Grillage
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Vermisster Fabian aus Güstrow tot aufgefunden
gestern um 12:41Nein, der Vermieter ist ja auch nicht er Wohnungsinhaber, sondern der Wohnungseigentümer. Wohnungsinhaber ist der Mieter und ggfls. auch weitere Personen, die mit ihm in einem Haushalt leben. Der Vermieter hat ja gar keinen Zugriff auf die Räume, in der Regel nicht mal einen Schlüssel.wobel schrieb:Definiere "Wohnungsinhaber" - wer soll das sein? Eigentümer? Mieter?
Und wie ist das dann bei der TV, sie wohnte ja bei den Großeltern - zur Miete in einer eigenen Wohnung (z.B. kleine Einliegerwohnung)? Oder hat sie sich den Haushalt mit den Großeltern geteilt? Wenn ich davon ausgehe dass die Großeltern Eigentümer sind und die TV mit ihnen den Haushalt geteilt hat wären die "Wohnungsinhaber" die Großeltern gewesen? Wer wäre der "Wohnungsinhaber" bei einer vermieteten Wohnung?
Also eins weiß ich aus Erfahrung: Wenn es eine Durchsuchung in einer Mietwohnung gibt wird der Eigentümer/Vermieter nicht hinzugezogen. Er wird ggf. informiert weil man weitere Auskünfte von ihm braucht (wie z.B. ob ein Keller- oder Dachbodenabteil mitvermietet wurde), das war's aber auch schon.
In so einem Durchsuchungsbeschluss wird in der Regel auch genau beschrieben, was durchsucht werden darf. In einem Mehrparteienwohnhaus z.B. die von der Person XY bewohnte Wohnung und das dazugehörige Kellerabteil. In einer WG nur das Zimmer der Person XY und die Gemeinschaftsräume. Für Personen, die im gleichen Haushalt leben, ist es halt unangenehm, weil ja oft nicht genau zu trennen ist, was dem TV gehört und was der Omma oder dem Lebenspartner. Wenn also gegen mich ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, wird auch die Schublade mit den Unterhosen meines Mannes durchwühlt. Schließlich habe ich darauf Zugriff und könnte eine Tatwaffe zwischen seinen Socken verstecken.
Die Wohnsituation der TV ist mir nicht so ganz klar. Sie wohnte im gleichen Haus wie die Großeltern (oder zumindest war immer von einer Großmutter die Rede, die sich ja auch gegenüber der Presse geäußert hat). Mir ist aber nicht klar, ob sie mit denen im gleichen Haushalt lebte oder in dem Haus eine abgeschlossene Wohneinheit zur Verfügung hatte.







