Boho schrieb:Übrigens auch lustig, die Verteidigung in ihrem Bemühen aus R's Suchaufrauf für Zeugensichtungen Täterwissen zu konstruieren. In dem Video wird nach drei Tagen gefragt, wohingegen die TV jedoch bereits Samstag wusste, dass nur der Freitag hinsichtlich eines Alibis wichtig sein wird.
Ja, vorallem habe ich damals sowohl das Video als auch das Interview von Raffaela bei RTL gesehen. Das war nach dem Auffinden, sie sagte dass es seltsam ist, dass die Angeklagte ihn gefunden hat, und hat dann den Aufruf nach Zeugen in Videoform gepostet, weil dort bei Klein Upahl Aussagen von Anwohnern waren, dass da ein fremdes, nicht zuzuordnendes Fahrzeug und eine blonde, junge Frau zu sehen war.
Ist wirklich lustig, wie die Verteidigung meint das ganze Täterwissen zu negieren und auf Raffaela zu setzen.
Cassandra71 schrieb:Sicherungsverwahrung sehe ich hier überhaupt nicht.
Lumina85 schrieb:Sehe ich auch gar nicht. Inwiefern sollte sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen?
Die Vorbehaltung oder Anordnung der Sicherungsverwahrung ändert nichts an der Haftdauer bei zu lebenslanger Haft Verurteilter. Solange ein Gefangener mit lebenslanger Haft eine Gefahr für die Allgemeinheit und eine Wiederholungsgefahr höchst wahrscheinlich ist, wird die lebenslange Haft vollstreckt. Wird die lebenslange Haft zur Bewährung ausgesetzt, sind automatisch die Gründe für eine Sicherungsverwahrung weg. Die Unterschiede, wenn die Sicherungsverwahrung doch angeordnet wird sind, dass dem Verurteilten während der Haft zusätzliche Hilfen in Therapieform angeboten werden können und im Falle der Aussetzung zur Bewährung, höhere Auflagen der Maßregel möglich sind. Z.B. engmaschigere Überwachung, Melderegeln, längere Dauer der Maßregel als die fünf Jahre Bewährungszeit.
wobel schrieb:Gina will Fragen beantworten!
Möchte sie sich also noch ins andere Knie schießen. Gerne, ich freue mich schon wie sich ein weiteres Mal selbst hinhängt.
Scooby7 schrieb:Wann wird denn diese Schuldunfähigkeit generell festgestellt? Ist sie TEIL des Prozesses, also wäre in diesem Fall die Aussage der Therapeutin im Gerichtssaal entscheidend? Oder erfolgt das separat, nachträglich nach dem Urteil durch einen Gutachter? Denn im Prozess trat ja bislang kein Gutachter auf.
Das passiert durch die Gutachten. Im Gericht sitzt ja ein Gutachter, der hat auch in der Haft mit ihr gesprochen. Dann gibt es die Gefängnispsychologin auch noch. Und wenn da eben die Gutachter zum Schluss kommen sie ist vermindert oder ganz schuldunfähig, dann ist das so.
Suppengespenst schrieb:Gut vorbereitet?
Ist das ernst gemeint?
Kann nur Satire sein von der Verteidigung. Oder Galgenhumor.
Scooby7 schrieb:Ich würde gerne wissen, ob sowas wie Schuldunfähigkeit vom Richter im Rahmen des Prozesses, also mit solchen Aussagen festgestellt wird - oder separat irgendwann.
Da die Kammer keine Gutachter sind, verlassen sie sich auf die o.g. Personen.
CorvusCorax schrieb:Seine Mandantin sei psychisch und physisch angeschlagen und will, dass man ihr glaubt.
Da gibts nur einen Weg, die Tat gestehen. Alles andere ist bei der Indizienlage Wunschdenken.
CorvusCorax schrieb:Die Befragung durch das Gericht könnte sich über Stunden ziehen.
Wenn sie solange durchhält.
CorvusCorax schrieb:Ob sie sich im Klaren darüber ist, was das bedeutet - who knows? Könnte tatsächlich ein Desaster werden.
Scheinbar denkt sie immer noch, sie muss nur alles gut genug erklären und man glaubt ihr, der liebenden Ziehmama, die nicht lügen kann und als einzige die Wahrheit sagt.