Boho schrieb:Nein und der eine Polizist hat sie sehr deutlich belehrt, dass sie noch als Zeugin vernommen wird.
Jeder vernünftige Mensch hätte sich hier - noch dazu mit ihrem Wissenstand was sie die Nacht davor getrieben hat - einen Anwalt an die Seite geholt. A
Genau das scheint mir grenzwertig - das hinzutreten dieses zweiten Ermittlers, der offenbar weitere Erkenntnisse hatte (zB aus Befragung von Heike), weshalb er die beabsichtigten Telefonate von Gina unterbinden wollte, stellt schon eine Art Zäsur dar und statt noch wie erfolgt noch einmal die angebliche Zeugenstellung zu betonen (noch dazu mit einem vielsagenden "noch!") wäre es an der Stelle ohne unnatürliche Unterbrechung ihres Redeflusses (dann wäre bei Verdachtentstehung während Vernehmung keine Belehrung geboten) möglich gewesen, ihr den Verdacht zu eröffnen und sie über ihre Beschuldigtenrechte zu belehren.
Stattdessen suggeriert er sinngemäß :Eigentlich haben wir dich bereits auf dem Kieker, aber wir vernehmen dich dennochh lieber ohne Anwalt weiter als Zeugin und suggerieren du hättest nur ein Auskunftsverweigeringsrecht bei drohender Selbstbastung aber noch kein Schweigerecht.... Das könnte ab der Stelle unter bewusstem Vorenthalten Beschuldigtenstatus fallen.
Gerade wenn "Jeder vernünftige Mensch" sich nen Anwalt geholt hätte, heißt das doch, der Verdacht lag auf der Hand. Die StPO schützt insofern aber auch und gerade die Unvernünftigen.
Meines Erachtens hätte es nahe gelegen, hier nen Cut zu machen - ggf reicht es aber auch, wenn das Gericht das im Urteil tut und die zweite Gesprächshälfte nicht mehr berücksichtigt (wird auch in der Sache kaum drauf ankommen).