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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 17:09Wenn dann würde man im ländlichen Bereich eher einen Diesel- bzw. Benzinkanister als solches im Auto haben. Aber keinen Grillanzünder. Aber da ich von ausgehe, sie transportiert ihren Hund auf der Ladefläche unterm Hardtop, sind die Dämpfe nicht gerede förderlich für den Wuffer, als auch die Gefahr, dass er daran leckt. Bei einer Grillanzünderflasche, die ja aus dünnem PET besteht, ist ja die Gefahr, dass der Wuffer die zum spielen nutzt und drauf rumbeißt auch gegeben.Jesse6 schrieb:wozu hätte man überhaupt Grillanzünder/ Brandbeschleuniger im Auto, wenn man einen Garten hat, in dem man grillen kann?!
Wird sie nicht verurteilt, kann sie nicht in Revision gehen. Ist man nicht beschwert, hat man kein Rechtsmittel. Zudem kann man davon ausgehen, dass bei einer Verurteilung, die Angeklagte in Revision geht, bei einem Freispruch oder Verurteilung nicht wegen Mordes, und Mord ohne besondere Schwere der Schuld, geht die Staatsanwaltschaft in Revision. Die Revision landet beim BGH. Hat der was zu beanstanden, gehts zurück ans Landgericht, aber eine andere Kammer.Tinkatinka schrieb:Ich habe tatsächlich Angst, dass sie nicht verurteilt wird. Ich glaube sowieso sie geht in Revision und es wird in die nächste Instanz gehen und dann sehen wir weiter
Einen großen Revisionsgrund hat die Strafkammer heute aber vom Tisch gefegt. Wäre der Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit durchgegangen, wäre mindestens die Angeklagte in Revision gegangen, und der falsche Ausschluss der Öffentlichkeit ist ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO.






