heim auch vergewaltigt. „Er war vor fünf Jahren das erste Mal in psychiatrischer Behandlung“, so Soyka. Und er sagt: „Es ist völlig klar, dass eine schwere Persönlichkeitsstörung vorliegt.“ Unter anderem eine Borderline-Störung sei bei dem Mann diagnostiziert worden.

Psychiater Soyka sagt über den Zeugen jedoch auch: „Er ist nicht dumm und verbal nicht ungeschickt. Aber er ist kein Blender.“ Das Gericht will auch noch wissen, wie Soyka die Glaubwürdigkeit des Mannes einschätzt. Doch dazu traut er sich kein Urteil zu.
Gutachter zum „Knast-Zeugen“: Schwere Persönlichkeitsstörung, „aber er ist kein Blender“ (Ippen.Media)

Weiter geht's am kommenden Montag u.a. mit der Vorstellung des aussagepsychologischen Gutachtens durch Professor Steller.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:24
Ergänzend zum Beitrag von @LackyLuke77 über den Bericht von Ippen Media hier nochmal verlinkt die Berichterstattung der PNP:


https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535

Zusammengefasst :

1. Es gab wohl einigen Aufruhr über Kommunikation zwischen Polizei und StA und Polizei und JVA-Beamten, die angeblich nicht ordnungsgemäß dokumentiert sei (lt Verteidigung, mir scheint das persönlich an dieser Stelle etwas sehr kleinlich, aber vielleicht verstehe ich die Relevanz auch nur nicht).

2. Videoaussage des Adrian M wird abgespielt.

Angeblich zeigt der Angeklagte bei einigen Punkten leichte Regungen (schnaufen o. Ä.).

3. Gutachter Soyka berichtet über schwierigen Lebensweg des Adrian M, Personlichkeitsstörungen etc. Er sei aber intelligent und auch aussagetüchtig.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:46
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Nachdem der Hauptbelastungszeuge gestern in bedenklicher Art und Weise einen Wackel-Auftritt hingelegt hatte, lag der Fokus heute weiterhin auf seiner Aussage.
@LackyLuke77
Vielen Dank für deine ausführliche Berichterstattung.
Allerdings wundert es mich, dass hier so öffentlich über die Psyche und eine psychische Krankheit eines Zeugen gesprochen wird. Ich hätte erwartet, dass dazu die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird und nur ein Ergebnis mitgeteilt wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:05
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich hätte erwartet, dass dazu die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird und nur ein Ergebnis mitgeteilt wird.
Für den Ausschluss der Öffentlichkeit in Strafverfahren bestehen sehr sehr hohe Hürden. Schließt man für Teile des Verfahrens die Öffentlichkeit aus, müsste das dann zwangsläufig auch für die Plädoyers erfolgen.

Macht man in der Regel nur zum Schutz von Kindern oder Opfern von Sexualdelikten. In diesem Fall dürfte ein Grund nicht bestehen.


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gestern um 17:06
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Allerdings wundert es mich, dass hier so öffentlich über die Psyche und eine psychische Krankheit eines Zeugen gesprochen wird. Ich hätte erwartet, dass dazu die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird und nur ein Ergebnis mitgeteilt wird.
Prozesse, die im "Namen des Volkes" geführt werden, sind grundsätzlich öffentlich. Und es ist, wie man ja auch in diesem Forum sieht, von einer zentralen Bedeutung, wie glaubwürdig dieser Zeuge ist. Und zur Einschätzung der Glaubwürdigkeit braucht es ein möglichst umfangreiches Bild seiner Person bzwl. seiner Persönlichkeit.

