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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

22.02.2022 um 18:56
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Und von Tat nachgewiesen kann keine Rede sein.
Die Tat ist nachgewiesen, wenn es ein rechtskräftiges Papier mit der Überschrift "Urteil" und am Ende des Textes die Unterschriften der Richter gibt. Dieses Papier gibt es!

Nicht zu vergessen:
Revisionsverwerfung durch den BGH,
Gescheiteretes Wiederaufnahmeverfahren vor den LG Augsburg,
Gescheiterete Beschwerde vor den OLG München,
Gescheiterte Beschwerde vor den BVerfG
Erneut gescheiteretes Wiederaufnahmeverfahren vor dem LG München I
Gescheiterte Beschwerde vor dem OLG München

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Mordfall Charlotte Böhringer

22.02.2022 um 19:19
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das finde ich insofern interessant, weil ich immer dachte, seine gesamte Familie steht hinter ihm und niemand von denen traut ihm die Tat zu.
Es ist natürlich schwierig, hinter die Kulissen der Familie zu schauen zu schauen und herauszufinden, wer da was glaubt(e) - aber das könnte auch so eine Äußerung nach dem Motto "man dreht es wie man es braucht" sein: Solange die Großeltern lebten wurde immer gesagt, sie stünden hinter ihm und nun, wo sie tot sind, hat das (selbstverständlich falsche) Urteil "die armen alten Leute fertiggemacht".


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.02.2022 um 20:18
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Übrigens ist das Indiz "Zeitungen" meines Erachtens nach schon fast ein Vollbeweis. Denn zumindest bei der SZ konnte man alle Verkäufe und Ausleihen rekonstruieren. Wenn also eine SZ mit den anderen beiden Zeitungen in der SZ war, dann konnte BT sich diese nicht aus der Parkgarage ausgeliehen haben. Und selbst wenn er sie sich ausgeliehen hätte, warum gibt er dann nicht Bescheid? Und vor allem, warum landet die Zeitung dann im Altpapier?
Das mit den Zeitungen, das ist ja sowas von sonnenklar. Hat's dazu eigentlich jemals den Versuch einer entschärfenden Erklärung Seitens der Unterstützer gegeben? Ich wüsste jetzt nichts, aber wer da was weiß, der darf mich gern verbessern. Auf zweifelHAFT habe ich nach sowas gesucht, aber nichts gefunden.

Dafür fand ich das so ziemlich dümmste Argument, das ich in dem Zusammenhang gelesen habe.
https://zweifelhaft.org/raetselhaft.php
Weshalb sollte der Täter überhaupt erst den Mord begehen und DANACH nach dem Testament suchen? Würde man sich nicht VORHER vergewissern, ob sich der Mord auch "lohnt"?
Wenn man ein bisserl weiterdenkt, dann sollte sich einem eigentlich von der Logik her erschließen, dass er die Tante auf jeden Fall töten musste, um zu verhindern, dass sie auch später keine die Möglichkeit haben würde, ein Testament zu seinen Ungunsten zu verfassen.


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22.02.2022 um 20:20
Zitat von emzemz schrieb:Das mit den Zeitungen, das ist ja sowas von sonnenklar. Hat's dazu eigentlich jemals den Versuch einer entschärfenden Erklärung Seitens der Unterstützer gegeben? Ich wüsste jetzt nichts, aber wer da was weiß, der darf mich gern verbessern. Auf zweifelHAFT habe ich nach sowas gesucht, aber nichts gefunden.
Unter Fehlerhaft steht doch was zu den Zeitungen, Punkt 6.


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22.02.2022 um 20:28
Zitat von 1cast1cast schrieb:Unter Fehlerhaft steht doch was zu den Zeitungen, Punkt 6.
Korrekt.
Und man unterschlägt dort absolut dreist, dass die Zeitungen im Altpapier von BT gefunden worden sind.
Das wird nicht mal erwähnt.

Man tut tatsächlich so, als ob Bence die Zeitungen wieder zurück geben wollte in der Parkgarage.
Ich fasse es nicht.

Diese Halbwahrheiten sollen dann womöglich wieder als Basis für neue Podcasts usw. herhalten irgendwann.

Mich erschrecken diese Methoden.


