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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

31.01.2020 um 09:19
Um es ganz rund zu machen: Hier die Bestätigung, dass es dasselbe Gericht ist.
Strafprozeßordnung (StPO)

§ 199 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens

(1) Das für die Hauptverhandlung zuständige Gericht entscheidet darüber, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder das Verfahren vorläufig einzustellen ist.


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31.01.2020 um 09:22
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Und was soll das heißen? Gericht = Richter, der auch später die Hauptverhandlung führt.
Wurde in der von Dir zitierten Doku auch erklärt, was das Gericht im sog. Zwischenverfahren prüft? Warum ein solches Zwischenverfahren sinnvoll ist und inwiefern es Einfluss auf die spätere Hauptverhandlung hat?

Oder ist das alles egal, Hauptsache man kann sich empören?


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31.01.2020 um 09:29
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nur wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt und die StA sich hiergegen dann erfolgreich beschwert, kann (nicht muss!) das Beschwerdegericht anordnen, dass die Sache vor einer anderen Strafkammer verhandelt wird, wie sie aus § 210 Abs. 3 StPO ergibt.
So weit hatte ich doch gar nicht ausgeführt. Es ging einzig und allein darum, dass Prof. Dr. Sommer erklärt in dem Video, dass ein Richter, wenn er einmal die Anklage zugelassen hat, nicht mehr so leicht aus der Nummer herauskommt. Nur darum ging es mir und um sonst nichts.


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31.01.2020 um 09:33
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Es ging einzig und allein darum, dass Prof. Dr. Sommer erklärt in dem Video, dass ein Richter, wenn er einmal die Anklage zugelassen hat, nicht mehr so leicht aus der Nummer herauskommt.
Ja klar kommt er nicht mehr aus der Nummer heraus.

Will er bzw. die Berufsrichter der Strafkammer (die Schöffen sind an der Entscheidung nicht beteiligt) ja auch gar nicht, sonst hätte er bzw. hätten die Strafkammermitglieder nach sorgfältiger Prüfung die Anklage gar nicht erst zugelassen.


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31.01.2020 um 12:52
Der Vorwurf ist ja nichts Neues: Das Gericht, das die Anklage zulässt, das sei voreingenommen. Sonst hätte es die Anklage nicht zugelassen. Und das ist ja auch so. Und vom Gesetzgeber so gewollt.

Wenn das Eröffnungsgericht die Anklage zulässt, liegt nach Überzeugung des Gerichts ein hinreichender Tatverdacht vor. Nur der berechtigt zur öffentlichen Anklage (Verlesung der Anklageschrift in öffentlicher Verhandlung).

Das heißt nach Aktenlage: Eine Verurteilung ist wahrscheinlicher als ein Freispruch (mehr als 50%). Mit dieser Einschätzung geht das Gericht in den Prozess. Aber das ist keine Vorverurteilung. Sondern nur eine Einschätzung zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses, die das Ergebnis nicht vorwegnehmen darf. Denn sonst wären die Richter befangen. Mit Erhebung der öffentlichen Anklage startet die Sachverhaltsaufklärung quasi wieder bei Null. Nun müssen in öffentlicher Hauptverhandlung alle Zeugen und Gutachter gehört und alle wichtigen Dokumente verlesen werden. Und nur aufgrund der Ergebnisse der Hauptverhandlung dürfen sich die Richter eine Überzeugung bilden.

Wenn nunmehr viele Prozesse mit einer Verurteilung und nur wenige mit Freisprüchen enden, hat das der Gesetzgeber eben so gewollt. Er will den Bürger davor bewahren, mal schnell öffentlich angeklagt zu werden und die Drecksarbeit dem Gericht zu überlassen. Er will, dass vor Anklageerhebung umfassend ermittelt wird. Und nicht im Prozess erst. Deshalb werden nur Fälle angeklagt, die relativ gute Chancen auf eine Verurteilung haben. Freisprüche gibt es eigentlich nur, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft schlecht gearbeitet haben. Auch das soll von vorneherein verhindert werden.