Und in einem Prozess, der nur deswegen stattfindet, weil das erste Gericht befangen war und Transparenz ganz klein geschrieben hat, würde ich dann doch davon abraten, irgendwelche Dinge hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. Zumal der Zeuge sich freiwillig gemeldet hat und mit seiner freiwilligen Aussage zum großen Teil dafür verantwortlich ist, dass da jemand potentiell für lange Jahre im Knast landet.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn dem so wäre, müsste man dann nicht die „Besorgnis“ streichen können und nur noch pauschal von „Befangenheit“ sprechen?
Nein, das müsste man nicht. Weil es rein inhaltlich und ohne jeden Kontext einen Unterschied macht, ob ein Gebrauchtwagen beim Kauf kaputt war oder ich nur die Befrüchtung habe, es sei kaputt. (Das Beispiel hinkt auf allen Ebenen)
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Oder gibt es doch einen guten Grund für eine Differenzierung,
Es gibt einen Grund für die Differenzierung. Allerdings, und das ist unser Dissenz hier, ist der nur relevant, wenn wir uns rein interessehalber darüber unterhalten. Eben analog der Folter: Die Diskussion, ob da gefoltert wurde, ist vorbei, wenn mit Folter gedroht wurde. Wir können uns dann unterhalten, ob der angekündigte russische Spezialist, der mit dem Hubschrauber eingeflogen werden soll, um unvorstellbare Schmerzen zuzufügen, das auch in die Tat umgesetzt hat und wie. Das hat aber für die grundsätzliche Bewertung des Vorganges keinerlei Relevanz. Außer man möchte das wider besseren Wissens verharmlosen: Da wurde doch gar nicht gefoltert.

@Origines

Darf ich fragen, warum Du so drauf bestehst, das Gericht sei ja nicht befangen gewesen? Denn für den Fall relevant ist diese sehr theoretische Differenzierung nunmal so null. Es sei denn, und das unterstelle ich, man möchte das Urteil irgendwie durch die Hintertür retten, weil ja die Befangenheit gar nicht festgestellt wurde. Und das hielte ich für unredlich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:13
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Er könnte sich frei erinnern, wie es war, als man Karten gespielt hat. Er erinnert sich aber nicht.
Zugleich weiß er ja, dass er sich beim letzten Mal zu vielen Details geäußert hat. Da mag es auch als hypothetischer Lügner für ihn sicherer sein, zu sagen, dass er sich nicht erinnert. Wobei ich mir dann denke: wäre es nicht besser, einfach nicht auszusagen?
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das war eine Frage und ich denke, dass die mit nein beantwortet werden muss: @Mevsim hat das nicht richtig verstanden. Deshalb habe ich gefragt, woher denn der Zeuge vorher hätte wissen sollen, dass es keine Beweise gegen den Basti gibt.
Nun wieso @Mevsim das hätte wissen sollen ist mir immer noch klar und falsch verstanden hat er da denke ich auch nichts.
Zuher Frage woher er diese Info hatte, lagen da schlicht noch nicht genug Infos vor. Es wird sich auch kaum beantworten lassen. Zumindest wissen wie jetzt:
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Auch, dass keine DNA-Spuren von Sebastian T. gefunden wurden, war schon öffentlich, bevor sich die beiden im Gefängnis trafen.
Er kann es also von ST aber auch auf anderem Wege erfahren haben. Vor allem: bevor sie sich im Gefängnis trafen! Ausgedacht haben kann er sich das ja schon viel früher.

Das fand ich an den neuen Infos auch noch spannend:
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Jemand, der öfter mal andere Insassen „verpetze“. Außerdem stellt sich heraus: Einen anderen Insassen beschuldigte er, Haschisch im Gefängnis zu besitzen. Später stellte sich das ganz offensichtlich als falsch heraus.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:28
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Darf ich fragen, warum Du so drauf bestehst, das Gericht sei ja nicht befangen gewesen? Denn für den Fall relevant ist diese sehr theoretische Differenzierung nunmal so null. Es sei denn, und das unterstelle ich, man möchte das Urteil irgendwie durch die Hintertür retten, weil ja die Befangenheit gar nicht festgestellt wurde. Und das hielte ich für unredlich.
Er sagt ja nicht, dass das Gericht nicht befangen war, sondern dass vom BGH nie geklärt wurde oder zu klären versucht wurde/b], ob es befangen war.
Und das ist nun Mal so. Das BGH interessiert sich erstmal null dafür, ob das Gericht befangen war oder nicht. Denn Befangenheit ist eine innerliche Angelegenheit:
Zitat von GrillageGrillage schrieb am 03.05.2025:Der Grund dafür ist vor allem, dass kein Mensch und daher auch kein Gericht in der Lage ist, die "Gefühle" anderer Menschen objektiv gültig zu überprüfen. Die "Besorgnis" der Befangenheit ist also eine sozusagen vor die interne Gedanken- und Stimmungssphäre des Richters gezogene, objektivierende Anforderung: Diese Besorgnis muss der Ablehnende haben, nicht der Abgelehnte. Das geht – mit Gründen – nur, wenn objektive Anhaltspunkte gegeben sind, auf welche sich die Besorgnis stützen kann.
(nach Fischer)
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb am 04.05.2025:Die Befangenheit ist ein innerer Zustand des Richters, der seine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, seine Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen kann. Dieser Zustand kann i.d.R. nicht bewiesen werden. Daher ist die Ablehnung schon begründet, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen (BGH, Urt. v. 17.06.2015 - 2 StR 228/14, NStZ 2016, 58; vgl. auch BGH, Urt. v. 10.01.2018 - 2 StR 76/17, Rdnr. 16).
Quelle findet sich im zitierten Beitrag.

