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Der schwarze Mann/Soko Dennis

10.678 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Schwarzer Mann, 2001 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der schwarze Mann/Soko Dennis

11.01.2013 um 16:50
und noch was zum prozess: das gericht sprach es aus - etwas anderes als das im geständnis zugegebene "konnte man nicht beweisen"
http://www.nordsee-zeitung.de/nachrichten/home_artikel,-Hoechststrafe-fuer-den-Maskenmann-_arid,712610.htm

szmtag
Höchststrafe für den Maskenmann

Stade. Da ist sie wieder – die Maske. Wie bei seinen nächtlichen Missbrauchstouren verbirgt Martin N. auch zu Beginn des letzten Prozesstages sein Gesicht. So lange, bis die Fotografen und Kameraleute aus dem Schwurgerichtssaal des Stader Landgerichts verschwunden sind. Dann erst fällt der Aktendeckel. Doch wirklich blicken lässt sich der Vollbartträger auch jetzt nicht. Mit gesenkten Lidern nimmt er das Urteil der Strafkammer entgegen. Von Heike Leuschner

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Dieses Porträt von Martin N. fertigte Gerichtszeichnerin Christine Böer während des Prozesses an.

Blass, teilnahmslos und müde wirkt der 41-Jährige, während er kerzengerade, mit gefalteten Händen zwischen seinen beiden Verteidigern sitzt. Soeben hat ihn das Gericht wegen dreifachen Kindsmordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs zu einer lebenslangen Haft bei besonderer Schwere der Schuld mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Ob ihn das härteste Urteil im deutschen Strafrechtssystem trifft, zeigt er nicht.

Der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp lässt sich Zeit für seine Urteilsbegründung. Anderthalb Stunden lang. Er schildert den aus einfachen Verhältnissen stammenden gebürtigen Bremer als unsicher, zurückgezogen und ordnungsliebend. Nach der Trennung der Eltern – Martin N. war drei Jahre alt – lebte er mit zwei Brüdern bei seiner Mutter. Auf Sprachheilschule, Grundschule und Gymnasium folgte ein Lehramtsstudium. Das Referendariat brach er ab und arbeitete nun als Betreuer.

Auf der Suche nach Jungen
Seine sexuelle Vorliebe für Jungen zwischen acht und zwölf Jahren bemerkte Martin N. bereits in frühen Teenagerjahren. Der psychiatrische Gerichtsgutachter, Dr. Norbert Nedopil, diagnostizierte eine pädosexuelle Neigung und eine schizoide Persönlichkeitsakzentuierung bei dem Angeklagten. Er sprach von „Schicksal“, nicht von einer Krankheit.

Diese Neigung wurde dem Angeklagten zum Verhängnis: Tagsüber betreute er Kinder, erzog sogar ein Pflegekind, ohne sich an ihnen zu vergreifen. Nachts fuhr er mit seinem Auto durch die Gegend, um sein sexuelles Bedürfnis nach fremden Jungen zu stillen.

Für die Kammer gibt es keine Zweifel, dass Martin N. mindestens ein Jahrzehnt lang immer wieder nachts in Schullandheime, Zeltlager und Kinderzimmer eingedrungen ist. Dort vergriff er sich, mit einer Sturmhaube maskiert, an mehr als 40 Kindern. Nach Überzeugung der Kammer streichelte er sie im Genitalbereich und ließ sich selbst von ihnen berühren. Auf diese Weise habe er sich „Appetit geholt für seine Masturbationsfantasien“, beschreibt es Gutachter Nedopil.

Stefan Jahr (13, 1992), Dennis Rostel (8, 1995) und Dennis Klein (9, 2001) mussten aber sterben, weil der „Maskenmann“ Martin N. nichts mehr fürchtete, als dass seine Mutter von der gesellschaftlich nicht akzeptierten sexuellen Vorliebe erfuhr.