Im Ergebnis also eine vernünftige Lösung.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.01.2020 um 13:34
Zitat von monstramonstra schrieb:Das heißt nach Aktenlage: Eine Verurteilung ist wahrscheinlicher als ein Freispruch (mehr als 50%). Mit dieser Einschätzung geht das Gericht in den Prozess. Aber das ist keine Vorverurteilung. Sondern nur eine Einschätzung zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses, die das Ergebnis nicht vorwegnehmen darf. Denn sonst wären die Richter befangen. Mit Erhebung der öffentlichen Anklage startet die Sachverhaltsaufklärung quasi wieder bei Null. Nun müssen in öffentlicher Hauptverhandlung alle Zeugen und Gutachter gehört und alle wichtigen Dokumente verlesen werden. Und nur aufgrund der Ergebnisse der Hauptverhandlung dürfen sich die Richter eine Überzeugung bilden.
So ist es. Und in dieser öffentlichen Hauptverhandlung sind die Schöffen von Anfang an dabei und entscheiden mit. Und nur diese öffentliche Hauptverhandlung ist Entscheidungsgrundlage für das Gericht. Im Gesetz ist das so ausgedrückt ("aus dem Inbegriff der Verhandlung"):
Strafprozeßordnung (StPO)

§ 261 Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung

Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.



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31.01.2020 um 13:43
Man muss mal überlegen, wie es ohne Eröffnungsbeschluss wäre:

Die Staatsanwaltschaft klagt munter an, wie sie lustig ist. Die Leute werden vor Gericht gezerrt, sie werden öffentlich angeklagt, alles mögliche Schlimme getan zu haben. Und am Ende der Hauptverhandlung sagt das Gericht: "Sorry, war nicht so. Da haben wir uns geirrt. Entschädigung in Zahlstelle im 3. Stock abholen." Mal angenommen, das ist in 50% der Fälle so. Dann würde niemand sagen "Die Justiz arbeitet gut, weil sie so viel Unschuldige frei spricht."

Das Einzige, worüber man rechtspolitisch nachdenken könnte, wäre es das Eröffnungsgericht und das Gericht der Hauptverhandlung (nach § 199 StPO identisch) zu trennen. Das ist aber auch keine gute Idee. Weil welches Gericht kann die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung besser einschätzen als das Gericht, das dann auch verhandeln wird?

Zudem wäre das auch nicht sehr ökonomisch. Jetzt hat das Eröffnungsgericht bereits eine hohe Motivation, sich intensiv mit einem Fall auseinander zu setzen. Es bereitet sich auf die Hauptverhandlung vor, weil es schon mal die Akten lesen muss. Würde es nur über öffentliche Anklage entscheide, wäre die Versuchung groß, die Anträge einfach laufen zu lassen und abzunicken. Es wäre also nichts gewonnen.

Wie gesagt, es ist schon vernünftig so.


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31.01.2020 um 14:26
Zitat von monstramonstra schrieb:Wie gesagt, es ist schon vernünftig so.
In Gesetzen, besonders Verfahrensordnungen für die Gerichte, steckt sowieso viel Vernunft. Das sind Regeln, die sich in der Praxis als tauglich erweisen müssen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen. Da steckt viel Überlegung sowie Versuch und Irrtum dahinter. Was den Anforderungen nicht standhält, wird geändert. Was übrigbleibt, ist ein gar nicht mal so schlechtes Gerüst, mit dem dann Gerichte, StA, Verteidiger - bis auf obligates Gemecker in Kleinigkeiten - recht gut zu leben gelernt haben.

Nur wenn der Gesetzgeber sich an ganz neuen Gesetzen versucht, geht das oft am Anfang schief. Da muss dann erst mal alle Naselang etwas geändert werden, weil man etwas übersehen oder vergessen hat. Das ist etwa im Sozialrecht oft der Fall. Die Einführung von Hartz IV war rein gesetzestechnisch eine einzige Katastrophe. Aber das ist ein anderes Thema.


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31.01.2020 um 14:50
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Einführung von Hartz IV war rein gesetzestechnisch eine einzige Katastrophe.
Seufz. Ja.

An der StPO doktort man ja eher selten rum, soweit es nicht um eine Ausweitung der TKÜ-Befugnisse geht (diese Normen fallen schon beim Durchblättern auf). Die Grundstruktur und die Grundsätze des Strafprozesses dürften sich seit 1949 kaum verändert haben. Und gehen in ihren Grundzügen schon auf die StPO von 1877 zurück. Da dürfte es viele Normen geben, die noch immer wortgleich in Kraft sind.


