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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

32.275 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

29.08.2026 um 22:27
Zitat von Newbie190626Newbie190626 schrieb:Also, Gina H. mag um ihres eigenen Vorteils willen, eine eiskalte Strategin sein. Aber dass sie Stunden vor einem Mord an einem 8-jährigen Kind dessen sie angeklagt ist, schon daran gedacht haben soll, mit Telefonaten potenzielle Ermittlungen in die Irre zu führen, halte ich für absurd. Einzig das Abschalten des Handys während der Tatzeit passt schon eher dazu, aber gewiss nicht die Sprachnachricht an Olaf K..
"Absurd"...wieso denn immer so "große" Wörter?
Dass du anderer Meinung bist reicht doch vollkommen aus und wie dir andere ja mitteilten.. die Nachricht ging an C nicht O. Wenn du dich schon so über meinen Post ärgerst, dann gerne korrekt.

Ich halte es nicht für "absurd" ich halte es für möglich.
Und mir ganz persönlich erscheint es logischer, als dass GH kurz bevor sie für MR ein Kind tötet fest entschlossen sei, der würde sich nie ändern. Wenn sie das wirklich glaubte, wozu dann der Mord an Fabian?

Oder nur um C bei Laune zu halten?
Denke dem ist das Recht egal, ob sich MR ändert.
Und C bei der Stange zu halten, während sie für die Beziehung mit MR ein Kind tötet... Na weiß ich ja nicht.

Ergibt so oder so vlt keinen Sinn, aber seine Ansicht darf man ja hier ja teilen und sich austauschen. Die muss man dann auch nicht direkt absurd finden.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

29.08.2026 um 22:49
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Aliens?
Du und deine Aliens.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Du sprichst dermaßen vertraut über sie, das ist schon erstaunlich. Gina ist Gina... Ja, eine Kindsmörderin.
Geduld- warte doch mal das Urteil ab. Es läuft darauf hinaus, aber dich möchte ich nicht als Richter sehen


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

29.08.2026 um 23:40
Im April 2025 erwähnte G.H. gegenüber M.R. den (€28.000) Kredit in einer Sprachnachricht (von mir hervorgehoben):
Im April 2025 äußerte sie in einer Sprachnachricht, die am Dienstag im Prozess am Landgericht Rostock abgespielt wurde, es sei schlimm, "dass du mich erpressen kannst, dass ich alles verlieren würde". Ohne das Geld von Fabians Vater könne sie sich keinen Traktor leisten, kein Futter für ihre fünf Pferde und nicht ihren Kredit abzahlen. "Gibst du mir kein Geld, kann ich dies nicht, kann ich das nicht", was Fabians Vater ausnutzen

"Muss mir reichen Mann suchen"

In einer Nachricht an einen Bekannten sagt sie kurz bevor sich Fabians Vater im August 2025 von ihr trennte, sie müsse "einen reichen Mann finden", sonst "kann ich nichts".
Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/fall-fabian-angeklagte-sah-sich-beim-geld-abhaengig-von-fabians-vater%2Cfabian-212.html

Wenn ein Kredit nicht bedient wird, kann eine Bank sogar sofort die gesamte Summe einfordern und gegebenenfalls den Bürgen belangen. Es ist mehr als tragisch, dass F. wegen der von ihr empfundenen finanziellen Ausweglosigkeit sein Leben lassen musste. Das war tatsächlich das vordergründige Motiv. Auf den trinkenden M.R. hätte sie anderenfalls verzichtet, wie ganz klar aus den zuletzt im Gericht vorgespielten Nachrichten hervorgeht. Wann wird ihm ein Licht aufgehen?!