Das Geständnis des Angeklagten, so der Vorsitzende Richter, habe die Verurteilung wegen Mordes erst ermöglicht und sei bei der Strafwürdigung hoch zu bewerten. Auch hinsichtlich der Vorgehensweise folgte das Gericht den Aussagen des Angeklagten. Zu den Spekulationen der Nebenkläger über Ritualmorde oder Morde zur Befriedigung des Sexualtriebs sagt Appelkamp: „Andere als die vom Angeklagten geschilderten Abläufe lassen sich nicht beweisen.“ Strafverschärfend wertete die Kammer dagegen, dass Martin N. dreimal zur Verdeckung von Straftaten tötete, den Missbrauch an zwei weiteren Jungen nach 2001 verschwieg und das Passwort für seinen Rechner immer noch geheimhält.

Als Indiz für eine bis heute anhaltend hohe Gefährlichkeit würdigen die Richter auch die „menschenverachtend-zynischen Äußerungen“ des Martin N. in Internetforen von Pädophilen bis zu seiner Festnahme im April 2011. Obendrein gibt es noch die Morde an zwei weiteren Jungen, die die Handschrift des „Maskenmannes“ tragen. Nachweisen konnten ihm die Ermittler diese Taten bislang aber nicht.

Sicherungsverwahrung
Die höchste Strafe in Deutschland ist die lebenslange Haft und wird bei Mord zwingend verhängt. Die Reststrafe kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Hat das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, kann der Täter nur in Ausnahmefällen nach 15 Jahren freikommen. Um die Gesellschaft vor besonders gefährlichen Straftätern zu schützen, kann das Gericht nach Paragraf 66 des Strafgesetzbuches (StGB) mit dem Urteil eine anschließende Sicherungsverwahrung anordnen.l


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

11.01.2013 um 17:03
@GonzoX
zu jonathan paßt übrigens auch dieses GredX posting:
16. Oktober 2008 "Eine böse Lehre": "Nach dem ersten Oralsex am See eine kleine Verdeckungstat begehen. Steine zum Beschweren findet man meist im Uferbereich".



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Der schwarze Mann/Soko Dennis

11.01.2013 um 17:27
Der BGH hat die Sicherungsverwahrung für den "Maskenmann" gekippt. Der wegen dreifachen Mordes und sexuellen Missbrauchs verurteilte Martin N. könne wegen der besonderen Schwere der Schuld keinen Antrag auf Bewährung stellen und bleibe "möglicherweise bis an sein Lebensende in Strafhaft", so die Richter.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bgh-kippt-sicherungsverwahrung-fuer-maskenmann-martin-n-a-877074.html


Hoffen wir mal das beste ,dass er wie Boris Becker "drin" bleibt


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

11.01.2013 um 17:28
Zitat von armleuchterarmleuchter schrieb:16. Oktober 2008 "Eine böse Lehre": "Nach dem ersten Oralsex am See eine kleine Verdeckungstat begehen. Steine zum Beschweren findet man meist im Uferbereich".
Unfassbar @armleuchter


Das kannte ich noch gar nicht . Für mich spricht das Bände.


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

11.01.2013 um 17:42
Nur wenn sich während der Strafhaft herausstelle, dass Martin N. nicht mehr gefährlich sei, werde er überhaupt aus dem Gefängnis entlassen werden können. "In diesem Fall dürfte indes auch eine zusätzlich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht mehr vollzogen werden", betonte der 3. Strafsenat.

(AZ: 3 StR 330/12 - BGH-Urteil vom 10. Januar 2013)


So leuchtet das natürlich ein.


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

11.01.2013 um 17:48
Bundesgerichtshof zur Sicherungsverwahrung
neben lebenslanger Freiheitsstrafe

Das Landgericht Stade hat den Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen sowie einer Reihe weiterer Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Es hat weiter festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt, und zusätzlich die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat heute die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bestätigt. Das bedeutet, dass der Angeklagte länger als die Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren und möglicherweise bis an sein Lebensende in Strafhaft bleibt.