Der Zustand der Befangenheit kann in der Regel nicht bewiesen werden und der BGH hat stattdessen deren Besorgnis festgestellt.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:53
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Der Zustand der Befangenheit kann in der Regel nicht bewiesen werden und der BGH hat stattdessen deren Besorgnis festgestellt.
Nein, eben nicht stattdessen. Du schreibst das doch selbst richtig oder verlinkst die richtigen Qzuellen dazu. Wieso also "stattdessen"?

Nochmal: Es ist völlig wurscht, ob das Gericht (als innere Angelegenheit) tatsächlich befangen ist. Zumal, wenn das, wie Du ja selber sagst, gar nicht bewiesen werden kann. Um die Befangenheit zu konstatieren, reicht also die Besorgnis der Befangenheit. Das ist keine Hilfskonstruktion, das ist die tragende Säule. Die Besorgnis der Befangenheit. Das andere wird nicht untersucht und es kann auch nicht untersucht werden.

Deswegen ist eine Behauptung, das Gericht sei ja schließlich gar nicht irgendwie befangen gewesen oder man dürfe das halt nicht so sagen, völlig absurd. Um nicht zu sagen, der unzulässige Versuch, einen eklatanten Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze auf eine arg theoretische Ebene wegzudiskutieren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:14
@BoobSinclar
@AusLeipzig

Ich denke, wir brauchen hier um die Frage der Befangenheit nicht weiter kümmern. Das ist so oder so etwas abstrakt.

Was der heutige Tag wieder gezeigt hat, dass wirklich das alte Gericht viel zu schlampig gearbeitet hat. Es hatte nicht mal ausreichend geprüft, ob der JVA-Zeuge überhaupt Täterwissen von sich gab. Heute wissen wir, er konnte alles wesentliche schon aus der Presse und TV erfahren haben. Die Ursache für das schlampige Arbeiten müssen wir hier nicht ermitteln, die Ursache kann jedoch in der Befangenheit liegen. Aber das ist unwichtig.

Das zeigt, dass in Wirklichkeit das alte Gericht nicht die eine wesentliche Grundlage nicht besaß, mit dem Mittel "freie richterliche Beweiswürdigung" zu entscheiden.

Ich hoffe damit endet die gebetsmühlenartige Diskussion über die "freie richterliche Beweiswürdigung" und vermeintlichen Täterwissen des Zeugen. Seit heute wissen wir es besser.


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gestern um 18:15
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Nochmal: Es ist völlig wurscht, ob das Gericht (als innere Angelegenheit) tatsächlich befangen ist. Zumal, wenn das, wie Du ja selber sagst, gar nicht bewiesen werden kann. Um die Befangenheit zu konstatieren, reicht also die Besorgnis der Befangenheit.
Nein die Befangenheit wird schlicht nicht konstatiert, es ist im Beschluss nur von "Besorgnis der Befangenheit" die Rede. Aber ich glaube auch, dass diese Diskussion nirgendwo mehr hinführen wird.

Vielleicht hilft das auch nochmal beim Verständnis:
Beitrag von Rick_Blaine (Seite 668)


