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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

19.10.2019 um 22:20
Zitat von InterestedInterested schrieb:Ich gebe nur als ein Beispiel einen Maleranzug an. Wäre das eine akzeptable Lösung für Dich, um den Punkt zu entkräften?
Ich gehe auch davon aus, das der Täter evtl. so einen Anzug, oder aber eine Radler Bekleidung eng anliegend angehabt hat und ne 2. Kombination im Rucksack. Sowas braucht fast keinen Platz. Evtl. Noch Radler Handschuhe, Fahrradhelm, 2. Paar Schuhe. Alles past in einen Rucksack und ist Ruck Zuck gewechselt.
Vielleicht ist der Täter sogar mit einem gestohlenen Rennradrad gekommen

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Mordfall Charlotte Böhringer

19.10.2019 um 22:49
@curt
@Interested
Diese Überlegungen, warum der Täter nicht gesehen wurde oder auch warum nicht mehr DNA vorgefunden wurde, ist ja auch auf jeden anderen Täter als Bence T. übertragbar. Nach der Logik, die diese Fragen suggerieren wollen, dürfte ja kein Mord passiert sein.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.10.2019 um 00:06
Weder enge Radkleidung, noch so ein Overall ist vollkommem dicht. Im Gegenteil, gerade letzterer reisst oft und Farbe (Blut) würde auch runtertropfen, wenn es zuviel ist. Ausserdem sind Hände, Füße, Gesicht nicht geschützt.

Es gibt keine Umzugsspuren, keine Waschspuren, keine Transportspuren.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.10.2019 um 09:42
Zitat von curtcurt schrieb:Ich gehe auch davon aus, das der Täter evtl. so einen Anzug, oder aber eine Radler Bekleidung eng anliegend angehabt hat
Blut, auf schwarzer Radlerkleidung, sieht man bestimmt nicht, wenn derjenige an einem vobei geht oder radelt.
Zitat von jaskajaska schrieb:Nach der Logik, die diese Fragen suggerieren wollen, dürfte ja kein Mord passiert sein.
Richtig. Wie in Babenhausen. Das ist so albern und fast schon Opferverhöhnung. " Kann ja niemand dort gewesen sein weil es nicht genug Spuren gibt" Wahrscheinlich stellen sich die Opfer nur tot? Eigentlich müssten sie ja noch leben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

20.10.2019 um 10:47
@Frau.N.Zimmer

Guter Beitrag. Es ist erschreckend, wie oft dieses Argument gebracht wird. Dass es mindestens einen Mörder gibt, sollte unstrittig sein. Und wer es ist, wurde auch nachgewiesen.


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20.10.2019 um 19:10
Der Täter wird wohl kaum eine kurze Hose und ein weißes Hemd getragen haben.


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20.10.2019 um 21:07
Der Blazer vom Opfer wurde 2016 mit einem Klebestreifen an drei Stellen abgeklebt. Im Januar 2008 wurde die DNA- Untersuchung dazu gemacht. Das war mitten im Verfahren. Das Ergebnis im Urteil.

Interessiert das vielleicht?

Anstatt auf neue Diskutanten verbal "einzuprügeln". Das ist ein Unding m.M.n.
@Frau.N.Zimmer
@jaska
@Jamegumb


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Mordfall Charlotte Böhringer

21.10.2019 um 07:50
Zitat von jadajada schrieb:Anstatt auf neue Diskutanten verbal "einzuprügeln". Das ist ein Unding m.M.n.
Wer prügelt? Man wird doch noch auf die Faktenlage hinweisen dürfen?

Das Opfer IST tot. Das Opfer WURDE ermordet. Es wurden Spuren gefunden. Es gibt eine Reihe von Indizien. Wie kann man sich da an zu wenig Spuren des Mörders aufhängen? Wann wären es denn genug, für Allmy-User? Wenn er seinen Perso hinterlassen hätte, würde es immer noch heissen: Man hätte ihm den vorher geklaut.

Edit: Ein neuer Diskutant ist mir gar nicht aufgefallen weil dieser Unsinn schon seit Jahren immer wieder aufkocht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

25.10.2019 um 15:07
Guten Tag,

ich bin neu hier 

Ich verfolge diesen Thread mit großem Interesse, nachdem ich die Doku "Freund vor Gericht" gesehen hatte.

M.E. geraten auch hier zwei Fragen durcheinander: Die Frage, ob BT der Täter war, und die Frage, ob er zu Recht verurteilt wurde.