Aufgehoben hat der Bundesgerichtshof hingegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2011 die Vorschriften über die Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes die Anordnung der Maßregel nur dann für zulässig erachtet, wenn sie unerlässlich ist, um die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten. In Übereinstimmung mit einer Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom Juli des vergangenen Jahres hat der Senat im zu entscheidenden Fall die Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung neben der verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe verneint. Letztere wird auch in etwa 20 Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, wenn der Angeklagte dann noch gefährlich ist. Die Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung setzt nämlich voraus, dass dies unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann (§ 57a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB). Nur wenn sich im Laufe der Verbüßung der Strafhaft herausstellt, dass der Angeklagte nicht mehr gefährlich ist, wird er also aus der Strafhaft entlassen werden können. In diesem Fall dürfte indes auch eine zusätzlich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht mehr vollzogen werden (§ 67c Abs. 1 StGB). Daraus folgt, dass durch die zusätzliche Anordnung der Sicherungsverwahrung kein zusätzlicher Gewinn für die Sicherheitsbelange der Allgemeinheit erzielt werden könnte.

Urteil vom 10. Januar 2013 – 3 StR 330/12

LG Stade - Urteil vom 27. Februar 2012 – 10a Ks 121 Js 24177/01 (4/11)

Karlsruhe, den 10. Januar 2013


§ 57 Absatz 1 StGB

Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1.zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind,
2.dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und
3.die verurteilte Person einwilligt.

§ 57a StGB

Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1.fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,
2.nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und
3.die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 vorliegen.

§ 67c Absatz 1 StGB

Wird eine Freiheitsstrafe vor einer zugleich angeordneten Unterbringung vollzogen, so prüft das Gericht vor dem Ende des Vollzugs der Strafe, ob der Zweck der Maßregel die Unterbringung noch erfordert. Ist das nicht der Fall, so setzt es die Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung aus; mit der Aussetzung tritt Führungsaufsicht ein.


http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=62789&linked=pm


Sobald einer attestiert ,das er jetzt ungefährlich ist ,isser nach zwanzig Jahren draußen.


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

11.01.2013 um 19:29
@Luminarah

schaunmermal ^^. Maddin wird es im knast nicht sehr leicht haben.

Dreist war auch das hier - immerhin nur knapp eine woche nachdem er dennis klein ermordet hat:
„Es ist geil, wenn Jungen einem Sexualmörder in die Hände fallen. Allerdings nur aus sexueller, nicht aus humaner Sicht.“
naja , steht alles eh hier irgendwo im fred...


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

11.01.2013 um 20:12
@armleuchter
@behind_eyes
@Luminarah
@Kiney
@GonzoX


Also das mit dem das er sich vor Gericht zu Wort gemeldet hat, war in mein Eigenden augen nur ein Punkt um zu zeigen er will Reuhe zeigen um nicht die (wie jetzt leider doch abgewiessen) die Sicherrungsverwahrung bekommt. Er hatte lange zeit im Gericht etwas zu sagen, Alle angehöriegen der Toten kinder so wie mistbrauch Opfer von ihm. Und er hat den nicht ein mal ein Blick gewürdicht.

In mein eigenden augen ist es das letzte das sie ihn das aufgehoben haben. Ich habe ihm selber 6-7mal gegenüber gesessen und habe immer gehoft mal was zu hören.......eine erklärung warum die morde......warum die mistbrauche.........was aus den kinder wurde oder wie sie da mit klar kommen.....

Da von hat ihn in mein Augen nichts intressiert. Er hat an seine neigung gedacht und das hat er auch im Gricht gemacht. Die ganzen aussagen von den Hinterbliebenden und der Opfer, und das verhalten oder ihr zustand, hat mann gemerkt was er alles angerichtet hat. Selbst bei mir war es über Jahre wo ich Probleme hatte und Insbesordere mit Männlichen personen egal wer auch immer.