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gestern um 18:33
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Vielleicht hilft das auch nochmal beim Verständnis
Ich habe kein Verständnisproblem. Eher eines, zu verstehen, wo denn hier eigentlich ein Widerspruch liegen soll. Und warum sich hier mit Händen und Füßen dagegen gewehrt wird, ein Gericht, dass wegen der Besorgnis der Befangenheit, die eben auch nicht nur theoretische, sondern vor allem ganz praktische Konsequenzen hatte, wie @Rigel92 darlegt, als befangen zu bezeichnen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:51
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:warum sich hier mit Händen und Füßen dagegen gewehrt wird,
Weil aus der abesorgnis der Befangenheit nicht folgt, dass das Gericht befangen war. Das hat @RickBlaine auch klar gesagt:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb am 06.05.2025:Der Gesetzgeber, vor allem die vielen Juristen, die an einem Gesetzentwurf arbeiten, bevor er verabschiedet wird und die vielen Richter in der Geschichte des BGH haben sich ja etwas dabei gedacht, wenn nirgends in den Urteilen oder Gesetzen von einer tatsächlich vorhandenen Befangenheit die Rede ist.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb am 06.05.2025:On die Richter des BGH nun selbst meinen, die Richterin war hier eindeutig "befangen" oder nicht, ist ebenfalls nicht und schon gar nicht aus ihrem schriftlichen Beschluss festzustellen, denn das ist ebenfalls wieder ein Punkt, wo man in die Köpfe der Richter schauen müsste.

Es gibt keine juristische Antwort auf die Frage. Die Besorgnis ist vernünftig und begründbar und das ist, wonach das Gesetz fragt. Eine bessere Antwort gibt es nun mal nicht.
Aber ja, wir kommen hier nicht weiter, mehr werde ich auch nicht dazu schreiben.


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gestern um 19:00
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Allerdings wundert es mich, dass hier so öffentlich über die Psyche und eine psychische Krankheit eines Zeugen gesprochen wird.
Ich weiß jetzt nicht, ob das evtl. auch mit reinspielt, aber über seine psychische Konstitution ist auch in seinen eigenen Prozessen bereits öffentlich berichtet worden.


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gestern um 19:12
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich habe kein Verständnisproblem.
Natürlich nicht. Sondern alle anderen hier haben ein Verständnispproblem.


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gestern um 19:12
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich sehe die Frage mit dem Gips eher als Indiz dafür an, dass sich der Zeuge wirklich nicht erinnert. Das ist ja eine negative Nebentatsache und nachweislich hat der Angeklagte den Gips erst nach diesem Gespräch zwischen Silvester und Neujahr getragen. Hätte er ihn schon bei diesem Gespräch getragen, ist es rein hypothetisch, ob sich der Zeuge daran erinnern würde oder nicht. Vermutlich ja. Aber er hat ihn halt nicht getragen.

Also nächster Schritt: Müsste sich der Zeuge an diese negative Tatsache (kein Gips) erinnern? Wohl schon, wenn man damals Karten gespielt hat. Nun kann man das als Indiz heranziehen, dass sich der Zeuge die Tatsache "Gips" oder "kein Gips" sicher gemerkt hätte, wenn sich der Augenblick des Geständnisses in sein Gedächtnis eingebrannt hat. Aber: Würde der Zeuge lügen, wäre hier die Tatsache, ob T. (k)einen Gips trug, kein notwendiger Bestandteil seines Lügengebäudes. Er könnte sich frei erinnern, wie es war, als man Karten gespielt hat. Er erinnert sich aber nicht. Für mich fällt es schwer, daraus Schlüsse zu ziehen.
AM hat ausgesagt, dass er sicher sei, ST hätte beim Kartenspielen aber einen Gips gehabt.

Dr. YG fasst das ab Min 0:55 ganz gut zusammen:

https://www.rfo.de/mediathek/video/glaubwuerdigkeit-angekratzt-hauptbelastungszeuge-im-hanna-prozess-gehoert/


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gestern um 19:33
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich hätte erwartet, dass dazu die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird und nur ein Ergebnis mitgeteilt wird.
Mich wundert vor allem, dass er überhaupt ausgesagt hat. Sein Anwalt hat ihm ja vermutlich geraten, die Aussage zu verweigern.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Der Zustand der Befangenheit kann in der Regel nicht bewiesen werden und der BGH hat stattdessen deren Besorgnis festgestellt.
Grundsätzlich sehe ich das genauso - und objektiv lässt sich Befangenheit ja nicht so leicht feststellen, insofern wäre das eher kontraproduktiv, wenn das gefordert wäre.
Aber wir hatten das Thema ja schon mal: Es gibt diesen einen Satz im Beschluss, aus dem man - ob das gewollt oder nicht gewollt war - rein von der Formulierung her eine "echte" Befangenheit rauslesen könnte:
die ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen lässt.
Wenn man einen Germanisten fragen würde, würde der sagen: eindeutig mehr als bloße Besorgnis. Ein Jurist würde sagen: eindeutig "nur" Besorgnis.

Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/24/1-434-24.php


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gestern um 19:36
Zitat von XluXXluX schrieb:Grundsätzlich sehe ich das genauso - und objektiv lässt sich Befangenheit ja nicht so leicht feststellen, insofern wäre das eher kontraproduktiv, wenn das gefordert wäre.
Aber wir hatten das Thema ja schon mal: Es gibt diesen einen Satz im Beschluss, aus dem man - ob das gewollt oder nicht gewollt war - rein von der Formulierung her eine "echte" Befangenheit ablesen könnte:
Das habe ich damals ja auch so gesehen und ich glaube sogar fast mehr dafür argumentiert als jeder andere hier. Ich fand damals aber @RickBlaine s Erklärung hilfreich, dass selbst die Gleichsetzung fehlender Distanz und Befangenheit nicht so eindeutig ist.
Grundlegend stimme ich aber zu: allenfalls da geht's wirklich in Richtung Befangenheit, dennoch haben die Richter sich auch dort davor gehütet explizit diese festzustellen.


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gestern um 20:13
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Darf ich fragen, warum Du so drauf bestehst, das Gericht sei ja nicht befangen gewesen? Denn für den Fall relevant ist diese sehr theoretische Differenzierung nunmal so null. Es sei denn, und das unterstelle ich, man möchte das Urteil irgendwie durch die Hintertür retten, weil ja die Befangenheit gar nicht festgestellt wurde. Und das hielte ich für unredlich.
Weil ich unmittelbar angesprochen wurde:

Und ich halte es für unredlich, eine Tatsache (Befangenheit) zu behaupten, die Du nicht belegen kannst. Weil diese Tatsache nicht der Maßstab des Gesetzes und nicht Gegenstand der Entscheidung des BGH war. Diese Tatsache spielt sich in den Köpfen der Richter ab und ist nicht nach Außen hin feststellbar.

Das Urteil ist formal nicht "rettbar", weil das Gesetz die Besorgnis der Befangenheit zum Maßstab macht. Und das ist eine Tatsache, die sich nicht im Kopf der Richter abspielt, sondern auf Seite des Angeklagten (oder der Staatsanwaltschaft oder der Nebenklage). Offenbar geworden durch die E-Mail in den Akten und den damit begründeten Antrag seiner Verteidiger nach § 24 StPO, missachtet durch die Zurückweisung dieses Antrags durch die Kammer.

Was die Vorsitzende des ersten Tatgerichts mit der E-Mail getan hat, war dämlich. Dass die Kammer keine Konsequenzen gezogen hat, war laut BGH falsch. Das Gesetz würde keine Aufhebung und Zurückverweisung durch den BGH vorsehen, wenn es nicht in Gänze mit dem Makel der Besorgnis der Befangenheit befleckt wäre.

Aber das ist keine Befangenheit. So wie ein Verdacht kein Tatnachweis ist.

Man hat bei Dir den Eindruck, es geht Dir darum, das erste Verfahren irgendwie noch mehr in die Tonne zu treten, das erste Tatgericht noch mehr zu diskreditieren, wie es gesetzlich eh schon sanktioniert worden ist. Die ganzen Prozesstage, 300 Seiten Urteil. Monatelange Arbeit umsonst. Das ist schlimm genug.

Und Du ignorierst alle Argumente, nicht nur meine, was den Eindruck noch verstärkt. Mir ist dabei egal, was Du denkst oder behauptest. Mir ist auch egal, ob der Angeklagte verurteilt wird oder nicht. Das ist Job des zweiten Gerichts. Aber ich will nicht, das andere Leser alles glauben, was jemand wahrheitswidrig und ohne Belege stur immer wieder behauptet. Gleiches gilt für die ehrverletzenden Äußerungen der Verteidigung am ersten Prozesstag, für die es keinen Anlass und keine Rechtfertigung gibt, außer aufgeblasene Rechthaberei. Und "Rechthaberei" von "Recht haben" zu unterscheiden, sollte eine Aufgabe sein, an der alle in diesem Thread mitwirken sollten, die eine seriöse Diskussion führen wollen.

Ich bin der letzte, der sich fremden Argumenten verschließt. Ich habe die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen. Aber veräppeln lassen möchte ich mich auch nicht.


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