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22.02.2022 um 21:03
O
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Korrekt.
Und man unterschlägt dort absolut dreist, dass die Zeitungen im Altpapier von BT gefunden worden sind.
Das wird nicht mal erwähnt.
Natürlich nicht, denn das würde die berechtigte Frage aufwerfen, was Zeitungen, die zurückgegeben werden sollen, im Altpapier zu suchen haben.

Da das aber nicht zu "Bence ist unschludig" resp. "wir haben es hier mit einem Fehlurteil zu tun" passt, wird es halt geflissentlich unter den Teppich gekehrt.

Ob das zielführend ist, steht wieder auf einem anderen Blatt.
Zitat von MisterEkoMisterEko schrieb:Mich erschrecken diese Methoden.
Ich kanns auch kaum fassen, aber wie man sieht, gibt es immer wieder Leute, die auf solche Finten reinfallen.


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22.02.2022 um 21:09
@Stefan1477
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Man kann natürlich sicher davon ausgehen, dass der LOStA auch Druck machte, diesen Fall jetzt endlich zu klären, nachdem es die zuvor mit der Sache betrauten Staatsanwälte nicht schafften.
Kannst mir da mal die zeitlichen Eckdaten zusammenstellen bitte? Dauerte das wirklich so lange? Wie viele Staatsanwälte waren an dem Fall dran?


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22.02.2022 um 21:16
Zitat von emzemz schrieb:Hat's dazu eigentlich jemals den Versuch einer entschärfenden Erklärung Seitens der Unterstützer gegeben?
Der RA Witting hat in einer Doku in Frage gestellt, ob der Mitarbeiter, der die Zeitungen in einer Tüte am Türknauf angebracht hat, sich wirklich daran erinnern kann, die Zeitungen vorbeigebracht zu haben (lol) und ob er überhaupt noch sicher sagen könne, welche und wie viele Zeitungen es gewesen seien.

Ansonsten lese/höre ich an verschiedenen Stellen diese Einwände (aka Nebelkerzen):
- Warum sind die Fingerabdrücke des Mitarbeiters nicht auf den Zeitungen?
- Wo ist die Tüte? (lol)

Und wie schon @MisterEko ausgeführt hat, werden belastende Aspekte einfach unter den Teppich gekehrt. Das finde ich extrem dreist, zumal sich das Gericht sehr viel Mühe gegeben hat, allen möglichen Varianten nachzugehen (man hat sogar vor Gericht die Lieferanten der Zeitung geladen und über mögliche Packfehler gesprochen).

@Cassandra71
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ich kanns auch kaum fassen, aber wie man sieht, gibt es immer wieder Leute, die auf solche Finten reinfallen.
Als ich vor 2 Jahren das erste Mal von dem Fall durch die Doku "Anklage Mord" gehört habe, wäre ich darauf auch reingefallen und war geschockt über die vermeintlich schlecht arbeitende Justiz. Bis ich dann zum Glück das Urteil gefunden und gelesen habe. Die Ermittlungsbehörden und besonders die Strafkammer hat m.E. sehr respektable Arbeit geleistet. Das Urteil ist fast überall extrem logisch, strukturiert und nachvollziehbar aufgebaut. Das wollen aber anscheinend viele nicht lesen, obwohl es besser/spannender war als die meisten Krimis.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.02.2022 um 21:31
6: Zeitungen »

Jeden Morgen ließ sich Charlotte Böhringer von einem Parkhausangestellten drei Zeitungen bringen. Eine AZ, eine BILD und eine SZ. Diese wurden dann, in einer Tüte verpackt, an ihre Wohnungstür gehängt. Auch am Morgen des Auffindungstages wiederholte sich dieses Prozedere. Als die Putzfrau gegen neun an Charlotte Böhringers Wohnungstür klingelte, waren die Zeitungen jedoch verschwunden.

Das Gericht geht davon aus, Benedikt Toth habe diese Zeitungen von der Tür entfernt, um somit das Auffinden seiner Tante hinauszuzögern. Der Umstand, dass später im Rahmen einer polizeilichen Hausdurchsuchung bei Benedikt Toth eine AZ, eine BILD und eine Süddeutsche Zeitung gefunden wurden, die der Stadtteilausgabe des Parkhauses entsprachen, diente dem Gericht als weiterer Beleg für seine Täterschaft.

