Grillage schrieb:Das ist ein Gerücht und das Gegenteil ist eher der Fall. In U-Haft gibt es deutlich strengere Regelungen, als in der Strafhaft. Z.B. was Besuche und Telefonate angeht. Ein Grund für U-Haft ist halt Verdunkelungsgefahr. Man will also verhindern, dass der Inhaftierte Einfluss auf mögliche Zeugen nimmt oder Beweise manipuliert. Deshalb sind Kontakte zu Personen außerhalb des Gefängnisses sehr streng reglementiert und minimiert.
Du erzählst jetzt hier von Maßnahmen die angeordnet werden. Grundsätzlich gilt, in U-Haft hat man Privilegien, die man in Strafhaft nicht hat. Mit keiner Silbe habe ich erwähnt, dass eines dieser Privilegien ist, dass man da frei nach aussen kommunizieren kann. Das ist richtig. Im übrigen kann das auch in Strafhaft unterbunden werden.
Wenn bei deinem Nachbarn das ganze so streng gehandhabt wurde, wurde eine Sperre verhängt, das ist möglich, die kann sogar soweit gehen, dass die geschützte Kommunikation mit den Anwälten durchbrochen wird, und ein Ermittlungsrichter die Post vorher lesen muss und freigeben muss. Dass in dem Fall ein Richter über die Aushändigung der Brille entscheiden musste, bestätigt, dass besondere Maßnahmen ergriffen wurden.
Weil wir bei Nachbarn sind, vor knapp 32 Jahren wurde bei uns ein Nachbar verhaftet, am Morgen, am Nachmittag wurde ihm die U-Haft verkündet. Am Abend, gegen 19 Uhr, fahren drei Polizeifahrzeuge vor, acht Polizisten, und der Nachbar in Handschellen, er durfte Tasche packen, Medis mitnehmen und seinem über ihm wohnenden Nachbar Haustier und Schlüssel übergeben. Dann gings ab in die JVA. Auch bei ihm bestand dann verbot von Telefon, da er wegen Missbrauchs seines Kindes verdächtigt wurde. (Nach Urteil und zwei Jahren Haft stellte sich dann seine Unschuld heraus.)
Es kommt immer auf die Umstände an.