Mordfall Fabian (8), aus Güstrow
um 13:34Das habe ich in einem früheren Post schon thematisiert. Sie kann auch mit zw. EMR ein Gewerbe anmelden und sich selbstständig machen, da eben noch erwerbsfähig! Nur eben gemindert. Sie ist offenkundig NICHT erwerbsUNFÄHIG.Xiani schrieb:Sie war doch auch mal eine Zeit lang als Verkäuferin von Pferdedecken tätig. Ja, auch bei voller EM-Rente kann man sich was dazu verdienen, aber könnte mir in ihrem Fall eher vorstellen, dass es nur eine halbe EM-Rente war.
Das wird alles sicher noch im Prozes beleuchtet, um zu verdeutlichen dass sie mit den ganzen Pferden und ihren Wünschen weit über ihre Verhältnisse gelebt hat.







