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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

32.275 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Kind, Straftat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 17:15
Zitat von BohoBoho schrieb:Die TV ist seitdem er Kleinkind war - seit der Hälfte seines Lebens, Bestandteil seines Lebens. Er hat sie in dieser Zeit als Vertrauensperson kennengelernt. Sie war eine Bezugsperson seines Vaters und er hatte zu ihr sogar noch Kontakt, als er keinen zu seinem Vater hatte. Bisher ist sie ihm gegenüber nicht handgreiflich geworden.

Ganz alleine daraus ergibt sich schon die Arglosigkeit des Mordopfers Fabian.
Wenn du meinen Beitrag genau liest, wirst du feststellen, dass ich mich nicht auf diesen Fall bezogen habe, sondern es allgemein meinte.

Wie übrigens auch das Zitat allgemein war, auf das ich antwortete.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 17:17
Zitat von Jesse6Jesse6 schrieb:Die Staatsanwaltschaft hat G.H. wegen heimtückischen Mordes angeklagt und den Tatablauf gut aufgezeigt und untermauert. Es wurden keine Abwehrspuren an Fabian gefunden. Ich verstehe die Diskussion nicht.
Zitat von wobelwobel schrieb:
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Und zur Frage, ob die Tat geplant war oder nicht (anderer User): Darauf kommt es nicht an. Auch eine ungeplante Tat kann ein Mord sein, dazu muss halt mindestens ein Mordmerkmal nachgewiesen werden.
Das mit der Planung steht ja in der Anklageschrift, wird ihr also konkret vorgeworfen.
Alles richtig. Der Knackpunkt ist aber nunmal, dass man der TV (!) genau diese Anklageschrift "ohne begründeten Zweifel" (was einen alternativen Täter oder alternativen Ablauf) eben auch dann so nachweisen muss für diese Verurteilung.

