Triquetrum
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Mord an Frauke Liebs
19.06.2026 um 21:02emz schrieb:In die Spurenakten hat man Frau Liebs keine Akteneinsicht gewährt, was auch ihr Anwalt bemängelt. Insofern ist durchaus verständlich, dass ihr das, was sie in den ihr zugänglichen Akten zum Alibi findet, nicht als Alibi ausreicht, hat sie doch auf die relevanten Akten keinen Zugriff.
Ich denke mal, man hat ihr deshalb keine Einsicht hinsichtlich zu den Angaben des Alibis gewährt, um die Persönlichkeitsrechte des Betreffenden zu schützen. Das ausgeführte Alibi könnte durchaus inhaltlich nicht zum Vorteil der Person sein, da er z. B. eine Prostituierte besucht hat oder anderweitig zur relevanten Tatzeit straffällig wurde. Sollte sich der Inhalt tatsächlich in diese Richtung gestalten, denke ich nicht, dass man diese an die Mutter der Geschädigten herausgeben würde.darkstar69 schrieb:Wenn ein Alibi von der Polizei unabhängig, hinreichend und tragfähig geprüft und daher anerkannt wurde, müsste es doch nicht in die Spurenakte. Oder?






