Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 09:47Es gibt eindeutiges Bildmaterial der Überwachungskamera von Olaf K., welches zeigt, zu welchem Zeitpunkt GH das Anwesen von Olaf K. betreten hat und es gibt auchGoodbunny schrieb:Warum kann die Nebenklage andere Untersuchungen durchführen als die Polizei? Es wäre ja wünschenswert, wenn die Tatwaffe gefunden wäre. Und die Tatverdächtige hatte jederzeit Zugriff darauf.
Bildmaterial, wann sie es möglicherweise wieder zurückgebracht hat. Man muss GH mit dem Messer in der Hand gar nicht auf der Überwachungskamera gesehen haben. Es ist auch der Zeitpunkt entscheidend, wann Olaf K. den EB mitgeteilt hat, wann sein Messer verschwunden ist und wann es plötzlich wieder aufgetaucht ist (an einem anderen Platz, wie bisher).
Ein Beweis ist auch, dass sich keinerlei DNA an dem Messer befand, worauf man schließen kann dass GH dies gereinigt hat, da auf alle Fälle DNA Spuren von Olaf K. an dem Messer haften müssten, dies war aber nicht der Fall und da sonst keine Person(en) außer GH und Olaf K. Zutritt zu seinem Haus bzw. Garage etc. gehabt haben (gemäß Überwachungskamera) kann man gewisse Rückschlüsse ziehen



