NicNic schrieb:Der Haftrichter sagt bei Vorführung nach Festnahme „ab in die U-Haft“ und statt in die JVA fahren sie mit ihr heim, damit sie ihre Tasche packen kann?
U-Haft ist keine Strafhaft. In U-Haft hat man Privilegien, die man in Strafhaft nicht hat. Dazu zählen das tragen eigener Kleidung usw. Ist nicht unüblich, dass sowas gemacht wird, gerade wenn es z.b. um Medikamente geht, Hilfsmittel, minderjährige Kinder im Haushalt ohne dass das andere Elternteil dort wohnt.
Wie gesagt, U-Haft ist keine Strafhaft, sie soll ledilich sichern, dass der der Tat Verdächtige sich nicht verdünnisiert und die zu erwartende erhebliche Strafe auch antritt.
Und nicht vergessen, sie muss nach der Verkündung der U-Haft dort gewesen sein, denn die Meldung dass U-Haft angeordnet wurde, kam vorher, kann man im Thema hier nachlesen.