deim0s schrieb:aber mich würde interessieren, ob eine Obduktion nach so langer Zeit ergeben kann, dass der Todeszeitpunkt spätestens um 15:25 Uhr sein muss (+ fünf Minuten Anzünden)
Möglicherweise kann man den Todeszeitpunkt dadurch eingrenzen, dass man den Mageninhalt analysiert.
Wenn man z.b weiß, dass Mutter und Sohn noch zusammen gefrühstückt haben, kann man evtl den Zeitpunkt berechnen, an dem mutmaßlich Verdauungsprozesse zum Stillstsnd kamen.
Soweit meine Überlegung, kann natürlich auch komplett daneben liegen.
Auf jeden Fall gehe ich davon aus, dass man durch die Ergebnisse der Obduktion eine relativ genaues Zeitfenster berechnen kann.
CorvusCorax schrieb:Ich denke, die Ausstrahlung des Falles heute bei XY dient dazu, den maximalen Druck auf den Täter und evtl. Mitwisser zu erhöhen.
In der XY-Sendung heute sollen Zeugen gefunden werden, die in und um Upahl irgendwelche Beobachtungen gemacht haben.
Die Suche nach etwaigen Zeugen ist also regional eng gesteckt. Von daher bräuchte es keine Ausstrahlung bei XY, sondern es hätte auch genügt, vor Ort wiederholt per Pressemitteilungen der EB Zeugenaufrufe zu starten.
Ich hatte exakt die gleichen Überlegungen, als ich heute morgen gelesen hatte, dass der Fall in XY kommen soll.
In dem Interview im NDR, dass hier verlinkt ist, sagt der Staatsanwalt. Allerdings, dass es wohl im Bereich des ablageortes Zeuginnen gegeben haben, soll, die vermutlich nicht aus dem näheren Umkreis kamen. Diese versucht man über XY zu erreichen.
Ich denke, aber damit baut man automatisch auch einen enormen Druck auf den/die Täter/Täterin aus.
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/staatsanwalt-so-ist-der-ermittlungsstand-im-fall-fabian,aktuellmv-128.html