heavythoughts schrieb:Bis Ergebnisse vorliegen, gilt noch immer die Unschuldsvermutung.
Für die Ermittlungsbehörden und die Presse (Pressekodex) trifft das zu.
Privatpersonen dürfen im Rahmen der freien Meinungsäußerung, die Unschuldsvermutung außer acht lassen.
WICHTIG
Bei einem nicht verurteilten Straftäter, muss die Meinungsäußerung, als solche erkennbar sein.
Beispielsweise
Nach dem Lesen aller relevanten Informationen, verfestigt sich bei mir die Annahme, dass diese Person, der Täter ist.
Gesetzlich strafbewehrt sind Tatsachenaussagen, die man nicht belegen kann:
Beispielsweise
Dieser Mann ist auf jeden Fall, der Täter.
heavythoughts schrieb:Bis Ergebnisse vorliegen,
Das ist nicht korrekt. Staat und Presse, sind an die Unschuldsvermutung gebunden, bis in dem Fall ein Urteil vor Gericht gesprochen wird.