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 03:31
Wozu einen Bürgen? Bei einer Rente von 1400€ und mietfreiheit, haette sie auch allein einen Kredit bekommen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 06:17
Zitat von TsunamisnapTsunamisnap schrieb:Wozu einen Bürgen? Bei einer Rente von 1400€ und mietfreiheit, haette sie auch allein einen Kredit bekommen.
Zu dem Zeitpunkt der Umschuldung hatte sie noch die Wohnung in Krakow am See und musste Miete bezahlen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 08:51
Zitat von Tina1404Tina1404 schrieb:
Zitat von TsunamisnapTsunamisnap schrieb:Wozu einen Bürgen? Bei einer Rente von 1400€ und mietfreiheit, haette sie auch allein einen Kredit bekommen.
Zu dem Zeitpunkt der Umschuldung hatte sie noch die Wohnung in Krakow am See und musste Miete bezahlen.
Die Bank hatte offenbar Zweifel an Ginas Kreditwürdigkeit und Absicherung. Wenn eine Bank keinen verwertbaren Gegenwert für rund €30.000 sieht, kann sie einen Bürgen verlangen. Bei einem Immobilienkredit dient die Immobilie typischerweise als Sicherheit.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 09:14
Na hoffentlich muss nicht wieder jemand anders seinen Kopf fuer sie hinhalten, bezieht sich auf den Kredit.
Das mit dem Video v R J wird sich ja aufklären, jetzt ist nur noch abzuwarten, was die 3 Kinder zur Aufklärung beitragen können


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 09:27
Zitat von TsunamisnapTsunamisnap schrieb:Na hoffentlich muss nicht wieder jemand anders seinen Kopf fuer sie hinhalten, bezieht sich auf den Kredit.
Es gibt einen Bürgen und den wird man in Haftung nehmen, wenn das Darlehen nicht mehr bedient wird.

Dessen sollte man sich bewusst sein, wenn man eine Bürgschaft unterschreibt.

Die Bank wird das Darlehen ganz sicher nicht abschreiben, warum sollte sie auch?

Wenn die Großeltern die Raten zahlen (stand hier irgendwo), ist das deren freie Entscheidung, sie sind dazu nicht verpflichtet.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 10:17
Das ist ja klar, aber es gibt ja noch das Auto, das zur Verrechnung herangezogen werden kann, naja und die Pferde


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 10:41
Zitat von TsunamisnapTsunamisnap schrieb:Das mit dem Video v R J wird sich ja aufklären, jetzt ist nur noch abzuwarten, was die 3 Kinder zur Aufklärung beitragen können
Das Video ist sowieso völlig irrelevant und die Kinder werden im fraglichen Zeitraum (Entführung/Tötung) in einer Einrichtung gewesen sein (Schule oder Kita). Da wird nichts weiter aufgeklärt, nur der Prozess unnötig von der Verteidigung in die Länge gezogen. Sämtliche relevante Zeugen werden von den Ermittlern schon längst befragt worden sein.
Übrigens, dass G.H. angeblich jetzt erst realisiert haben soll, was auf dem Spiel steht, könnte auch daran liegen, dass ihre Anwälte ihr Hoffnungen gemacht haben, indem sie von „lediglich Indizien/ keine Beweise“ sprachen. Sie wollten sie womöglich bei Laune halten. Oder Löcker hat wie G.H. Sch… erzählt.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 10:53
Zitat von TsunamisnapTsunamisnap schrieb:Das ist ja klar, aber es gibt ja noch das Auto, das zur Verrechnung herangezogen werden kann, naja und die Pferde
Ich denke, man versucht seitens der Familie (Oma/Opa, Matthias?) vorerst alles, um zu vermeiden, dass die Pferde, Auto... gepfändet/verkauft werden, da man von der Unschuld Ginas und somit von einem Freispruch ausgeht, oder dies zumindest hofft. Im Falle einer Verurteilung wird danach evtl. so einiges zusammenbrechen... Oder man glaubt danach weiterhin an die Unschuld und an ein Fehlurteil. Auch, was die momentane Unterstützung durch Matthias angeht, denn der Cousin sagte ja in seiner Vernehmung, dass:
Der vorsitzende Richter stellt nun Rückfragen an den Zeugen. Er will wissen, warum Matthias R. sich um die Pferde und Großeltern der Angeklagten kümmere. Der Zeuge antwortet, Fabians Vater tue das, solange der Prozess laufe und ihre Schuld nicht bewiesen sei.
Quelle: https://www.rtl.de/news/live-ticker-zum-fall-fabian-aus-guestrow-ich-leide-auch-sprachnachrichten-von-gina-h-nach-dem-tod-von-fabian-8-id31224931.html


