Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 15:43Wo steht das? Ich habe das so aufgefasst, dass man auf seinem Handy den Chatverlauf nicht mehr rekonstruieren konnte.out_sider schrieb:Das ist richtig. Wenn der Chatpartner nichts löscht (und die "Starndard Nachrichtendauer auf "Aus" steht), bringt einseitiges löschen nichts. Aber hier hat die Angeklagte auch gelöscht, da man ja laut Aussage den Chatverlauf nicht rekonstruieren konnte.
Die Angeklagte hatte ja sämtlichen Nachrichten noch, die sie verdächtig wirken ließen wie z.B. ihre Alibi-Absprachen. Hätte sie diese nicht auch gelöscht?