Er kommt Frühstens nach 20 Jahren erst raus......und ich glaube so wie er ist......Würd er nie mehr raus kommen. Er würd immer seine Neigung haben und so drauf sein da würd auch keine Terapie mehr helfen. Der ist nicht zu Terapieren...........


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

11.01.2013 um 20:14
@behind_eyes


Nein die sind nicht entschlüssel.........Wenn einer das Programm Truegrib kennt dann weis er es ja selber.........Selbst das FBI kommt da nicht ran an daten die da mit Verschlüsselt sind


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

11.01.2013 um 23:37
@Anonym233
Genau das denke ich nicht. Ein wenig kenne ich mich schon aus. Es ist ja so: die Hälfte der Daten sind im Klartext bekannt, nämlich das Betriebssystem selber. Für einzelne unbekannte Dateien mag die Verschlüsselung sehr gut sein. Nicht für ein Betriebssystem dessen Basisdaten auf jedem XP Rechner auf der Welt gleich sind. So kann man viel schneller den Schlüssel rekonstruieren. Deswegen verschlüsselt man eigentlich auch nur die betreffenden Daten und nicht das Ganze Betriebssystem. Obwohl es dennoch schon sehr viel Rechenkapazität erfordern wird.


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

12.01.2013 um 13:29
@behind_eyes
mehrere Professoren wurden damit beauftragt, eine Entschlüsselungssoftware für mehrere 10000€ eingekauft. Alles hat nichts genützt. Wenn du dich also auskennen würdest hättest du so eine Aussage nicht gemacht.
Es wäre als wenn du mit verbundenen Augen aus 10000000000 Erbsen eine bestimmte, markierte raussuchen sollst.


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

12.01.2013 um 15:01
@Anonym233

Kann nachvollziehen das man enttäuscht ist.
Zum BGH Entscheid den ja auch die gegnerischen Anwäte schon fasst erwartet hatten ist eigentlich nur zu sagen es ändert sich vom Strafmass ja nicht viel nur das eben die Sicherheitsverwahrung entfällt.
Das Gericht hatte ja schon damals die Schwere der Schuld festgestellt und er wäre damit sowieso nicht ev.nach 15 Jahren entlassen worden.Nach 20 Jahren wird seine Bewährung nicht ausgesetzt und eben nicht rausgelassen wenn er dann noch gefährlich ist.


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

12.01.2013 um 15:05
@behind_eyes

Ich kann mich Duwi nur anschliessen.
Bei soviel eingekaufter Expertise und nach nunmehr über einem Jahr experimentieren muss er schon ein sehr gutes Verschlüsselungsprogramm benutzt haben.


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

12.01.2013 um 19:11
Hallo,
ich lese hier regelmäßig als Gast mit aber jetzt musste ich mich anmelden,nachdem ich das Gedicht mit dem Aquarium gelesen habe und es mir kalt den Rücken runtergelaufen ist.
Vor einigen Jahren habe ich irgendwann im Fernsehen ein Beitrag über den Maskenmann gesehen in dem auch die Fälle Jonathan und Nicky vorgestellt wurden. Dabei wurden auch Aufnahmen aus den Schullandheimen gezeigt und ich bin mir fast sicher,dass in dem Haus aus dem Jonathan entführt wurde, lauter Fische bzw ne Meereswelt oder so an die Wand gemalt war oder der Sprecher sowas erwähnte a lá "Aus dem Haus mit den bunten Fischen(...) wurde entführt. Kann mich leider nicht mehr genau erinnern,allerdings bin ich sofort aufgeschreckt,als ich das Gedicht gelesen habe,da ich sofort das Bild von dem Bericht vor Augen hatte. Ich bin schon auf der Suche ob ich den Beitrag nochmal finden kann oder eine Info in einem Zeitungsbericht aber leider kann ich kein Französich. Der Fernsehbericht war auf Deutsch und ich weiß noch,dass es nachts kam und ich damals umgeschalten habe,weil es mich total gegruselt hat und ich dann nicht schlafen konnte (war noch jünger),wahrscheinlich kann ich mich aus deshalb noch sehr genau daran erinnern...


