Triquetrum schrieb:Die Frage wird eher sein, kann ich eine abschließende Beweiskette führen, dass die Person tatsächlich Frauke in ihrer Gewalt hatte. Aufgrund der langen Zeitspanne kommen diesbezüglich nur die vom Täter gewählten Örtlichkeiten in Frage, an denen Frauke gefangen gehalten wurde. Hier kommen wohl nur Wohngelegenheiten in Frage, die wenig durch umliegende Anwohner frequentiert sind. Weiterhin ein Objekt im Industriegebiet und abschließend ein entsprechend großes Fahrzeug. Nachdem jedoch ein Anruf am Nachmittag geführt wurde, gehe ich fast von einem Industrieobjekt oder eben ein Fahrzeug aus.
Ich könnte mir u.a. auch gut Wohnmöglichkeiten vorstellen, an die man mit Auto gut ranfahren kann oder mit Tiefgarage, aus der man ungesehen mit Fahrstuhl vor die Wohnung fahren kann. Ein Kastenwagen würde reichen. Insbesondere dann, wenn man zu zweit agiert hat. Frauke war ja sehr kooperativ und die Täter hatten nicht so viel zu befürchten, erst am Schluss, als Frauke klar wurde, dass sie nicht überleben wird. Und selbst da, kooperierte sie und zeigte sich zugewandt und vielleicht noch auf Mitgefühl hoffend, anstatt zu sagen, wenn ich schon sterben muss, dann wenigsten, weil ich die Namen verraten habe.
Da müsste man jetzt wissen, welche Wohnungen, Autos und nutzbaren Objekte von Personen aus dem sozialen Umfeld Fraukes sind denn wann damals gründlich durchsucht worden? Und was würde man heute noch finden?
Triquetrum schrieb:Mitwisser ja, aber bei Beteiligten an einem Morddelikt ist das nicht möglich. Hier müsste die Person z. B. lediglich bei der Verbringung der Leiche beteiligt gewesen sein. Wäre diese jedoch über die ganze Zeit der Festhaltung involviert gewesen, würde wohl auch bei dieser ein Mordmerkmal greifen, selbst wenn die Tötung von dieser Person selbst nicht ausgeführt wurde.
Mitwisser, weil sie bei der Verbringer der Leiche halfen, sind für mich auch Beteiligte. Mitwisser, die im Nachhinein vom Täter über die Tat Sachverhalte erfahren haben, sind eben auch Zeugen und Hinweisgeber. Mitwisser, die die ganze Zeit oder auch nur teilweise bei der Festhaltung involviert waren, sind mAn Täter.
Hr Waschkies hat sein Angebot so formuliert:
Zeugen dürfen sich immer melden, sie haben nichts zu befürchten, sofern sie nicht bewusst die Unwahrheit sagen. Bei Mitwissern, die tatsächlich beteiligt gewesen sind an der Tat, zum Beispiel weil sie bei der Beseitigung der Leiche dabei waren, droht immer noch eine Strafe. Aber wenn sich so jemand jetzt an die Polizei wendet, dann wäre die Kronzeugenregelung zu berücksichtigen. Ich als Staatsanwalt wäre da besonders großzügig und das Gesetz sieht auch vor, dass in extremen Fällen sogar von Strafe abgesehen werden kann – dann nämlich, wenn das Wissen so wichtig für die Klärung des Falls gewesen ist, dass eine Bestrafung dieser Person nicht mehr angemessen erscheint.
Quelle:
https://www.stern.de/panorama/verbrechen/frauke-liebs/fall-frauke-liebs---staatsanwalt-waschkies-ueber-den-unbekannten-taeter-32926062.html?utm_source=chatgpt.comZu Mitwissern und Zeugen sagt er in dem o.g. Artikel übrigens das:
Insbesondere die regelmäßigen Fahrten mit Frauke sind für einen berufstätigen Menschen schwierig umzusetzen. Es war ein logistischer Aufwand, immer wieder mit ihr loszufahren. Gut möglich, dass es jemanden gibt, der deswegen etwas beobachtet hat. Vielleicht hat auch jemand mitgeholfen.
Ich meine, wenn man so eine Last mit sich herumträgt, dann brennt das auf der Seele und belastet einen. Und das kann man vielleicht ein paar Jahre für sich behalten, aber ich glaube, dass irgendwann der Punkt erreicht ist, wo man sich offenbart, um sich diese Last von der Seele herunterzureden.
Ich will, dass die Leute darüber sprechen, dass Leute sich umhören, dass die Beteiligten dann vielleicht doch verdächtige Bemerkungen machen, dass sich da vielleicht einer verplappert. Das ist meine Hoffnung als Staatsanwalt. Letztendlich sind wir in diesem Fall immer eine gute Zeugenaussage von der Klärung entfernt.
Und wen er da besonders anspricht, benennt er so:
Ich suche vor allem Leute, die sich im Bekannten- oder Familienkreis verdächtig geäußert haben.
Jetzt kann man natürlich spekulieren, wie schon oft, in welcher Konstellation es Zeugen, Mitwisser, Mittäter und Tatbeteiligte usw geben könnte und an wen das Angebot der Kornzeugenregelung adressiert war. Hr Waschkies geht ja offenbar schon davon aus, dass es Mitwisser und mglw Beteiligte gibt, die eben durchaus aus Fraukes sozialem Umfeld stammen. Wenn denn jemand berufstätig ist, ist eine solche Entführung schwer alleine zu organisieren. Also wer aus dem sozialen Umfeld, frei spekuliert, könnte berufstätig gewesen sein und sich gegenseitig unterstützt und geholfen und gedeckt haben? Das müssten dann ja so zwei bis vier Personen gewesen sein, um eine Woche rund um die Uhr abgedeckt zu bekommen.
Hat sich in letzter Zeit jemand verplappert?