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 11:08
Zitat von TsunamisnapTsunamisnap schrieb:Das ist ja klar, aber es gibt ja noch das Auto, das zur Verrechnung herangezogen werden kann, naja und die Pferde
Zur "Verrechnung" aber nur auf privater Ebene.
Die Bank kümmert sich darum nicht, sie ist weder Auto- noch Pferdehändler, die möchte nur Geld sehen.

Der Cousin kann nur hoffen, daß die Großeltern noch lange, lange leben.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 11:12
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Der Cousin kann nur hoffen, daß die Großeltern noch lange, lange leben.
Und es geht ja nicht nur um den Kredit... Im Fall einer Verurteilung kommen ja auch noch evtl. zu tragende Prozesskosten dazu... Man setzt also gerade noch alles auf "ein Pferd" - nämlich Freispruch.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 11:19
Zitat von BlaueStundeBlaueStunde schrieb:Der Cousin erzählte, dass Gina Anfang 2025 einen Kredit für eine Umschuldung (und nicht: Umschulung! Wie zunächst über den BILD Ticker berichtet) in Anspruch nahm, für den der Cousin bürgt. Gina habe die Rate von 350+- selbst beglichen, was dann die Großeltern übernahmen.
Nach meiner überschlagenen Rechnung müsste sie etwa 7 Jahre abzahlen.
Ich glaube nicht, daß 7 Jahre ausreichen.
Hast Du die Zinsen mitberücksichtigt? Die kommen m.E. noch obendrauf, wenn die Kreditsumme 28.000 beträgt.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 11:24
Zitat von jeangreenjeangreen schrieb:Und es geht ja nicht nur um den Kredit...
Doch, in Bezug auf den Cousin und die Großeltern, die jetzt die Kreditraten zahlen, schon.
Und nur dazu habe ich mich geäußert.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 11:31
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Doch, in Bezug auf den Cousin und die Großeltern, die jetzt die Kreditraten zahlen, schon.
Und nur dazu habe ich mich geäußert.
Stimmt, hast Du. Aber ergänzend dazu habe ich angemerkt, dass es vielleicht im Fall einer Verurteilung eben nicht mehr zu stämmen sein wird, ohne, dass "Dinge" gepfändet oder verkauft werden müssen, wenn noch andere Kosten dazukommen. Denn, wie Du selbst schriebst:
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Zur "Verrechnung" aber nur auf privater Ebene.
Die Bank kümmert sich darum nicht, sie ist weder Auto- noch Pferdehändler, die möchte nur Geld sehen.
Und im Hinblick darauf, dass Gina dann doch nicht "so schnell" wiederkommt...


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 11:33
Zitat von TsunamisnapTsunamisnap schrieb:Das ist ja klar, aber es gibt ja noch das Auto, das zur Verrechnung herangezogen werden kann, naja und die Pferde
Es kommt auf die Art der Bürgschaft an. Wenn sie selbstschuldnerisch ist, dann kann die Bank sofort den Bürgen in Anspruch nehmen, dass ist für die Bank einfacher. Wenn natürlich bei ihm nicht alles zu holen ist, dann kann man natürlich die Kreditnehmerin weiter in Anspruch nehmen und dort pfänden. Der Bürge kann dann natürlich die Kreditnehmerin im Innenverhältnis (versuchen) in Anspruch (zu) nehmen.