Hier nochmal die Anklageschrift (und nicht falsch verstehen: ich persönlich sehe da keine begründeten Zweifel, auch, wenn die Verteidigung diese Zweifel natürlich jetzt verzweifelt versucht zu säen):
Unter Hinweis auf die Unschuldsvermutung wird mitgeteilt, dass der Angeklagten mit der heute verlesenen Anklageschrift vom 04.03.2026 zur Last gelegt wird,
in der Nähe von Klein Upahl am 10.10.2025 einen Menschen heimtückisch und aus sonst niedrigen Beweggründen getötet zu haben.
Ihr wird konkret zur Last gelegt:
Die Angeklagte befand sich bis August 2025 in einer zuvor etwa vier Jahre andauernden partnerschaftlichen Beziehung mit Matthias R., dem Vater des 8-jährigen Fabian L.. Während Fabian L. seinen Vater zu Beginn der Beziehung noch regelmäßig aufsuchte, auch um mit dem etwas jüngeren Sohn der Angeklagten spielen zu können, brach der Kontakt infolge einer von Fabian beobachteten körperlichen Auseinandersetzung zwischen Matthias R. und der Angeklagten ab. Erst mit der nunmehr erfolgten Trennung kam es dazu, dass Fabian L. wieder vermehrt seinen Vater besuchen wollte und sich regelmäßig von Freitag bis Sonntag bei ihm aufhielt. Mehrere Versuche der Angeklagten, die Beziehung mit Matthias R. erneut aufleben zu lassen, scheiterten auch daran, dass dieser einen erneuten Kontaktabbruch zu seinem Sohn nicht riskieren wollte. Dies teilte Matthias R. der Angeklagten zuletzt in den Chatnachrichten am 09.10.2025 mit.
Erbost über die nun endgültig erscheinende Trennung und in der Befürchtung, infolge der Trennung ihren bisherigen Lebensstil nicht weiter fortführen zu können, begab sich die Angeklagte am 10.10.2025 gegen 10:43 Uhr mit ihrem Ford Ranger zur Wohnanschrift des Fabian L. und dessen Mutter Dorina L. in Güstrow. Dort traf sie, wie zumindest vermutet oder im Vorfeld in Erfahrung gebracht, auf den an diesem Tage dort krankheitsbedingt aufhältigen Fabian L., welchen die Angeklagte auf unbekannte Art und Weise dazu veranlasste in ihr Auto zu steigen.
Daraufhin fuhr die Angeklagte mit Fabian L. in den zwischen der … und dem … gelegenen Wald, wo diese für einen kurzen Moment ihren ebenfalls mitgeführten Hund laufen ließ und um 11:22 Uhr aktiv ihr Smartphone deaktivierte. Anschließend fuhr die Angeklagte mit Fabian über den aus dem Wald führenden Feldweg in Richtung Klein Upahl. Kurz nach Verlassen des Waldes parkte die Angeklagte ihr Auto und begab sich mit Fabian zu einer etwa 100 m vom Feldweg entfernten Schweinesuhle.
Plötzlich und für Fabian L. unerwartet, zog die Angeklagte ein mitgeführtes Messer mit einer Klingenlänge von mindestens 10 cm und einer Klingenbreite von mindestens 1,5 cm und stach mit diesem ohne rechtfertigenden Grund und ohne, dass es dem Geschädigten möglich gewesen wäre, die Angriffe der Angeklagten abzuwehren, mindestens sechs Mal auf den Brust- und Oberkörperbereich des Fabian ein. Dabei handelte die Angeklagte mit dem Entschluss, Fabian töten zu wollen.
Nachdem die Angeklagte erkannt hatte, dass Fabian verstorben war, begab sie sich zu ihrem Auto und fuhr in Richtung Klein Upahl. Um 12:43 Uhr aktivierte die Angeklagte ihr Smartphone und verabredete sich mit dem Bekannten … zu einem Treffen am Bolzsee, welches in der Folge stattfand.
In Sorge, dass der Leichnam zeitnah aufgefunden wird und an diesem Spuren von der Angeklagten feststellbar wären, begab sich die Angeklagte nach dem Treffen erneut zu der etwa 1,2 km von Klein Upahl gelegenen Schweinesuhle, um nunmehr den Leichnam des Fabian L. im Brand zu setzen. Hierzu übergoss die Angeklagte die Kleidung des Leichnams mit einem im Auto mitgeführten flüssigen Grillanzünder und entzündete diesen.
Anschließend verließ die Angeklagte die Schweinesuhle. Fabian L. verstarb am 10.10.2025 zwischen 10:50 Uhr und 13:00 Uhr infolge der Handlungen der Angeklagten. Er erlitt mindestens sechs intensive Stichverletzungen im Brustbereich, von denen zwei Stiche direkt in das Herz trafen. Der Angeklagten war dabei bewusst, dass derartig ausgeführte Messerstiche in den Brustbereich tödliche Verletzungen aufgrund der Nähe zu lebenswichtigen Organen, wie dem Herzen, sowie zu lebenswichtigen Blutgefäßen verursachen können. Sie handelte ziel- und zweckgerichtet, um durch die Tötung einen Streitpunkt mit Matthias R. zu begraben und diesen wieder für sich gewinnen zu können. Dabei vernichtete sie bedenkenlos das Leben des 8-jährigen Kindes für die vage Hoffnung auf Wiederaufnahme einer für sie auch monetär vorteilhaften Beziehung.
Verbrechen, strafbar gemäß § 211 Abs. 1 und Abs. 2 Gr. 1 Var. 4, Gr. 2 Var. 1
StGB.
Quelle: Allmystery Themenwiki


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 17:26
Zitat von jeangreenjeangreen schrieb:Alles richtig. Der Knackpunkt ist aber nunmal, dass man der TV (!) genau diese Anklageschrift "ohne begründeten Zweifel" (was einen alternativen Täter oder alternativen Ablauf) eben auch dann so nachweisen muss für diese Verurteilung.
Nein.

Die Anklageschrift stellt immer nur einen möglichen Tatablauf dar. Es war ja niemand dabei, und wenn die Angeklagte (vorausgesetzt, sie hat die ihr vorgeworfene Tat begangen) schweigt/ihre Täterschaft bestreitet, wird man auch nicht erfahren, wie es en Detail abgelaufen ist.

Und begründete Zweifel haben die fünf Richter - oder eben nicht.

