Rhapsody3004 schrieb:Eine Tötung im Affekt kann Mordmerkmale erhalten.
Eine Tötung im Affekt ist eine Tötung im Affekt. Und als solche kein juristischer Begriff. Enthält diese "Tötung im Affekt" Mordmerkmale, ist es keine "Tötung im Affekt", sondern Mord. Ganz einfach. Und ob ein Mord auch ein affektiöses Tatgeschehen enthält, ist völlig irrelevant. Selbst in der Strafzumessung. Denn:
UTAC schrieb:Mord im Affekt ist kein Rechtsbegriff. Es gibt Totschlag verschiedener Schweregrade und Mord, wobei Mord Mordmerkmale wie Heimtücke usw. aufweisen muss, die beim Totschlag fehlen.
Ich würde es andersherum formulieren. Beim Mord kommen zum Totschlag eben noch die Mordmerkmale hinzu.
Und "das Verhalten des Opfers" ist auch völlig ohne Bedeutung. Denn es gilt jeweils ausschließlich eine Schuld eines Täters nachzuweisen und entsprechend zu bestrafen. Was Du meinst, ist was anderes.
Rhapsody3004 schrieb:Das Verhalten des Opfers spielt so fern eine Rolle, weil es durch ein Verhalten die subjektive Ebene des Täters beeinflusst haben kann und das einen Täter überhaupt erst zu einer Tat verleitet haben kann.
Wichtig da aber auch, dass der Täter selbst vorab da nichts provoziert hat.
Denn, nochmal: Du bringst sehr viele verschiedene Ebenen durcheinander. Wenn sich durch das, was Du als "Verhalten des Opfers" beschreibst, ein objektives Tatgeschehen ergibt, aus dem sich eine individuelle Schuld bzw. ein konkretes Delikt ableiten lässt, dann ist das aus dem Tatgeschehen, von dem das "Verhalten des Opfers" selbstverständlich Teil ist, resultierende Delikt ausschlaggebend. Mit dem Verhalten des Opfers hat das unmittelbar aber nichts (mehr) zu tun. Wenn das Opfer mich provoziert und angreift und ich es daraufhin töte, dann haben wir es unter Umständen halt mit Körperverletzung mit Todesfolge, mit Totschlag oder unter ganz bestimmten Voraussetzungen sogar "nur" mit Notwehr zu tun. Das "Verhalten des Opfers" bestimmt also weder das Strafmaß, noch die Schuld, sondern das Delikt. Aber eben auch nur in dem Sinne, wie es definiert ist. Und nicht in dem Sinne, wie ich das so finde. Und Täter ist jemand im juristischen Sinne in Bezug auf ein konkretes Delikt bzw. den Begriff gibt es dort so gar nicht. Es gibt in dem Sinne eben keinen Täter und wir gucken mal, was er denn für einer ist, sondern es gibt ein konkretes Delikt und einen konkreten Beschuldigten und wir gucken, dass wir ihm diese Schuld nachweisen können.
Es gibt auch keine keine Rangfolge von Schuld zwischen verschiedenen Tötungsdelikten. Mord ist voll schuldig, Totschlag ein bissel weniger und Körperverletzung mit Todesfolge nur so halb schuld. Das ist kompletter Unfug. Es sind einfach völlig verschiedene Dinge, für die es jeweils ganz klare Kriterien gibt, die aus dem ermittelten Tatgeschehen folgen und deren jemand jeweils schuldig ist. Ob man individualpsycholoigisch einen Totschläger sympathischer findet als einen Mörder, weil er halt das vermeintlich weniger schlimme Delikt begangen hat, ist dabei juristisch völlig ohne Bedeutung.
So ist, wie Du ja richtig angegeben hast, eine vorsätzliche Tötung zunächst einmal ein Totschlag. Wenn es ZUSÄTZLICH Mordmerkmale gibt, dann ist das ein qualifizierter Totschlag, ergo ein Mord.
SomertonMan schrieb:Totschlag dagegen das Gegenteil. Ungeplant oder "aus Versehen" jemanden töten.
Vorsätzliches Töten ist Totschlag. Vorsätzliches Töten mit Mordmerkmalen ist Mord.