Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994
28.08.2026 um 12:44Der Mann ist 86 Jahre alt ...HolzaugeSHK schrieb:Damit ist eine Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Der Mann ist 86 Jahre alt ...HolzaugeSHK schrieb:Damit ist eine Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Der Mann ist 81 Jahre alt und vermutlich pflegebedürftig.sooma schrieb:Der Mann ist 86 Jahre alt ...
Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an einer US-amerikanischen Touristin ist in dem Prozess ein Urteil gefallen. Der 81 Jahre alte Angeklagte ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, wie der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin im Landgericht Koblenz verkündete.Quelle: https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/wiesbaden/477587-mordfall-amy-lopez-urteil-am-landgericht-koblenz-erwartet.html
Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.
Anfang dieses Jahres ist in der JVA eine neue Pflegeabteilung des Landes eröffnet worden - für Gefangene aus den Haftanstalten in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Es sei die einzige ihrer Art in den Ländern, so Leiter Jörn Patzak. Derzeit sei die Abteilung mit fünf Gefangenen voll belegt.
Es gebe regelmäßig Anfragen aus anderen Anstalten. "Nach ärztlicher und vollzuglicher Prüfung werden die Gefangenen über eine Warteliste nach und nach aufgenommen, sobald Plätze frei werden", sagt Patzak. Generell aber sei die Abteilung für Gefangene mit Pflegegraden ausgelegt.
Hier haben Gefangene größere Räume, Pflegebetten, barrierefreie Badezimmer, einen Alarmknopf und eine Gemeinschaftsküche. Im normalen Haftraum gebe es keine Dusche, nur ein Waschbecken mit kaltem Wasser. Und er sei zu klein, um sich darin mit dem Rollstuhl bewegen zu können.
"Natürlich ist es so, dass ältere Menschen mehr Gebrechen oder mehr Krankheitsbilder haben. Dem muss man dann auch ein Stück weit Herr werden", sagt René Müller, Bundesvorsitzender des Bunds der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD). Insbesondere bei pflegebedürftigen Gefangenen werde es jedoch kritischer, da in den Vollzugsanstalten das medizinische Personal fehle.Es ist auch nicht ganz einfach und eine Herausforderung ältere Strafgefangene zu betreuen.
Wenn sich die Inhaftierten nur noch schlecht oder gar nicht alleine fortbewegen können, erhöhe das natürlich auch den Betreuungsaufwand. "Manches wird aufgrund von Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht mehr in der Anstalt behandelt, sondern muss dann in auswärtigen Krankenhäusern behandelt werden." Dadurch erhöhe sich der Personalbedarf für Ausführungen.
"Ein Stück weit sind sie also schon arbeitsintensiver", sagt Müller mit Blick auf ältere Insassen. Das führe dann auch zu einer höheren Arbeitsbelastung für die Beamten. Besondere Schulungen für den Umgang mit pflegebedürftigen Häftlingen gebe es jedoch nicht, das könnten die Beamten auch gar nicht leisten, so Müller. "Wir wären ja schon froh, wenn wir unsere jetzigen Aufgaben vernünftig erledigen könnten. Stichwort: zu geringer Personalbestand, viel zu viele Aufgaben." Außer Wittlich sei ihm keine JVA bekannt, die darauf vorbereitet sei.
"Natürlich ist es so, dass ältere Menschen mehr Gebrechen oder mehr Krankheitsbilder haben. Dem muss man dann auch ein Stück weit Herr werden", sagt René Müller, Bundesvorsitzender des Bunds der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD). Insbesondere bei pflegebedürftigen Gefangenen werde es jedoch kritischer, da in den Vollzugsanstalten das medizinische Personal fehle.Quelle:
Wenn sich die Inhaftierten nur noch schlecht oder gar nicht alleine fortbewegen können, erhöhe das natürlich auch den Betreuungsaufwand. "Manches wird aufgrund von Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht mehr in der Anstalt behandelt, sondern muss dann in auswärtigen Krankenhäusern behandelt werden." Dadurch erhöhe sich der Personalbedarf für Ausführungen.