Wenn ausreichend Indizien vorliegen, die auf sie als Täterin hinweisen und das Gericht außerdem ein Mordmerkmal wie z.B. Heimtücke als erwiesen ansieht, wird das eine Verurteilung wegen Mordes zur Folge haben.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 17:28
Zitat von jeangreenjeangreen schrieb:Es ist nicht mal gegeben, dass überhaupt eine Verurteilung auf "Mord" rauskommt, möglich ist im Grunde auch "Totschlag", dafür gibt es klare Regeln und es spielt keine Rolle, wie alt das Opfer war. Es geht da rein um die Begehung/Beweggründe/Verhalten vor und nach der eigentlichen Tat und Beweise dazu, unabhängig vom Alter. Das gilt auch für die besondere Schwere der Schuld.
Zitat von jeangreenjeangreen schrieb:Keine Chance. Eine verminderte Schuldfähigkeit und damit eine geringere Strafe wird es in diesem Fall nicht geben!
Diese Antwort kam aber zuvor auf meine Zweifel, ob nicht doch die psychischen Erkrankungen der TV als Argument gegen die Höchststrafe angeführt werden - was ich leider kommen sehe.
Wie ist das jetzt zu verstehen?
. Er will wissen, warum Matthias R. sich um die Pferde und Großeltern der Angeklagten kümmere. Der Zeuge antwortet, Fabians Vater tue das, solange der Prozess laufe und ihre Schuld nicht bewiesen sei.
Quelle: https://www.rtl.de/news/live-ticker-zum-fall-fabian-aus-guestrow-ich-leide-auch-sprachnachrichten-von-gina-h-nach-dem-tod-von-fabian-8-id31224931.html

M.R. kümmert sich um die Pferde, solange der Prozess läuft ... - aha!
Eine Überzeugung, dass die TV unschuldig ist, ganz egal, wie das Urteil lautet, hört sich doch anders an. Ich finde, diese Bemerkung ist etwas untergegangen.


Grundsätzlich denke ich, dass man wirklich sehr clever sein muss, wenn man so ein Lügengebäude konstruiert - und das ist die TV nun mal nicht. In ihrem bisherigen Leben ist sie mit ihren Geschichten und ihren Tricks immer erfolgreich durchgekommen. Aber diese Welt mit Gericht, Anwälten, Argumenten, Logik usw. usw. war ihr bisher völlig fremd, und allmählich dämmert es ihr wohl, dass sie mit ihrem bisherigen Verhalten komplett aufläuft.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 17:32
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Die Anklageschrift stellt immer nur einen möglichen Tatablauf dar.
Hier muss ich mich korrigieren:

Natürlich nicht immer, aber in diesem Fall eben schon.

Und in vielen (den meisten?) anderen auch.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 17:36
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Die Anklageschrift stellt immer nur einen möglichen Tatablauf dar. Es war ja niemand dabei, und wenn die Angeklagte (vorausgesetzt, sie hat die ihr vorgeworfene Tat begangen) schweigt/ihre Täterschaft bestreitet, wird man auch nicht erfahren, wie es en Detail abgelaufen ist.
Genau. Rein theoretisch (praktisch natürlich nicht der Fall - wäre auch schön blöd) kann in einer Anklageschrift erstmal alles stehen! Lässt sich das nicht ohne begründeten Zweifel so beweisen oder ergeben sich während der Verhandlung neue oder ganz andere Abläufe/Beweise/Beweggründe für die Tat, wird der TV (in dem Fall Gina H) natürlich auch nicht wegen heimtückischen Mordes verurteilt, nur, weil das anfangs so in der Anklageschrift stand.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 17:37
Zitat von timmy123timmy123 schrieb:
. Er will wissen, warum Matthias R. sich um die Pferde und Großeltern der Angeklagten kümmere. Der Zeuge antwortet, Fabians Vater tue das, solange der Prozess laufe und ihre Schuld nicht bewiesen sei.
Quelle: https://www.rtl.de/news/live-ticker-zum-fall-fabian-aus-guestrow-ich-leide-auch-sprachnachrichten-von-gina-h-nach-dem-tod-von-fabian-8-id31224931.html

