Tiergarten schrieb:Ob GH jemanden im Forst entdeckt hatte und sich deswegen zur anderen Route entschloss? Oder ob sie überprüfen wollte, ob man Feuer und Rauch vom brennenden Opfer in Klein-Upahl, dem nächstgelegenen Ort, wahrnehmen konnte (wenn sie denn schon zu diesem Zeitpunkt die Leiche angesteckt hatte)?
Ich hatte überlegt, ob es ihr auf dem Feldweg vielleicht einfach zu mühselig war, mit der Riesenkarre zu wenden. Wenn sie auf dem Feldweg auf Höhe des Tümpels geparkt hattte, dass hätte sie zum Wenden ja ein ganzes Stück rückwärts fahren müssen.
Zur Veranschaulichung stelle ich hier nochmal das Bild aus diesem Beitrag ein:
Beitrag von CorvusCorax (Seite 571)
Auf Höhe des Tümpels würde für mich etwa die Stelle bedeuten, wo auf diesem Bild das dritte Auto von unten steht. Von da müsste sie rückwärts noch ein ganzes Stück in den Wald hineinfahren, bis eine Wegegabelug kommt, die sie zum Wenden hätte nutzten können.
Mit so einem Schiff wie ihrer Karre stelle ich mir das nicht so angenehm vor.
Tiergarten schrieb:Wenn sie vom Tümpel zum Bolzsee wollte, war die Route über Klein-Upahl statt durch den Wald der größte mögliche Umweg.
Aber eben auch die, bei der sie auf dem Feldweg einfach nur geradeaus weiter fahren musste.
Tiergarten schrieb:Was immer auch die Angeklagte zu einer anderen Route für die Rückfahrt bewegt haben mag: Als Beweis ihrer Unschuld kann dieses Manöver nicht dienen. Sie sagte ja wohl, sie wäre nicht so dumm gewesen als Täterin, an den Steinesammlern vorbei zu fahren.
Die Aussage habe ich nicht so ganz verstanden. Räumt sie damit nicht ein, dass sie an den Steinesammlern vorbei gefahren ist?
Blutgräfin schrieb:Was soll Gina H. denn sein, etwa der größte Pechvogel aller Zeiten, dem gefühlt 123 Zufälle eine lebenslange Haftstrafe bescheren, während die Schwarzgekleideten ohne Motiv oder Spuren und mit kaum Gelegenheit ungeschoren davonkommen? Lebensfremd nennen Jurist*innen das in aller Regel.
Was hier leider oft vergessen wird ist, dass "In dubio pro reo" eine Entscheidungsregel ist, die am Ende der Beweisaufnahme auf das Gesamtbild, dass im Prozess entstanden ist, angewendet wird. Es ist eben keine Beweisregel, die auf jeden vorgebrachten Beweis und jedes vorgebrachte Indiz einzeln angewendet wird.
Und mit "in dubio" sind vernünftige Zweifel gemeint. Und damit sind wir wieder bei der Frage, ob es wahrscheinlich ist, dass all die Indizien rein zufällig auf Gina H als Täterin hindeuten.