Benedikt Toth, der ein begeisterter Zeitungsleser ist, sagt dazu Folgendes: Er habe regelmäßig verschiedene Tageszeitungen vom Tankstellenshop des Parkhauses mitgenommen. Manchmal bezahlte er dafür, manchmal nicht; zahlte er nicht dafür, legte er die gelesenen Zeitungen zu den Remittenten, die innerhalb einer Woche zurück an den Pressegrossisten gingen. Am Morgen des sogenannten Auffindungstages zahlte er für diese Zeitungen nicht und nahm sie zum Lesen mit nach Hause.
Noch bevor er sie zu den Remittenten legen konnte, stellte die Polizei diese Zeitungen bei ihm sicher und ging davon aus, es handele sich dabei um die Zeitungen von Charlotte Böhringers Wohnungstür. Die Tüte, in die jene Zeitungen verpackt worden waren, fand man allerdings nicht.
Wären es tatsächlich jene Zeitungen von Charlotte Böhringers Tür gewesen - hätte man darauf dann nicht die Fingerabdrücke des Angestellten P. finden müssen? Hatte er doch die Zeitungen gefaltet und verpackt. Auf den Zeitungen fanden sich jedoch weder daktyloskopische noch humanbiologische Spuren des Angestellten P..

Tatsächlich ist nach Auswertung der Liefer- und Remissionsscheine des Pressegrossisten sowie des Kassenjournals der Tankstelle für den 16.05.2006 jedenfalls der Verbleib eines Exemplars der Bildzeitung ungeklärt. Die Bildzeitung, die Frau Böhringer an ihre Wohnungstüre verbracht worden war, wurde im Kassenjournal gebucht. Demnach lässt sich die These des Gerichts, Benedikt Toth habe die Zeitungen entwendet, nur dann erklären, wenn man davon ausgeht, dass ein Unbekannter ein Exemplar der Bildzeitung aus dem Tankstellen-Shop entwendet hat.
Quelle: https://zweifelhaft.org/fehlerhaft.php

