Zitat von Lavinia2000Lavinia2000 schrieb:Im Falle einer Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und ohne Sicherungsverwahrung könnte Gina H. frühestens im November 2040 mit Anrechnung der Untersuchungshaft aus der Haft entlassen werden. Sie wäre zu diesem Zeitpunkt 44 Jahre alt.
und hat dann vielleicht nach einem Neuanfang noch drei oder vier Jahrzehnte in Freiheit vor sich.
Fabian hingegen wurde nur acht Jahre alt.