M.R. kümmert sich um die Pferde, solange der Prozess läuft ... - aha!
Eine Überzeugung, dass die TV unschuldig ist, ganz egal, wie das Urteil lautet, hört sich doch anders an. Ich finde, diese Bemerkung ist etwas untergegangen.
Doch aufgefallen ist mir das auch, habe das in dem Moment aber auch unter "vielleicht ungeschickt formuliert" abgetan. Aber wirklich überzeugt hört sich anders an, das dachte ich mir auch.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 17:39
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Hier machst du mE aber ein rechtlich unnötiges Fass auf.
Jein es war es schon vor Monaten mal Thema hier, da hatte jemand auch genau damit den möglichen Haken bei der Heimtücke angeführt.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Allerdings hab ich hier eigentlich nicht den Eindruck, dass einer der Anwälte mehr weiß
Mit der Sommerpause hat sich m. E. bisschen was geändert. Vorher war der Eindruck, dass Löcker und die Angeklagte rumschippern, und Ohm im Dinghi hinterhergezogen wird. Ohm äusserte sich ja auch vor der Sommerpause, dass es nach ihm keine Einlassung gäbe. Nach der Sommerpause hat er das Ding auf einmal fertig gemacht.
Zitat von timmy123timmy123 schrieb:M.R. kümmert sich um die Pferde, solange der Prozess läuft ... - aha!
Eine Überzeugung, dass die TV unschuldig ist, ganz egal, wie das Urteil lautet, hört sich doch anders an. Ich finde, diese Bemerkung ist etwas untergegangen.
Es könnte ihm aber auch ein Licht aufgegangen sein, egal ob er sie für schuldig oder unschuldig hält, sie aber verurteilt wird und sie erstmal lange nicht nach hause kommt. Somit wird sie bei Verurteilung lange nicht auf den Pferden reiten können, und er würde Geld, Zeit und Arbeit in etwas stecken was er nicht will und sie nicht machen kann. Er will ja nur seine Traktoren (und Frauen... *zwinker zwinker*). Da kommt glaube ich etwas Pragmatik durch.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 17:39
Zitat von metalbabemetalbabe schrieb:Doch aufgefallen ist mir das auch, habe das in dem Moment aber auch unter "vielleicht ungeschickt formuliert" abgetan. Aber wirklich überzeugt hört sich anders an, das dachte ich mir auch.
Ob er Gina noch besucht, weiß man nicht, oder? Oder hat man während laufenden Prozesses gar kein Besuchsrecht?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 17:42
Zitat von timmy123timmy123 schrieb:
Zitat von jeangreenjeangreen schrieb:Keine Chance. Eine verminderte Schuldfähigkeit und damit eine geringere Strafe wird es in diesem Fall nicht geben!
Diese Antwort kam aber zuvor auf meine Zweifel, ob nicht doch die psychischen Erkrankungen der TV als Argument gegen die Höchststrafe angeführt werden - was ich leider kommen sehe.
Wie ist das jetzt zu verstehen?
Die Antwort ging ja nach dem Satz noch weiter... Da schrieb ich:
Zitat von jeangreenjeangreen schrieb:Das zeigt ja schon allein ihr komplett planvolles Vorgehen. Das ist ja alles nicht "in dem Moment" im Affekt aus einer Psychose o.ä. passiert, bei der man davor oder danach nicht Herr seiner Sinne war!



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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 17:53
Zitat von jeangreenjeangreen schrieb:Keine Chance. Eine verminderte Schuldfähigkeit und damit eine geringere Strafe wird es in diesem Fall nicht geben! Das zeigt ja schon allein ihr komplett planvolles Vorgehen.
Ein Plan zur Straftat schließt keine Schuldunfähigkeit aus. Kriterium ist ob die psychische Erkrankung ursächlich war für die Straftat. Wenn dann bei der Ausführung rationale Handlungen ausgeführt werden ist kein Ausschlusskriterium, wenn die Einsicht zum Unrecht der Straftat eben fehlt. Dafür gibt es die Gutachten, die genau das herausarbeiten sollen.
Zitat von timmy123timmy123 schrieb:Diese Antwort kam aber zuvor auf meine Zweifel, ob nicht doch die psychischen Erkrankungen der TV als Argument gegen die Höchststrafe angeführt werden - was ich leider kommen sehe.
Wie ist das jetzt zu verstehen?
Wenn ihr aufgrund einer psychischen Erkrankung die Einsicht zum Unrecht der Straftat fehlt, dann ist sie schuldunfähig. Ein planvolles Vorgehen hebelt das nicht aus. Es gibt psychische Erkrankungen, da können die Täter dann sehr planvoll sich eine Waffe besorgen und dann die Tat ausführen. Da gilt es das Gutachten abzuwarten. Das wäre aber nach aktuellem Stand ihre einzige Möglichkeit der Haft zu entkommen, um dann in der Geschlossenen zu landen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 17:56
Zitat von enidan17enidan17 schrieb:Ob er Gina noch besucht, weiß man nicht, oder? Oder hat man während laufenden Prozesses gar kein Besuchsrecht?
Da bin ich jetzt ehrlich gesagt nicht sicher. Aber Absprachen können ja eigentlich kaum gemacht werden, soweit ich weiß sind ja immer Beamte dabei und es gibt auch Vorgaben, was besprochen werden darf und was nicht.