Aus dem im Themen-Wiki verlinkten Urteil:
(1.)
Der Tankstellenangestellte P. führte glaubhaft aus, er habe am 16.05.06 um 07.00 Uhr mit der Arbeit begonnen und eine Tüte mit drei Zeitungen für das Opfer gepackt. In der letzten Zeit vor dem Tod des Opfers sei es üblich gewesen, dass Frau Böhringer die Bildzeitung, die Abendzeitung und die Süddeutsche Zeitung erhalten habe. Die Bildzeitung und die Abendzeitung habe er auf die Rechnungsnummer des Opfers im Kassensystem verbucht. Für die Süddeutsche Zeitung sei dies allerdings unterblieben, da diese Zeitung von Frau Böhringer ohne (S. 130) Bezahlung und damit ohne Einbuchung gelesen und dann wieder in den Shop zur Rückleitung an den Pressegrossisten zurückgebracht worden sei. Die Tüte mit den Zeitungen habe dann sein Kollege T.S. etwa gegen 08.00 Uhr hinauf zur Wohnungstüre des Opfers gebracht.
(iii.)
Die Ausführungen des Zeugen M.T. widersprechen diesen Feststellungen nicht. M.T. gab an, dem Opfer seien immer nur 2 Zeitungen geliefert worden. M.T. war aber in der Zeit vor der Tat regelmässig nur im Nachtdienst tätig. Er hatte daher mit der Belieferung seiner Tante mit Zeitungen in der Regel nichts zu tun. Es ist daher naheliegend, dass er über die aktuellen Zeitungsbezugsgewohnheiten seiner Tante gar nicht informiert war.
(v.)
Die Möglichkeit, dass der Angeklagte die Zeitungen im Tankstellenshop ohne Bezahlung quasi „ausgeliehen“ hatte und sie wieder zurückgebracht hätte, kann aufgrund einer Gesamtschau der nachfolgend dargestellten Umstände ebenfalls als fern liegend ausgeschlossen werden.
(1.)
Gegen diese Möglichkeit spricht der Umstand, dass der Angeklagten den für die Kasse und die Abrechnung verantwortlichen Kassierer, nämlich den Zeugen P. über eine derartige Ausleihe nicht informiert hat. Der Zeuge P. gab in diesem Zusammenhang glaubhaft an, es sei in der Tankstelle schon so gehandhabt worden, dass Angestellte sich eine Zeitung ohne Bezahlung „ausgeliehen“ haben und diese dann am nächsten Tag in den Rücklauf gegeben haben. Auch der Angeklagte habe sich auf diese Weise Zeitungen zum Lesen verschafft. Allerdings habe ihm der Angeklagte immer darüber informiert, wenn er sich Zeitungen genommen habe. Dies sei am 16.05.06 – dem Auffindetag des Opfers – definitiv nicht der Fall gewesen.
(2.)
Gegen diese Möglichkeit spricht auch der Umstand, dass sich der Angeklagte genau die Anzahl von Zeitungen – nämlich drei – und dann auch noch genau die Kombination von Zeitungen – nämlich Bildzeitung, Abendzeitung und Süddeutsche Zeitung – „ausgeliehen“ haben sollte, die auch die Tante an diesem Tag bekommen hatte.
(3.)
Die objektive Spurenlage in der Wohnung des Angeklagten nach seiner Festnahme, also zwei Tage nach dem Verschwinden der Zeitungen von der Wohnungstür des Opfers, spricht ebenfalls gegen eine derartige „Zeitungsleihe“ aus dem Tankstellenshop. Die Bildzeitung, die AZ und die SZ vom 16.05.06 waren nämlich bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten am 18.05.06 abends, also zwei Tage später, immer noch nicht zurückgegeben, sondern befanden sich in der Wohnung des Angeklagten in einer Abstellkammer und dort in einem Korb mit ausschliesslich Altpapier, das zur Entsorgung bereits gestellt war. Das ist weder in zeitlicher – 2 Tage später – noch in örtlicher Hinsicht – im Altpapierkorb – ein Umgang mit Zeitungen, die man sich nur geliehen hat und die man wieder an den Pressegrosshandel zurückgeben muss. Zwar ist sich die Kammer bewusst, dass es nach Auffinden des Opfers im Haushalt des Angeklagten möglicherweise andere Prioritäten gegeben hat und ein Zurückbringen der Zeitungen deshalb unterblieb. Dann bleibt als Auffälligkeit jedoch immer noch die Feststellung, dass zumindest zwei Zeitungen (AZ und Bild) einen benutzten Eindruck machten und daher nicht so behandelt wurden, dass sie für den Rücklauf zum Grossisten geeignet waren. (S. 138)
Zu den nichtvorhandenen Fingerabdrücken:
(1)
Der daktyloskopische Sachverständige P. führte überzeugend aus, das Setzen einer Fingerspur hänge von verschiedenen Faktoren ab. Relevant dafür sei der Untergrund, die Beschaffenheit der übertragenden Hand bzw. des übertragenden Fingers. Es gebe „gute und schlechte“ Spurensetzer, was zum Bei- (S. 142) spiel mit der unterschiedlichen starken Schweissproduktion zusammenhänge. Auch Druck und Dauer des Kontakts sowie Temperatur und Luftfeuchtigkeit seien von Bedeutung. Jedenfalls müsse das Berühren der Zeitungen bei den mit dem Verpackungsvorgang im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten nicht zwangsläufig zur Übertragung einer Fingerspur führen.
(2.)
Die humanbiologische Sachverständige PD R. A. führte überzeugend aus, die Übertragung von DNA-Spuren hänge ebenfalls von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wenn keine DNA-Spur auf einem Gegenstand gefunden worden sei, bedeute dies nicht, dass eine Person diesen Gegenstand nicht in der Hand gehabt haben könnte. Nicht jede Berührung führe zu Übertragung von DNA-Material, so dass auch nach einer Berührung nicht zwangsläufig mit einer DNA-.Spur auf dem berührten Gegenstand zu rechnen ist.