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

12.01.2013 um 19:22
@oreo : War das evt. die VOX-Reportage?
Das war eine derjenigen Reportagen, die ausführlich auch die Fälle von Nicky und Jonathan behandelt haben und wie ich finde, auch sehr gut war.
Wenn es die war, dann müsste sie auf youtube zu finden sein, ich mache mich mal auf die Suche...


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

12.01.2013 um 19:24
Die meinte ich:

https://www.youtube.com/watch?v=XlMSenKBFmY


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

12.01.2013 um 19:52
@Arwen1976:
Nein,das war nicht die Reportage.Ist auch einiges länger her und ich bin mir nichtmal 100% sicher ob es eine Reportage war oder ein längerer Nachrichtenbeitrag. Aber anscheinend täuscht meine Erinnerung nicht so ganz,da in der Spiegel TV Reportage bei 1:09:56 vor dem Gebäude ein Schild mit "Centre de mer" und bei 1:10:32 ein Delphin an der Aussenwand gemalt ist. Die bemalte Wand bzw die Deko innerhalb an die ich mich erinnere wird in oben nicht gezeigt...Aber selbst das Schild am Eingang spricht schon Bände...


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

12.01.2013 um 19:54
@oreo

kann den link von arwen leider nicht öffnen, ist wohl daselbe wie das hier?

Youtube: Ungeklärte Morde - Soko Dennis-Jagt auf den Serienmörder-Teil 6 - 2011
Ungeklärte Morde - Soko Dennis-Jagt auf den Serienmörder-Teil 6 - 2011
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ab ca 6:50 der teil über jonathan, zb bei ca. 8:40 sieht man eine graffiti...


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

12.01.2013 um 20:00
@armleuchter:
ja ist der gleiche Beitrag wie oben...Kann jemand Französisch? Da gäbe es evtl bessere Infos über das Ferienlager und Beiträge zum Fall.


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Der schwarze Mann/Soko Dennis

12.01.2013 um 20:01
@GonzoX
weißt du noch ,w a n n er diesen Nemo Mist und das mit der kleinen Verdeckungsrat einstellte?

Ich denke mal ,nach dem Mord an Jonathan.


Und wir erinnern uns ,ein paar Tage nach dem Mord an Nicky gab es diesen Vorfall im g l e i c h e n Schullandheim St. Brevin ,wo später Jonathan entführt wurde. Soll das Zufall sein? Ich glaube nicht dran. Diese Appartments ,die da vermietet wurden ,wo man den Teich sehen konnte,wurden von einem Reiseveranstalter im Raum Bremen Hamburg angeboten. Eigentlich müsste man nachsehen ,ob der Maddin ggf zur Zeit ,als Nicky getötet wurde und später in St. Brevin der Vorfall war ,in Frankreich war.ob hier in Deitschland Abhebungen mit der Kreditkarte getätigt wurden ,ist mir Latte. Der war gerissen ,ggf hat er einen Kumpel Abhebungen machen lassen . Somit ist der Zeitraum 1998 fast interessanter als 2004!

Ich denke ,der wusste ,dass nach dem
Mord an Dennis K. die Luft extrem dünn wurde. So ist in ihm die Idee gereift ,nach Frankreich auszulagern ,wo er in St. Brevin schon tolle Erlebnisse hatte. Nur hat der Spacken mal wieder seine Fantasien mit der Fesselung ,dem speziellen Knoten und der Entführung aus einem SH eins zu eins umgesetzt. So clever war er also auch nicht oder hat nicht damit gerechnet ,dass dieser Fall in Deutschland Public wurde.

Dann noch diese Gedichte . Fast schon ein Indizienbeweis :) ... was meint ihr ?@Arwen1976
danke für die Doku,sehe ich mir auch noch mal an!


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