Problem dabei ist, ich zweifle ob das Auto noch den Wert hat und Tiere pfänden ist schwierig. Wenn es keinen sehr wertvollen Rennpferde sind, dann bekommt man dafür nicht soviel, hat im Gegenzug aber erstmal ordentlich Kosten. Am Ende kann die Pfändung und Veräusserung der Tiere zu einem negativen Saldo führen. Es kann dann halt passieren, dass die Tier in der Wurst, bzw. wenn im Equidenpass festgelegt ist, dass sie keine Schlachtpferde sind, dann in der Dose (Tierfutter) landen und da gibt es auch nicht wirklich viel Erlös.
Zitat von Newbie190626Newbie190626 schrieb:Genau das ist das Problem für die Verteidiger: Selbst wenn sie persönlich Kenntnis davon haben sollten, dass ihre Mandantin die ihr vorgeworfene Tat begangen hat, dürfen sie das nicht mal mit dem leisesten Ansatz andeuten, solange die Angeklagte weiter ihre Unschuld beteuert.
Anhand der Anträge die Ohm letzte Woche eingeworfen hat, kann man herauslesen, dass sie ggü. den Anwälten die Tat nicht gestanden hat. Der Verteidiger darf natürlich nicht, wenn die Angeklagte es nicht will, andeuten, die Angeklagte die Tat begangen hat. Genauso unterliegt ein Verteidiger vor Gericht immer der Wahrheitspflicht. Wenn ihm von der Angeklagten gesagt wird, dass sie die Tat begangen hat, darf er keine Anträge stellen, von denen er weiß, dass deren Ziel, der ihm bekannten Wahrheit widerspricht. Hätte die Angeklagte also eingeräumt ggü. den Verteidigern, sie hat die Tat begangen, hätte Ohm die Anträge z.B. zu den anderen Fahrzeugen nicht stellen dürfen.
Zitat von Newbie190626Newbie190626 schrieb:Darüber sollte sich der Gesetzgeber mal Gedanken machen.
Der BGH hat es schon getan. Für die besondere Schwere der Schuld, muss der Mord von den sonstigen Mordfällen in der Tatausführung und/oder Täterpersönlichkeit erheblich abweichen.
Zitat von Newbie190626Newbie190626 schrieb:Bei einem Mord an einem Kind sollte die "besondere Schwere der Schuld" keine Abwägungssache mehr, sondern fester Bestandteil des Urteils sein.
Nein, damit würde man eine Gruppe von Opfern gegenüber den anderen Mordopfern privilegieren. Bzw. die anderen benachteiligen.
Zitat von Newbie190626Newbie190626 schrieb:Einem achtjährigen Kind kann wohl von vornherein als Opfer eine gewisse Arg- und gegenüber einem/r erwachsenen Täter/in auch Wehrlosigkeit zugerechnet werden.
Das ist auch nicht so einfach. Der BGH hat für Klein- und Kleinstkindern geurteilt, dass diese zu Argwohn, einen Angriff auf ihre Person erkennen zu können, nicht fähig sind, und per se wehrlos sind. Damit kann man da die Heimtücke nicht als Mordmerkmal nehmen. Die Heimtücke wäre nur möglich, wenn ein schutzbereiter Dritter in räumlicher Nähe ist. Bei einem achtjährigen muss die Kammer eben prüfen, ob er schon zu Argwohn fähig gewesen wäre. Da spielt dann die Entwicklung des Kindes eine gewichtige Rolle. Meines Erachtens hat man durch gezielte Aussagen und durch einige Zeugen versucht, genau das untergraben. Z.B. die Behauptung Fabian würde mit jedem mitgehen, der ihm Süßigkeiten anbietet. Damit unterstellt man, dass er zu Argwohn noch nicht fähig wäre, und einen Angriff auf sein Leben sowieso nicht erkennen könnte. Könnte mir vorstellen, dass die noch geladenen Kinder auch irgendwas in diese Richtung aussagen sollen. Damit versucht man die Heimtücke zum wackeln zu bringen. Auf die Kammer wartet also nach den vielen Prozesstagen noch einiges beim Urteil.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 11:53
Zitat von Newbie190626Newbie190626 schrieb:Einem achtjährigen Kind kann wohl von vornherein als Opfer eine gewisse Arg- und gegenüber einem/r erwachsenen Täter/in auch Wehrlosigkeit zugerechnet werden
out_sider hat es schon begründet. Es ist nicht mal gegeben, dass überhaupt eine Verurteilung auf "Mord" rauskommt, möglich ist im Grunde auch "Totschlag", dafür gibt es klare Regeln und es spielt keine Rolle, wie alt das Opfer war. Es geht da rein um die Begehung/Beweggründe/Verhalten vor und nach der eigentlichen Tat und Beweise dazu, unabhängig vom Alter. Das gilt auch für die besondere Schwere der Schuld. Ich verstehe schon, wie Du es meintest, juristisch gesehen wird es aber eben unabhängig davon beurteilt, sondern in der Gesamtschau. Sollte ich da falsch liegen, bitte berichtigen (ich bin keine Juristin).