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23.02.2022 um 00:11
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:wenn die Zweifel deutlich überwiegen.
Sie überwiegen aber nicht. Deine vielleicht, aber das Gesetz ist Dir keine Rechenschaft schuldig. Rechtsstaat ist keine Meinungsfrage. Und die Definition von Indizien, einem Indizienprozess und von der ausreichenden Überzeugung eines Gerichtes keine Mehrheitsentscheidung auf allmystery.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Aber sicher nicht so wichtig, als dass er seine Tante ermorden würde.
Das Gericht sieht das anders. Und es ist mit seiner Auffassung nicht alleine. Zumal das vermeintlich Motiv von seinen Unterstützern auch immer zerredet und verfälscht wird.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das wäre für mich der Fall, wenn BT von jemand gesehen worden wäre, wenn es tatrelevante Spuren von ihm gebe oder aber ein Tatwerkzeug bei ihm gefunden worden wäre. All das war nicht der Fall.
Dann dürfte eigentlich fast niemand verurteilt werden. Weil die smoking gun und der direkte Tatzeuge sind äußerst seltene Erscheinungen.


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23.02.2022 um 02:11
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Der Oberstaatsanwalt ist dem leitenden Oberstaatsanwalt unterstellt und das war zu dem Zeitpunkt damals der leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz.
Man kann natürlich sicher davon ausgehen, dass der LOStA auch Druck machte, diesen Fall jetzt endlich zu klären, nachdem es die zuvor mit der Sache betrauten Staatsanwälte nicht schafften.
Ausgehen kann man von vielem. Dass das richtig ist, wovon man ausgeht, heißt das aber nicht.

Generell ist es so, dass die Akten über ungeklärte Kapitalverbrechen, auch wenn die Ermittlungen eingestellt werden, weil momentan kein neuer Ermittlungsansatz da ist, nicht für alle Zeiten im Keller verschwinden, sondern dass die Ermittlungsbehörden Gott sei Dank immer wieder mal versuchen, den Fall zu klären. Und so ein brutales Verbrechen wie das an Ursula Herrmann lässt natürlich auch nach Jahren und Jahrzehnten nicht nur den Angehörigen, sondern auch Ermittlern keine Ruhe.

Ich nehme an, dass die erneuten Ermittlungen gegen Mazurek im Zusammenhang mit den Böhringer-Ermittlungen wieder ins Laufen kamen. Der zeitliche Zusammenhang zwischen beiden Ermittlungsverfahren ist jedenfalls offensichtlich.

Wie sich aus dem Urteil gegen Toth ergibt, hat sich die dortige Strafkammer ja viele Gedanken zum Spur-Spur-Treffer gemacht und dabei auch den Fall Herrmann erwähnt.
Die ermittelnde StA im Fall Toth, die diese Spur eingehend hat untersuchen lassen, u.a. auch mittels DNA-Abgleich bei hunderten Personen, wird dabei zur weiteren Aufklärung auch die Altakten aus dem Herrmann-Fall beigezogen haben. Und so kamen die für den Fall Hermann zuständigen Staatsanwälte da wahrscheinlich auf die Idee, sich den Fall Herrmann wieder einmal näher mit neuen Methoden anzusehen und auch von Mazurek eine DNA-Probe zwecks Vergleichs mit der DNA auf der Schraube zu nehmen (und sodann den Kollegen im Fall Toth mitzuteilen, dass die DNA-Spur auf dem Glas in der Spülmaschine der Böhringerschen Wohnung nicht von Mazurak ist).

Die für den Fall Herrmann zuständigen Ermittler hätten auch überhaupt nichts unternehmen können. Aber es war offenbar Mazureks „Pech“, dass damals die Sache im Dezernat der akribische Staatsanwältin Baur lagerte, die sich dann weiter in die alte ungeklärte Sache verbiss.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.02.2022 um 02:55
Nachtrag: Letztlich wäre es doch eine schönes Ergebnis, wenn durch die Ermittlungen im Fall Toth auch die Ermittlungen in Fall Herrmann wieder ins Rollen gekommen wären und dass im Fall Herrmann noch einmal gegen Mazurek, aber auch gegen dessen Ehrfrau und gegen seinen Freund Dieter (dieses Verfahren wurde bekanntlich später eingestellt) ermittelt wurde. Ohne all das wäre die Tat an Ursula Herrmann Ende 2011 verjährt gewesen, und Mazurek wäre davongekommen.

So aber sind die Taten an Charlotte Böhringer und Ursula Herrmann geklärt, beide Täter sitzen zu Recht. Und Mazurek hat es am Ende dann letztlich wohl irgendwo Benedikt Toth zu verdanken, dass er sitzt….


