BuenCamino
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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 00:00Das sind 2 korrekte Eingangskriterien. Hinzu kommen aber auch noch andere mögliche Kriterien die auf eine Schuldunfähigkeit hindeuten könnten wie z.B. eine krankhafte seelische Störung.Justsaying schrieb:
Ich habe mich da gefragt, ob das Aussicht auf Erfolg haette - Einsichtsfaehigkeit und Steuerungsfaehigkeit sind da Kriterien.sunrise2008 schrieb:Wann würde die Verteidigung einen Antrag auf verminderte Schuldfähigkeit stellen?
Und von G ist (uns) keine Krankheit wie Psychose bekanntDas hatte ich gestern in einem eigenen Beitrag von mir bereits erwähnt gehabt. Es ist aktuell keine psychische Erkrankung von Gina H. bekannt.
Bei einem Mord an einem Kind wie Fabian kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass das greift.Warum sollte das bei einem Mord an einem Kind nicht greifen?
Auch das habe ich gestern kurz anhand eines Beispiels in einem Beitrag von mir geschrieben gehabt.
Ich erinnere: Ich arbeite selber als Krankenpfleger seit über 20 Jahre in einer forensischen Psychiatrie. Und hier gibt es u.a. einen Straftäter der ein Mord an einem Kind begangen hat. Dieser Straftäter sitzt jetzt mittlerweile über 50 Jahre im Maßregelvollzug.
Und haette die Verteidigung da nicht frueher drauf hin arbeiten muessen (im besten Fall)?Das kann man so nicht beurteilen. Dafür haben wir keine Akteneinsicht was jetzt von Vorteil gewesen wäre bzw. ist.
Die Verteidiger von Gina H. stehen ja hinter Gina H. das sie unschuldig ist. Wenn die Verteidigung jetzt schon am Anfang des Prozesses einen Antrag auf Feststellung einer möglichen Schuldunfähigkeit gestellt hätte, dann wäre das ja quasi einem Schuldeingeständnis gleichzusetzen.
Auch wir dürfen trotz der „erdrückenden“ Indizien nicht vergessen das bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung bei Gina H. gilt.




