AdolpheSax schrieb:Ich mache mir überhaupt keine Gedanken, ob die "Dame" schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist. Sie wusste genau, was sie tat und warum sie es tat, also einsichts- und steuerungsfähig.
Jeder Beschuldigte gilt in Deutschland bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung rechtlich als unschuldig.
Für mich persönlich kann ich selber ein Urteil bis zum Richterspruch erdenken. Öffentlich äußern wie Sie und andere es hier tun mache ich aber nicht. Denn dann würde ich mich auf ganz dünnem Eis befinden.
Ich kann jedenfalls nicht beurteilen ob Gina H., wenn sie die Tat denn auch begangen hat, einsichtsfähig- und steuerungsfähig gewesen ist. Ich kenne Gina H. nicht.
Sie ist manipulativ und böse. Ob sie wirklich irgendeine Erkrankung hat und deswegen Rente bezieht, ist noch nicht einmal erwiesen. Ist aber auch ziemlich egal, da m.E. überhaupt kein Grund vorliegt sie forensisch unterzubringen.
Ob es wirklich nicht erwiesen ist ob Gina H. irgendeine Erkrankung hat und deswegen Rente bezieht kann man so nicht behaupten da wir das alle nicht wissen.
Ich kenne weder die Krankenakte von Gina H., noch weiß ich den Grund warum Gina H. wirklich Rente bezieht.
Das es auch keine Gründe gibt sie forensisch unterzubringen kann jetzt keiner von uns beurteilen, daher warten wir ein mögliches Urteil ab.
Sie sitzt seit nunmehr einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Normalerweise wird man vor Haftantritt untersucht, eine Haftunfähigkeit wurde nicht diagnostiziert. Und das, obwohl sie doch angeblich suizidal war und was weiß ich für schwere Störungen lt. eigener Aussage hat. Da hätte man sie doch erstmal in ein Haftkrankenhaus gebracht, anstatt in die JVA.
Das schließt aber nicht aus das Gina H. im Falle einer Verurteilung dann doch nach dem Paragraphen 63 StGB untergebracht wird, obwohl sie wegen Mordes nach Paragraph 211 StGB in einer JVA sitzt.
Weder aus der Justizvollzugsanstalt, noch von ihren Anwälten wurden Gründe für eine Aussetzung der Haft in den letzten Monaten vorgetragen.
Warten wir es mal ab wie am Ende die Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft lauten.