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23.02.2022 um 07:09
Hier mal ein interessantes Video, von jemanden der ebenfalls in München studiert und gerade sein Staatsexamen macht:
Youtube: Jura studieren: So ist es wirklich | alpha Uni
Jura studieren: So ist es wirklich | alpha Uni
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Es ist deswegen interessant bzw. relevant, weil es zeigt unter welchem Druck auch BT gestanden haben muss.
Das bzw. die beiden Staatsexamen sind so dermaßen anspruchsvoll, dass hier auch Menschen unter massiven Druck stehen, die tatsächlich Interesse haben dieses Studium zu bestehen und bereits vorab intensiv dafür gelernt haben.

Ich bleibe dabei.
Für Bence war es schlicht nicht möglich, dieses Examen zu bestehen.
Zumindest nicht, ohne intensivste Vorbereitung und Lernstress.
Offensichtlich hat er nicht intensiv gelernt.
Dies ist ja wohl sogar seiner Verlobten aufgefallen.
Da geht es nicht nur ausschließlich um Intelligenz, sondern man muss halt auch einfach pauken.
Da kommt keiner drum herum.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ansonsten lese/höre ich an verschiedenen Stellen diese Einwände (aka Nebelkerzen):
- Warum sind die Fingerabdrücke des Mitarbeiters nicht auf den Zeitungen?
- Wo ist die Tüte? (lol)
Finde ich auch seltsam, diese Argumentation seitens der Unterstützer.
Eigentlich wird andersherum ein Schuh draus.
Wenn BT, der ja angeblich ein "begeisterter Zeitungsleser" ist, diese Zeitung mitgenommen hatte, dann müsste doch auch an diversen Seiten der Zeitung seine DNA sein, alleine schon aufgrund des Umblätterns beim Lesen.
Eventuell müsste sich sogar die DNA der Verlobten darauf befinden.
Dies wären echte Indizien, die zumindest darauf hindeuten würden, dass man im Hause Toth "unverfänglich" bzw. "ganz normal" mit den Zeitungen umgegangen ist.
Weiß jemand, ob die DNA von Bence oder der Verlobten an den Zeitungen gesichert wurde?

Im Übrigen unterläuft "zweilHAFT" auch ein seltsamer Rechtschreibfehler.
Manchmal bezahlte er dafür, manchmal nicht; zahlte er nicht dafür, legte er die gelesenen Zeitungen zu den Remittenten, die innerhalb einer Woche zurück an den Pressegrossisten gingen.
Quelle: https://zweifelhaft.org/fehlerhaft.php

Remittent.: Person, an die die Wechselsumme zu zahlen ist
Remittende: beschädigtes oder fehlerhaftes Druck-Erzeugnis, das an den Verlag zurückgeschickt wird

Warum drückt man sich überhaupt so seltsam aus?
Verstehe ich nicht, sorry.

Für mich werden hier in der Gesamtschau auf Seiten der Bence-Unterstützer, so viele methodische und logische Mängel offenbar, dass ich diesen Personen einfach nicht zutraue überhaupt adäquat die Fakten in diesem Fall präsentieren, bewerten und entkräften zu können.


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23.02.2022 um 08:38
Danke @emz und Andere für eure Muße, diese immer wiederkehrenden unrichtigen Behauptungen richtigzustellen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.02.2022 um 08:49
Auch von mir großes Dankeschön an die Widerleger dieser obskuren Behauptungen. Es ist geradezu dreist wie sich manche die Wahrheit zurechtbiegen.

Dass Frauke und Jochen dieses Spiel nicht mehr mitspielen zeigt ja, dass Leute, die das Urteil mittlerweile kennen und die dahinter liegenden Prozesse, sich von BT abgewendet haben.

wie es schön festgestellt wurde: "Dank" seiner unsäglichen Kampagnen wird BT noch eine lange Zeit im Knast sitzen. Wäre er schlau hätte er längst gestanden und man würde ihn weit früher rauslassen. 😊 ziemlich dumme Nummer BT! 🤣

Nicht mal der Eindruck, dass er für Gerechtigkeit kämpfen würde, bleibt sondern vielmehr die pseudointellektuelle Verschrobenheit und seine niedrigen Beweggründe. Es riecht alles so offensichtlich..🤗


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23.02.2022 um 09:00
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Danke @emz und Andere für eure Muße, diese immer wiederkehrenden unrichtigen Behauptungen richtigzustellen.
Wobei ich einschränkend anmerken möchte, ich habe nur einen Teil dessen reinkopiert, was im Urteil zu "Zeitungen" zu finden ist. Einfach nur, um ansatzweise zu vermitteln, wie detailliert die Ermittlungen hierzu geführt wurden. Den Unterstützern reichen hingegen wenige Sätze, das alles in Frage zu stellen.


