SilentEvidence schrieb:Mir persönlich sind die Anwälte der Tv etwas zu ruhig und auch tlw. ja scheinbar „flapsig“ unterwegs.
Naja das Problem ist, sie haben nichts zum ansetzen. Da bleibt nur die Show oder ruhig bleiben. Ansonsten könnten bei Nachfragen auch negativere Dinge dazu kommen.
Nehmen wir das Beispiel mit den gelöschten Fahrzeugdaten. Frau Habetha hat ja gefragt, was wir uns hier alle gedacht haben, ob das Auto "in den Händen" des alten Schulfreundes war, da er ja KfZ-Mechatroniker ist. Hätte da ihre Anwälte präventiv versucht, mit der gleichen Frage, eine Verbindung oder die Möglichkeit, dass er die Daten gelöscht hat, auszuschließen, hätte das eine ganz andere Wirkung auf das Gericht. Als ob man was ausschließen will, was die Kammer u.U. gar nicht gedacht hat.
Die können halt nur Sachen in Zweifel ziehen. Wenn man es in Zweifel ziehen kann, wie die Faserspuren, der Brandbeschleuniger, die Einbuchdaten der Sim-Karten usw. Aber Daten vom Smartphone, da kann man wenig in Zweifel ziehen. Nur etwa die Interpretation. Aber die Fülle der Nachrichten und deren Inhalt, ist z.b. auch eindeutig.
Am Anfang des Prozesses kam jemand mit dem jetzt immer passenderen Begriff der "Verurteilungsbegleiter". Mehr können sie angesichts der Masse an für die Angeklagte negativen Indizien nicht tun. Bei Mord sind ansich auch Grenzen gesetzt, es gibt nur eine Strafe für vollendeten Mord: lebenslange Freiheitsstrafe. Egal ob sie gesteht, oder nicht.
SilentEvidence schrieb:Wäre es möglich, dass hier auf Verfahrensfehler gesetzt wird und die Tv am Ende mit einem Freispruch rauskommt (obwohl vermutlich am Ende feststeht, dass sie die Täterin ist)?
Bei Verfahrensfehlern kommt es darauf an, wie schwerwiegend sie sind, und ob sie heilbar sind während des Verfahrens, oder ob die nicht heilbar sind. Heilbare Fehler, sind z.b. unterlassene Beweise einzuführen. Merkt man das, führt man sich nachträglich ein. Ist z.b. ein Zeuge nicht erschienen, weil er nicht ordnungsgemäß oder fristgemäß geladen wurde, wird das nachgeholt.
Gibt es z.B. einen Besetzungsfehler, weil z.B. ein Schöffe nicht angegeben hat, dass er mit dem Angeklagten geschäftlich verbunden ist, muss das Verfahren unterbrochen werden, und geht von vorne los. Fällt das erst nach dem Urteil auf, ist das ein Revisionsgrund. Sowas wäre z.B. ein absoluter Revisionsgrund, d.h. egal was im Verfahren lief, falsche Besetzung und das ganze Verfahren ist ungültig und muss erneut korrekt durchgeführt werden.
Die reine Schweigsamkeit der Verteidiger ist aber ansich kein Revisionsgrund.
Und ein Verfahrensfehler führt nicht zu einem Freispruch, nur zur Wiederholung der Hauptverhandlung. Einzig, wenn die Verfolgungsverjährung eingesetzt hat. Aber Mord verjährt nicht (§78 Abs. 2 StGB). Totschlag ja, da könnte jemand davon kommen, wenn er es war aber kein Nachweis der Mordmerkmale gelingt, und die Verfolgungsverjährung für Totschlag eingesetzt hätte. Solche Fälle gibts auch. Aber hier absolut nicht relevant.
Sie kann nur auf zwei Wegen einen Freispruch erhalten: Bei erwiesener Unschuld oder erheblichen Zweifeln an der Schuld (in dubio pro reo).
Mutette schrieb:Würde der Prozess dann trotzdem so weitergeführt werden?
Ja, auch ein Geständnis verkürzt einen Prozess nicht zwingend. Z.b. könnte das Geständnis falsch sein, oder geschönt, um z.b. eine milder Strafe aufgrund einer Verurteilung wegen Totschlags zu erhalten, statt eines Mordes. Die Strafkammer muss sich trotzdem ein umfassendes Bild des Falles machen, und prüfen, ob das Geständnis passt. Auch wenn sie z.B. sagt: "Ja klar, ich habe den Jungen umgelegt, der hat gestört, ich wollte mit M. R. alleine leben." geht das ganze unvermindert weiter. Bei kleineren Verfahren, wegen Diebstahls oder ner einfachen Körperverletzung, kann man u.U. das Verfahren abkürzen, aber bei Mord nicht. Wo ja auch Folgen noch dran hängen wie:
- Feststellung der besonderen Schwere der Schuld
- Mordmerkmale (und damit die Straffolge, wenn man keine feststellen kann -> Totschlag)
- Sicherungsverwahrung (Maßregel)
- Beurteilung der Schuldfähigkeit
Mutette schrieb:Oder könnte sie durch ein Geständnis verhindern das weitere Sprachnachrichten etc thematisiert werden?
Das könnte passieren, dass man eventuell die Einführung von Sprachnachrichten unterlässt, und diese ins Selbstleseverfahren schiebt, die bei einem Geständnis weitgehend obsolet sind. Solche z.B. die halt einem Zeugen mit Gedächtnisschwund auf die Sprünge helfen sollen.
Aber ein Geständnis kann auch immer wieder widerrufen werden während des Prozesses. Deswegen wird vollständig der Fall erörtert. Ein Geständnis wirkt sich nur später aus, wenn sie die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung betragt, da wirkt ein Geständnis schon, und kann ein paar Jahre frühere Entlassung bedeuten. Aktuelles Beispiel, der Doppelmord von Babenhausen. Kein Geständnis, also noch ein paar Jahre Mindestverbüßungszeit.