Und selbst wenn er darf, ob er im Moment hin geht weiß ja hier niemand. An einem der letzten Prozesstage hieß es ja, er verfolgt die Verhandlungen auch wenn er zeitlich nicht im Gericht dabei sein kann. Leider weiß ich nicht mehr wo ich das gelesen habe, es war allerdings ein Artikel, kein Ticker.

Ich könnte mir also vorstellen, wenn ich nicht ganz abgestumpft ist, daß er bei den ganzen Aussagen und Ungereimtheiten vielleicht gar nicht mehr so richtig weiß was er denken soll. On Top ist sein Sohn tot und trotz seiner extrem fragwürdigen Verhaltensweise, nehme ich ihm seine Trauer schon ab.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 18:04
Zitat von out_siderout_sider schrieb:Wenn ihr aufgrund einer psychischen Erkrankung die Einsicht zum Unrecht der Straftat fehlt, dann ist sie schuldunfähig. Ein planvolles Vorgehen hebelt das nicht aus. Es gibt psychische Erkrankungen, da können die Täter dann sehr planvoll sich eine Waffe besorgen und dann die Tat ausführen. Da gilt es das Gutachten abzuwarten. Das wäre aber nach aktuellem Stand ihre einzige Möglichkeit der Haft zu entkommen, um dann in der Geschlossenen zu landen.
Vielen Dank!
So ist das gut verständlich.

Zwischen "schuldunfähig" und "besondere Schwere der Schuld" gibt es aber doch noch Zwischenstufen.
Deshalb meine Frage:
Könnte ihre nachweislich angeschlagene Psyche als Argument wie (sinngemäß ) "mildernde Umstände" gelten und damit zu einer geringeren Strafe als die Höchststrafe führen?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 18:35
Zitat von out_siderout_sider schrieb:Ein Plan zur Straftat schließt keine Schuldunfähigkeit aus. Kriterium ist ob die psychische Erkrankung ursächlich war für die Straftat. Wenn dann bei der Ausführung rationale Handlungen ausgeführt werden ist kein Ausschlusskriterium, wenn die Einsicht zum Unrecht der Straftat eben fehlt. Dafür gibt es die Gutachten, die genau das herausarbeiten sollen.
Das stimmt, solche Fälle gibt es. Ich meinte auf diesen bezogen, Die Anklageschrift war vom 28.4.; da hatte Gina H schon einige Zeit in Haft verbracht und ist sicher auch psychologisch begutachtet worden in der Zeit vorher. Alles andere wäre für die Anklageerhebung wahrscheinlich auch sehr "heikel" gewesen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 18:51
Zitat von timmy123timmy123 schrieb:Könnte ihre nachweislich angeschlagene Psyche als Argument wie (sinngemäß ) "mildernde Umstände" gelten und damit zu einer geringeren Strafe als die Höchststrafe führen?
Gehst Du davon aus, dass Gina nicht klar war, dass sie Fabian nicht haette toeten dürfen? Oder ihr Handeln nicht danach ausrichten konnte?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 19:15
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Gehst Du davon aus, dass Gina nicht klar war, dass sie Fabian nicht haette toeten dürfen? Oder ihr Handeln nicht danach ausrichten konnte?
Doch, ich gehe davon aus, dass sie sehr wohl wusste, was sie tat.

Meine Frage geht darum:
Schuldunfähigkeit wird es also nicht sein, aber wenn die Verteidigung ihre "belastete Vergangenheit" ins Feld führt, kann das dazu führen, dass von der "besonderen Schwere der Schuld" abgesehen wird und vielleicht nicht einmal die Höchststrafe verhängt wird?