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23.02.2022 um 18:10
Ich dachte immer BT hätte nicht mehr gewust, wo er damals abends die Zeitungen gekauft hätte. Jetzt auf der neuen Seite zweifelhaft habe ich dies hier gefunden:
Am Tattag versorgte Frauke S., Benedikt Toths Verlobte, ihn mit Grippemedikamenten, bevor sie gegen 17.00 Uhr die gemeinsamen Wohnung verließ. Benedikt Toth erklärt dazu, er habe sich irgendwann danach am Josephsplatz eine Zeitung geholt und dann ein Erkältungsbad genommen. Laut Telefonnachweis sprach er um 19.34 Uhr vom Festnetz aus mit seiner Schwiegermutter in spe. Im Anschluss daran rief er seine Mutter an.
Quelle:


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23.02.2022 um 18:39
Zitat von curtcurt schrieb:Ich dachte immer BT hätte nicht mehr gewust, wo er damals abends die Zeitungen gekauft hätte. Jetzt auf der neuen Seite zweifelhaft habe ich dies hier gefunden:
Am Tattag versorgte Frauke S., Benedikt Toths Verlobte, ihn mit Grippemedikamenten, bevor sie gegen 17.00 Uhr die gemeinsamen Wohnung verließ. Benedikt Toth erklärt dazu, er habe sich irgendwann danach am Josephsplatz eine Zeitung geholt und dann ein Erkältungsbad genommen. Laut Telefonnachweis sprach er um 19.34 Uhr vom Festnetz aus mit seiner Schwiegermutter in spe. Im Anschluss daran rief er seine Mutter an.
Quelle: https://zweifelhaft.org/fehlerhaft.php
@curt ich war mal noch so frei die Quelle nachzuliefern.

Schon lustig, wie Bence hier agiert.
16 Jahre nach der Tat kann man ja den angeblichen konkreten Ort benennen, an dem man die Zeitungen gekauft haben will.
Kann ja jetzt kein Mensch mehr nachprüfen.
Diese Story ist komplett unglaubhaft.

Aber schon klar.
Hätte er dies unmittelbar in seiner Zeugenbefragung zum Besten gegeben, dann hätte man ohne weiteres am Josephsplatz nachfragen können und hätte die Lüge sofort entlarvt.

Jetzt kommt er damit um die Ecke.
Das alles ist so durchschaubar.

Ein pathologischer Lügner ist das.


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23.02.2022 um 18:53
Und genauso der Gewinn mit den Sportwetten. Er konnte oder wollte einfach nicht angeben wo er das Geld gewonnen hatte, bzw. wo er gespielt hatte

auch unter zweifelhaft zu finden:
Benedikt Toth erklärt diesen Umstand so: Das Geld, das man bei ihm sichergestellt hat, stamme zum einen aus Sportwetten, 1000 Euro davon, habe ihm seine Tante einen Tag vor ihrem Tod für einen Fahrradkauf geschenkt. Eine Rechtsmedizinerin erklärt später vor Gericht, die darauf gefundenen Rückstände von Blut könnten weder Toth noch Charlotte Böhringer zugeordnet werden.
Quelle:


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23.02.2022 um 19:00
Und genauso der Gewinn mit den Sportwetten. Er konnte oder wollte einfach nicht angeben wo er das Geld gewonnen hatte, bzw. wo er gespielt hatte



Quelle:
https://zweifelhaft.org/fehlerhaft.php
Bargeld

Benedikt Toth erklärt diesen Umstand so: Das Geld, das man bei ihm sichergestellt hat, stamme zum einen aus Sportwetten, 1000 Euro davon, habe ihm seine Tante einen Tag vor ihrem Tod für einen Fahrradkauf geschenkt. Eine Rechtsmedizinerin erklärt später vor Gericht, die darauf gefundenen Rückstände von Blut könnten weder Toth noch Charlotte Böhringer zugeordnet werden.


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