"Ein Stück weit sind sie also schon arbeitsintensiver", sagt Müller mit Blick auf ältere Insassen. Das führe dann auch zu einer höheren Arbeitsbelastung für die Beamten. Besondere Schulungen für den Umgang mit pflegebedürftigen Häftlingen gebe es jedoch nicht, das könnten die Beamten auch gar nicht leisten, so Müller. "Wir wären ja schon froh, wenn wir unsere jetzigen Aufgaben vernünftig erledigen könnten. Stichwort: zu geringer Personalbestand, viel zu viele Aufgaben." Außer Wittlich sei ihm keine JVA bekannt, die darauf vorbereitet sei.
Falsch. ich kenne mich mit dem Fall gut aus und ich habe auch den Thread verfolgt. Allerdings sehe ich einfach keinen Sinn darin, jetzt noch Details zum Tatablauf zu diskutieren, wenn die Fakten gesichert auf dem Tisch liegen. Der Fall ist abgeschlossen, inzwischen gibt es dann seit heute auch ein finales Urteil. Ich denke, damit hat sich diese Sache doch spätestens erledigt oder?Justsaying schrieb:Offensichtlich liest Du nicht mit.
Das denke ich auch. Wir wissen inzwischen wie der Täter handelte, warum er das Tat und was dem Opfer passiert ist. Somit ist quasi alles gesagt/geklärt. Kein Grund aus "Nostalgie" wegen 3 Jahren Rätselratens weiterhin an dieser Diskussion festzuhalten. Der Fall ist geklärt. Punkt.sallomaeander schrieb:(...) was bringt es jetzt noch, zu diskutieren, wie der Täter Amy Lopez getäuscht oder überwältigt hat. Ob er erst hinauf oder herunter gegangen ist, wie das Opfer die Tat erlebt hat.
Richtig. Es gibt auch keine Unstimmigkeiten oder Zweifel die da noch zu klären bzw. diskussionswürdig wären. Oder liege ich da falsch?sallomaeander schrieb:Gerechtigkeit für das Opfer, Abschluss für die Angehörigen. Mehr geht nicht.
Vielen Dank für die Information! :Y: Damit ist der Fall -zumindest aus meiner Sicht- abgeschlossen.HolzaugeSHK schrieb:Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes!
Ganz genau.Slaterator schrieb:Allerdings sehe ich einfach keinen Sinn darin, jetzt noch Details zum Tatablauf zu diskutieren, wenn die Fakten gesichert auf dem Tisch liegen. Der Fall ist abgeschlossen, inzwischen gibt es dann seit heute auch ein finales Urteil. Ich denke, damit hat sich diese Sache doch spätestens erledigt oder?
Das stimmt natürlich. Ich mag mich täuschen. Aber wurden früher nicht Threads geschlossen wenn sie geklärt und das Urteil gesprochen war?nairobi schrieb:Dieses Spekulieren findet man aber generell in solchen Threads.

Mein Gott. Da kommt bestimmt noch einiges an Berichterstattung…Slaterator schrieb:Ich mag mich täuschen. Aber wurden früher nicht Threads geschlossen wenn sie geklärt und das Urteil gesprochen war?
Danke für die korrekte Anrede. :DJustsaying schrieb:Mein Gott
Das ist schon möglich. Ich möchte jedoch bezweifeln, dass der Gegenstand solcher Berichterstattung tatsächlich noch einen Diskussionswert hat. Wie geschrieben, der Täter ist bekannt, sein Motiv ist bekannt, seine Vorgehensweise -auch in diesem spezifischen Fall- ist bekannt, er ist vollumfänglich geständig und entspr. verurteilt. Was gibt es da noch konkret zu diskutieren?Justsaying schrieb:Da kommt bestimmt noch einiges an Berichterstattung…
Kann man machen. Muss man aber nicht.Justsaying schrieb:Wen es nicht weiter interessiert, der kann diesen Thread ja einfach ignorieren.