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 20:35
Zitat von metalbabemetalbabe schrieb:Und selbst wenn er darf, ob er im Moment hin geht weiß ja hier niemand. An einem der letzten Prozesstage hieß es ja, er verfolgt die Verhandlungen auch wenn er zeitlich nicht im Gericht dabei sein kann. Leider weiß ich nicht mehr wo ich das gelesen habe, es war allerdings ein Artikel, kein Ticker.
Das hat der Cousin gesagt am Freitag, der ja mit ihm in Kontakt steht. Zeit die Presseberichte zu verfolgen hat er ja eigentlich. Er muss ja nicht mehr hunderte Sprachnachrichten täglich anhören und beantworten.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 21:41
Zitat von timmy123timmy123 schrieb:Schuldunfähigkeit wird es also nicht sein, aber wenn die Verteidigung ihre "belastete Vergangenheit" ins Feld führt, kann das dazu führen, dass von der "besonderen Schwere der Schuld" abgesehen wird und vielleicht nicht einmal die Höchststrafe verhängt wird?
Ist alles viel schwieriger für Angeklagte zu erreichen, als der Volksmund/Stammtisch häufig behauptet.

Schuldunfähigkeit/verminderte Schuldfähigkeit kommt hier nicht realistisch in Betracht und wenn sie wegen Mordes verurteilt wird, wird das auch eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten.

Was die besondere Schwere angeht: hier kann schon auch eine empfundene verzweifelte Lage, mögliche psychische Erkrankungen (einhergehend mit fehlender Impulskontrolle) und die belastete Vergangenheit zugunsten der Täterin berücksichtigt werden. Man nimmt eben eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vor. Ich sehe aber nicht, dass die für sie günstigen Faktoren das schon sehr krasse Tatunrecht und die entsprechenden Faktoren iE überwiegen können. Man hat zu Ginas Lasten wohl zwei verwirklichte Mordmerkmale, ein Kind als Opfer, besonders perfides Weglocken von zuhause unter Ausnutzung der Nähebeziehung, Opfer als Mittel zum Zweck Beziehungsrettung, Anzünden des Leichnams und weiteres belastendes Nachtatverhalten (Schlechtreden des Opfers, Fremdverdächtigungen). Das wäre auch das regelmäßige Ergebnis in der Rspr: irgendeine psychische Auffälligkeit wird man bei einem absoluten Großteil aller Mörder finden und bei sehr vielen/den meistenn auch die sprichwörtliche "schwere Kindheit", trotzdem wird die besondere Schwere in einer angemessenen Zahl von Verfahren angenommen.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 22:18
Zitat von out_siderout_sider schrieb:Es könnte ihm aber auch ein Licht aufgegangen sein
Sorry, daran glaube ich nicht.


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Mordfall Fabian (8), aus Güstrow

gestern um 22:32
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Im Alter von acht Jahren ist ein Kind im Regelfall nicht mehr arglos.

Ich habe gerade mal die KI gefragt, und wenn es so stimmt, wie es da steht, geht das Strafrecht davon aus, dass Kinder sogar bereits ab drei Jahren nicht mehr arglos sind.

Arg- und Wehrlosigkeit müssen übrigens zusammenkommen und vom Täter bewusst ausgenutzt worden sein, um das Mordmerkmal der Heimtücke zu erfüllen.
Da komme ich nicht mehr mit.

Mit acht Jahren, wohl eher noch mit drei, ist ein Kind nicht mehr arglos? Da hat es jedwedes Vertrauen verloren, ist skeptisch und misstrauisch - auch den engsten Bezugspersonen gegenüber?

Auf Fabian bezogen: Heimtücke konnte nicht vorliegen, weil der Junge schon aufgrund seines fortgeschrittenen Alters argwöhnisch hätte sein müssen, als die ihm eng vertraute Gina H. ihn in Güstrow zu einem Ausflug abholte, ihn bei Klein-Upahl zum Tümpel lockte und ihn dort mit sechs Messerstichen niedermetzelte?

Gegenfrage: Woran hätte Fabian denn erkennen sollen oder müssen, dass Gina H. ihm nicht wohlgesonnen war und ihm nach dem Leben trachtete?

Für mich ist absolut unzweifelhaft, dass Fabian sowohl arg- als auch wehrlos war und Gina H. dies brutal ausnutzte. Ein klassischer Fall von Heimtücke.


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