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 11:56
Zitat von jeangreenjeangreen schrieb:out_sider hat es schon begründet. Es ist nicht mal gegeben, dass überhaupt eine Verurteilung auf "Mord" rauskommt, möglich ist im Grunde auch "Totschlag", dafür gibt es klare Regeln und es spielt keine Rolle, wie alt das Opfer war. Es geht da rein um die Begehung/Beweggründe/Verhalten vor und nach der eigentlichen Tat und Beweise dazu, unabhängig vom Alter. Das gilt auch für die besondere Schwere der Schuld. Ich verstehe schon, wie Du es meintest, juristisch gesehen wird es aber eben unabhängig davon beurteilt, sondern in der Gesamtschau. Sollte ich da falsch liegen, bitte berichtigen (ich bin keine Juristin).
Das würde mich sehr wundern, wenn am Ende nur ein Totschlag rauskäme.

Worauf stützt du deine Annahme?

Edit: Ich sehe gerade den Post von out_sider. Lese ihn gleich mal in Ruhe durch. Die Nachricht hier kann ich ja nicht so einfach löschen...


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 11:59
Zitat von out_siderout_sider schrieb:
Zitat von Newbie190626Newbie190626 schrieb:Einem achtjährigen Kind kann wohl von vornherein als Opfer eine gewisse Arg- und gegenüber einem/r erwachsenen Täter/in auch Wehrlosigkeit zugerechnet werden.
…Bei einem achtjährigen muss die Kammer eben prüfen, ob er schon zu Argwohn fähig gewesen wäre. Da spielt dann die Entwicklung des Kindes eine gewichtige Rolle. Meines Erachtens hat man durch gezielte Aussagen und durch einige Zeugen versucht, genau das untergraben. Z.B. die Behauptung Fabian würde mit jedem mitgehen, der ihm Süßigkeiten anbietet. Damit unterstellt man, dass er zu Argwohn noch nicht fähig wäre, und einen Angriff auf sein Leben sowieso nicht erkennen könnte. Könnte mir vorstellen, dass die noch geladenen Kinder auch irgendwas in diese Richtung aussagen sollen. Damit versucht man die Heimtücke zum wackeln zu bringen. Auf die Kammer wartet also nach den vielen Prozesstagen noch einiges beim Urteil.
G.H. war Fabians (Ex-) Stiefmutter für 4 Jahre, wäre er ihr gegenüber nicht arglos gewesen, wäre er nicht freiwillig mit ihr mitgefahren und zum Tümpel gelaufen. Hier lag ganz klar Arglosigkeit und demzufolge Heimtücke vor. Eine ihm fremde Person wurde ganz klar ausgeschlossen.


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