BoobSinclar schrieb:Darf ich fragen, warum Du so drauf bestehst, das Gericht sei ja nicht befangen gewesen? Denn für den Fall relevant ist diese sehr theoretische Differenzierung nunmal so null. Es sei denn, und das unterstelle ich, man möchte das Urteil irgendwie durch die Hintertür retten, weil ja die Befangenheit gar nicht festgestellt wurde. Und das hielte ich für unredlich.
Weil ich unmittelbar angesprochen wurde:
Und ich halte es für unredlich, eine Tatsache (Befangenheit) zu behaupten, die Du nicht belegen kannst. Weil diese Tatsache nicht der Maßstab des Gesetzes und nicht Gegenstand der Entscheidung des BGH war. Diese Tatsache spielt sich in den Köpfen der Richter ab und ist nicht nach Außen hin feststellbar.
Das Urteil ist formal nicht "rettbar", weil das Gesetz die Besorgnis der Befangenheit zum Maßstab macht. Und das ist eine Tatsache, die sich nicht im Kopf der Richter abspielt, sondern auf Seite des Angeklagten (oder der Staatsanwaltschaft oder der Nebenklage). Offenbar geworden durch die E-Mail in den Akten und den damit begründeten Antrag seiner Verteidiger nach § 24 StPO, missachtet durch die Zurückweisung dieses Antrags durch die Kammer.
Was die Vorsitzende des ersten Tatgerichts mit der E-Mail getan hat, war dämlich. Dass die Kammer keine Konsequenzen gezogen hat, war laut BGH falsch. Das Gesetz würde keine Aufhebung und Zurückverweisung durch den BGH vorsehen, wenn es nicht in Gänze mit dem Makel der Besorgnis der Befangenheit befleckt wäre.
Aber das ist keine Befangenheit. So wie ein Verdacht kein Tatnachweis ist.
Man hat bei Dir den Eindruck, es geht Dir darum, das erste Verfahren irgendwie noch mehr in die Tonne zu treten, das erste Tatgericht noch mehr zu diskreditieren, wie es gesetzlich eh schon sanktioniert worden ist. Die ganzen Prozesstage, 300 Seiten Urteil. Monatelange Arbeit umsonst. Das ist schlimm genug.
Und Du ignorierst alle Argumente, nicht nur meine, was den Eindruck noch verstärkt. Mir ist dabei egal, was Du denkst oder behauptest. Mir ist auch egal, ob der Angeklagte verurteilt wird oder nicht. Das ist Job des zweiten Gerichts. Aber ich will nicht, das andere Leser alles glauben, was jemand wahrheitswidrig und ohne Belege stur immer wieder behauptet. Gleiches gilt für die ehrverletzenden Äußerungen der Verteidigung am ersten Prozesstag, für die es keinen Anlass und keine Rechtfertigung gibt, außer aufgeblasene Rechthaberei. Und "Rechthaberei" von "Recht haben" zu unterscheiden, sollte eine Aufgabe sein, an der alle in diesem Thread mitwirken sollten, die eine seriöse Diskussion führen wollen.
Ich bin der letzte, der sich fremden Argumenten verschließt. Ich habe die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen. Aber veräppeln lassen möchte ich mich auch nicht.