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31.01.2020 um 16:56
Zitat von monstramonstra schrieb:Das Einzige, worüber man rechtspolitisch nachdenken könnte, wäre es das Eröffnungsgericht und das Gericht der Hauptverhandlung (nach § 199 StPO identisch) zu trennen. Das ist aber auch keine gute Idee. Weil welches Gericht kann die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung besser einschätzen als das Gericht, das dann auch verhandeln wird?
Na ja, wieso bräuchte/braucht man dann überhaupt noch Richter? Wenn von vornherein das Urteil schon im Hinterzimmer ausgemacht wurde. Das ist doch das Problem, mit der Gewaltenteilung und die Richter verlassen sich dann notfalls auf ein Gutachten usw. usf. Die Gewaltenteilung hinkt hinterher weil die StPO noch teilweise aus dem Jahre 1877 stammt, wie du zurecht erwähnt hast.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.01.2020 um 17:40
@SunziChris
Wie wäre es mit einem separaten Thread zur Verbesserung der StPO? Dann müsste man hier nicht so viel pauschale und unbelegte Kritik lesen, die rein gar nichts mit diesem Fall zu tun hat außer eben Zweifel zu säen.
Konkretere Bezüge zum Fall wurden jedenfalls bislang nicht geliefert von Dir, damit ist das offtopic.


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31.01.2020 um 20:11
Zitat von SunziChrisSunziChris schrieb:Na ja, wieso bräuchte/braucht man dann überhaupt noch Richter? Wenn von vornherein das Urteil schon im Hinterzimmer ausgemacht wurde.
Und ich werde nicht mehr auf Fragen antworten und Behauptungen widerlegen, die offensichtlich ignorieren, was ich dazu erklärt habe...


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.01.2020 um 22:40
Kommt zum Topic zurück. Für alles andere gibt es entsprechende Threads.


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Mordfall Charlotte Böhringer

27.02.2020 um 21:04
Angeblich sollte doch ein Wiederaufnahmeverfahren gestartet werden. Davon hat man schon lange nichts mehr gehört. War das alles nur heiße Luft?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.03.2020 um 08:07
Der Wiederaufnahmeantrag wurde lt. Medienberichten am 1. Februar 2019 eingereicht, also keine heiße Luft.

Allerdings kann es dauern, bis eine Entscheidung über den Antrag gefällt wird.

Im Fall Darsow (Doppelmord Babenhausen) hat das, um mal ein Beispiel aus der Praxis zu nennen, round about ein Jahr und drei Monate gedauert.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.04.2020 um 19:09
Morgen Abend kommt zu dem Fall eine Sendung auf RTL 2 / 20.15 ;
Im Namen des Volkes / neue Serie !
Denke könnte interessant sein.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2020 um 13:28
Ja bestimmt. RTL2... Ich weiss jetzt schon was uns erwartet :-)


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2020 um 13:40
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Ja bestimmt. RTL2... Ich weiss jetzt schon was uns erwartet :-)
Da möchte ich dir zustimmen, dass da nichts Neues dabei sein wird, was wir nicht schon längst in verschiedensten Zusammenschnitten gesehen haben.

Zwar hat uns vor Jahren Axel Petermann mal versprochen, uns auf einen Rundgang durch die Wohnung mitzunehmen, es dazu sogar eine erste Folge gab, glaube ich nicht, dass er dieses Versprechen irgendwann wahr macht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2020 um 20:50
Zitat von Ede2006Ede2006 schrieb:Morgen Abend kommt zu dem Fall eine Sendung auf RTL 2 / 20.15 ;
Im Namen des Volkes / neue Serie !
Denke könnte interessant sein.
Wie ich es mir gedacht habe: Wesentliche Details werden gar nicht erwähnt, anderes (wie z.B. der angebliche Besucher am Tattag) wird als Fakt dargestellt...und was "im Zweifel für den Angeklagten" bedeutet, scheint den Laienrichtern auch nicht bekannt zu sein.

Ich guck den Mist jetzt noch zu Ende, aber im Prinzip ist das reine Zeitverschwendung. :(


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.04.2020 um 21:03
Erwartungsgemäß schlecht.... Wichtige Infos zu Indizien fehlen.


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