Enterprise1701 schrieb:Sehr gute Verteiger mögen auch im Fall Gina H ein bestimmtes Krankheitsbild erkennen. Das kann dann durchaus genutzt werden. Ich kann nicht beurteilen ob die Verteidiger in diesem Fall gut agieren, da die Ticker nur einen Bruchteil wiedergeben und andere Dinge erst gar nicht erwähnen.
Leider wird es oft so dargestellt, als sei es in einem Mordprozess güntig für den/die Angeklagte, auf krank im Sinne von unzurechnungsfähig (= schuldunfähig) zu machen, weil ihm/ihr so das Gefängnis erspart wird. Es ist ja aber nicht so, dass das bedeutet, dass der Angeklagte einfach als freier Mann nach Hause gehen darf.
Tatsächlich muss aber doch dann geprüft werden, ob vom Abgeklagten weiterhin die Gefahr ausgeht, dass er weitere ähnliche Straftaten begeht und ob die Erkrankung therapieren ist. Ist das der Fall, geht es in den Massregelvollzug und zwar ohne zeitliche Befristung, sondern auf Dauer, so lange, bis die Person soweit therapiert ist, dass keine Gefahr mehr von ihr ausgeht.
Das mag auf den ersten Blick wie Krankenhaus statt Knast wirken, also sehr viel angenehmer. De facto ist es aber genauso eine freiheitsentziehende Maßnahme, und zwar unbefristet und mit durchaus noch unsympathischeren Mitbewohnern als in Knast.