UTAC schrieb:Ich sage mal so: Die Wahrscheinlichkeit ist größer, dass der Hund sich nicht geirrt hat, als dass er sich geirrt hat.
Zumal auch je nach Einzelfall:
Rhapsody3004 schrieb:Aber auch hier, kann man sagen, dass je nach noch anderen Ermittlungsergebnissen, sich die Wahrscheinlichkeit erhöhen kann, dass die Hunde richtig angeschlagen haben und mit dem Fahrzeug tatsächlich eine tote Person zumindest verbracht worden sein könnte.
UTAC schrieb:Wahrscheinlich wollte der Täter nach Fraukes Tod keine Leiche in seinem Domizil liegen haben und hat sie im Auto verstaut, bis die Gelegenheit günstig war, den Leichnam am ausgewählten Ort abzulegen.
Würde auch erklären, warum die Hunde richtig angeschlagen haben könnten, da die Leiche so unter dieser Annahme auch länger an ein- und demselben Ort, im Fahrzeug, gelegen hätte.
Spekulant25 schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass man im Rahmen der OFA Windräder neben Jagdhütten etc. als vorteilhaften Festhalteort in Betracht gezogen hat und dann nachforschte, welche Monteure zur relevanten Zeit in der Umgebung stationiert waren und ob vielleicht jemand in Sachen Sexualdelikte oder Körperverletzung vorbestraft war oder anderen Monteuren verdächtig erschie
Könnte ich mir auch vorstellen. Die EB werden sicherlich versucht haben einen denkbaren festen Festhalteort weiter einzugrenzen - nach günstiger Lage und/oder auch vorteilhafter Bebauung eines Objekts und Objektgeländes selbst.
Nur muss man ja vorher überhaupt erst mal auf Monteure gekommen sein.
LadyWhiteRose schrieb:Und es müsste ja einen Anfangsverdacht gegeben haben um überhaupt das Auto dieses Mannes überprüfen zu dürfen.
Sehr richtig.
Es mit Spürhunden zu durchsuchen, da gilt Richtervorbehalt sogar, wenn nicht gerade Gefahr im Verzug (Beweissicherung) vorgelegen haben sollte oder das Einverständnis für eine Durchsuchung gegeben wurde.
CorvusCorax schrieb:Windkraftmonteure fahren eigentlich die Firmenfahrzeuge des Betreibers der Anlage. Wobei man wiederum unterscheiden muß, ob das feste Monteure eines Anlagenbetreibers sind, die einfach die Windkraftanlagen warten, oder ob es sich um Monteure/Arbeiter handelt, die beim Bau von WKA für eine längere Zeit vor Ort sind, bis die Anlagen gebaut sind. Und diese Arbeiter kommen aus aller Herren Länder.
Hätte ich auch mehr zu tendiert. Sich erst bestimmte Nutzfahrzeuge anzumieten, dürfte glaube ich mehr Ausnahme als Regel sein oder?
UTAC schrieb:Ein Anschlagen eines Leichenspürhundes reicht ja nicht aus.
Auch richtig.
Zumal es auch nur als ein Indiz für eine reine Verbringung angesehen werden kann.
In der Tat kommt es auf mehr an, sodass es sogar für einen hinreichenden Tatverdacht bezogen auf Freiheitsberaubung und ein Tötungsdelikt oder anders ein Tötungsdelikt in Tateinheit mit Freiheitsberaubung ausreichen würde.
Dr.Edelfrosch schrieb:Es kann auch sein, das von mehreren überprüften (Windrad)Monteuren die Hunde halt nur bei diesem einen angeschlagen haben.
Also hältst du es für möglich, dass man sogar mehre Fahrzeuge mit Leichenspürhunden durchsucht haben könnte?
Und dann erst auf eine konkrete Person, einen konkreten Monteur, gekommen sein könnte, der zu ermittlungsrelevanten Tatzeiten Zugriff auf genau dieses eine Fahrzeug gehabt hatte und es auch genutzt haben muss.