abgelenkt schrieb:Leider so eigentlich ein gefundenes Fressen für die Verteidigung (die dafür relativ wenig darauf rumritt bisher, vielleicht spart man es sich für Gina's "Einlassung" und das Plädoyer auf).
Hieß es nicht mal, dass gewisse Dinge während der Beweiswürdigung angebracht werden müssen?
Wenn hier also - wie vom Verteidiger - suggiert, die "Art" der Beziehung, wie sie vom Zeugen dargestellt wurde, als anders gegeben deklariert wird - wäre der entsprechende Nachweis dann nicht in dem Moment zu erbringen, statt auf ein "was Frau H" dazu sagen hat irgendwann in der Zukunft (wohlweislich natürlich erst, nachdem sie sich angehört hat, was der Rest so aussagt).
Und was will er da bringen, außer eine Aussage der Frau H, die bisher an Glaubwürdigkeit Note -10 hat.
Das ganze Leben der Frau ist auf dem Telefon dokumentiert, in tausenden Nachrichten, Fotos, etc. und da gab es dann NICHTS aber auch gar nichts, was eine sexuelle Beziehung darlegen würde, außer ihre kruden Anmachen. Wenn da etwas gewesen wäre, hätte es ihm der Richter unter die Nase gerieben.
Hat sie noch ein V-8 Kamera, die Niemand gefunden hat, wo sie Material drauf hätte?