Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 22:33Das mag Dir genügen. Mir reichen Deine Erklärungsversuche jedoch bei weitem nicht.Neustarter schrieb:Ich werde es jetzt nicht noch mal erklären, dass und warum es naheliegend gewesen ist, dass man in Kenntnis dessen, dass die Leiche verbrannt gewesen ist und selber bereits in Verdacht geraten ist, an Brandbeschleuniger denkt, die sich im Auto befunden hatten oder noch befunden haben, nachdem sie das Auto für Untersuchungen zur Verfügung gestellt hatte.
Ich werde auch nicht noch mal erklären, dass dies aufgrund der bereits im Umlauf gewesenen Meldung, dass die Leiche verbrannt gewesen ist, zum Zeitpunkt des Telefonats hier kein exklusives Täterwissen mehr vorgelegen hat, sondern eine naheliegende Schlussfolgerung gewesen ist, die dazu geeignet war, den bereits aufgekommenen Verdacht gegen sie zu erhärten.
Es genügt, dass ich das bereits mehrere Male mit Begründung ausgeführt hatte, so dass ich darauf nicht erneut eingehen muss, dass und warum es nicht falsch gewesen ist, was ich schrieb.
Es ging hier zentral um die Frage von Täterwissen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, kann bei Gina H. in den Telefonaten kurz nach der Tat insofern kein exklusives Täterwissen vorgelegen haben, als es eine „naheliegende Schlussfolgerung“ war, dass bei der Verbrennung von Fabis Leichnam Brandbeschleuniger zum Einsatz kam.
Selbst wenn man dem folgen würde: War es denn auch eine „naheliegende Schlussfolgerung“, dass es sich bei diesem Brandbeschleuniger um Grillanzünder handelte - und zwar allem Anschein nach um einen der REWE-Eigenmarke „Ja!“ zum Preis von 2,79 Euro pro Liter? Und auch noch just um so einen, von dem sich eine angebrochene Flasche im Besitz von Gina H. befand?
Oder hatte die Angeklagte diese Kenntnis damals exklusiv für sich - als echtes Täterwissen? Dafür sprechen aus meiner Sicht auch Prozessberichte, in denen ja explizit davon die Rede ist, dass sie sich sich Sorgen mache („Ich bete“) wegen eines womöglich vergessenen Grillanzünders in ihrem Wagen. Wohlgemerkt: Da wird ausdrücklich auf Grillanzünder verwiesen und nicht allgemein auf Brandbeschleuniger (obwohl sie angeblich auch selbst mal von Brandbeschleunigerflasche gesprochen haben soll).
Meine Überzeugung: Gina H. wusste, dass nicht nur irgendein Brandbeschleuniger im Einsatz war, sondern Grillanzünder. Das war Täterwissen, und das beunruhigte sie zutiefst.
Grillanzünder im FokusQuelle:
Im Carport der Angeklagten sei eine Grillanzünder-Flasche gefunden worden, aus der 500 bis 600 Milliliter fehlten. Laut Sachverständigem komme es „mindestens in Betracht“, dass die Spuren am Tatort von diesem Grillanzünder stammen.
Brisant: In Telefonaten der Angeklagten wurde bereits über Grillanzünder gesprochen – zu einem Zeitpunkt, als öffentlich noch gar nicht bekannt war, dass der Leichnam verbrannt worden war.
https://m.bild.de/regional/rostock/prozess-um-mord-an-fabian-freund-erzaehlt-von-gewalt-des-vaters-69f2f4ded6078134c45a3b9c?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F[[/quote]
Vergleich der GrillanzünderQuelle:
Neben dem „JA!“-Grillanzünder aus dem Carport der Angeklagten wurde auch ein „Fireline“-Grillanzünder aus dem Besitz ihres Nachbarn Olaf K. untersucht.
Laut dem Gutachter weist der JA!-Grillanzünder eine größere Ähnlichkeit zu der am Tatort festgestellten Substanz auf als das Fireline-Produkt. Die Stoffe seien zwar nicht identisch, das könne jedoch durch Witterungseinflüsse am Tatort erklärt werden.
Siehe oben