1) Für letzteres ist zunächst die schriftliche Urteilsbegründung maßgeblich und diese trägt den Schuldspruch nach meiner Überzeugung nicht. Keines der herangezogenen Indizien kann den Schuldspruch begründen, auch nicht in einer "Gesamtschau".

a) Hinsichtlich der DNA-Spuren würdigt das Urteil den Spur-Spur-Treffer nicht ausreichend. Dabei lege ich zugrunde, dass die Zuordnung zu einer an der Spurensicherung- oder –auswertung beteiligten Person ebenso wenig belegt werden konnte wie kontaminiertes Sicherungsmaterial. Dies ist in dubio pro reo zugrunde zu legen. Es gibt dann aber nur zwei Möglichkeiten: Entweder befand sich jedenfalls wenige Tage vor dem Tod von CB eine Person in ihrer Wohnung, die im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt vor 20 Jahren steht. Oder es liegt ein Spursicherungs- oder –auswertungsfehler vor, der sich auch auf alle anderen gesicherten DNA-Spuren ausgewirkt haben kann.

aa) Im ersten Fall kann man die Tatrelevanz nicht mit der fehlenden Nähe zum Tatort oder zur Tatzeit verneinen. Denn die Frage der Nähe ist im Verhältnis zum anderen Tatort bzw. zur anderen Tatzeit (Mord an Ursula Herrmann) zu bewerten. Wenn sich die am U.H.-Mord ggf. beteiligte Person nach 20 Jahren in der Wohnung von CB befand, dann war diese Person auch dann "tatnah", wenn ihre DNA-Spur nicht am Tötungstag von CB oder unmittelbar am Fundort der Leiche gesichert wurde. Denn bezogen auf den weit entfernten U.H.-Tatort und die weit zurückliegende U.H.-Tatzeit hatte sich die Person in unmittelbare Nähe von CB begeben.

bb) Handelt es sich um einen Fehler bei Spurensicherung oder –auswertung muss eine DNA-Spur durch einen handwerklichen Fehler entstanden sein, der auch bei allen anderen DNA-Spuren aufgetreten sein kann. Dies ist in dubio pro reo bei jeder einzelnen DNA-Spur zu berücksichtigen sowie zusätzlich der Umstand, dass BT regelmäßig Umgang mit dem Opfer hatte.

b) Hinsichtlich der Zeitungen geht das Urteil von einer unzulässigen petitio principii aus. Das Urteil folgert aus der Wegnahme der Zeitungen durch BT, dass damit die Entdeckung seiner Mord-Tat verzögert werden sollte. Zunächst sagt aber eine Wegnahme der Zeitungen durch BT überhaupt nichts darüber aus, ob er auch einen Mord begangen hat. Die Wegnahme einer Zeitung besagt nur, dass die Zeitung von ihm weggenommen wurde. Nur wenn man bereits voraussetzt, dass der Wegnehmende auch der Mörder ist, entsteht ein Zusammenhang zur Mordtat. Das Indiz setzt voraus, was es beweisen soll.

c) Gleiches gilt für die Fahrt nach Augsburg. Eine Fahrt nach Augsburg ist zunächst nur eine Fahrt nach Augsburg. Sie mag dem Außenstehenden sinnlos erscheinen, aber daraus folgt kein Sinnzusammenhang zu einer Mordtat. Es gibt auch keine Begleit-Indizien, die diese Fahrt in einen Zusammenhang mit der Tat setzen. Es wurde keine Tatwaffe oder tatbezogene Kleidung an einer Straße nach Augsburg gefunden. Nur dann, wenn man bereits annimmt, dass BT auch der Mörder war, ist ein tatbezogener Sinn erkennbar(Beseitigung der Tatwaffe, Kleidung etc). Auch hier liegt also eine petitio principii vor: Das Indiz setzt voraus, was es beweisen soll.

d) Selbst die Studienlüge ist zunächst nur eine Lüge. Man kann Lügner sein, ohne Mörder zu werden. Selbst wenn CB vom Studienabbruch nichts wusste, begründet die Lüge kein Mordmotiv. Denn BT hätte das positive Ergebnis des II. Examens ebenso vortäuschen können wie das Bestehen des I. Examens. Ein unmittelbarer Handlungsdruck bestand also nicht, erst recht nicht im Sinne einer Mordtat.

e) Auch die aufgefundenen 500-Euro-Scheine haben keinen Bezug zur Mordtat. Sie können geschenkt oder gestohlen gewesen sein. Es gibt keine Lebenserfahrung, dass jeder Beschenkte oder Dieb im Umfeld einer Mordtat auch der Mörder ist.

f) Die "Übertötung" ist ebenfalls kein Indiz, welches auf einen von BT begangenen Mord hinweist. Zunächst habe ich Zweifel, ob man hier wirklich von einer Übertötung sprechen kann. Ich würde hier eher von einer Absicht der sicheren Tötung sprechen. Denn Täter sind bei Schlägen auf den Kopf meist unsicher, welches Ausmaß von Verletzung tödlich ist. Insofern sind 20 Schläge (auch in Abhängigkeit von der Waffe) gar nicht selten, wenn der Täter sicher töten will.

g) Gleiches gilt für alle anderen Indizien. Es handelt sich bezogen auf die Mordtat um tatneutrale Umstände oder Handlungen, die keinen Bezug zur Tat haben, außer dass sie bei Unterstellung der Täterschaft eine tatbezogene Erklärung haben könnten.

h) Die "Gesamtschau" ergibt nichts anderes:

aa) Zunächst ist es irreführend, von einer Gesamtschau zu sprechen, weil nur einzelne Begleitumstände der Tat herangezogen wurden, und z.B. gerade nicht der Spur-Spur-Treffer. Es wäre deshalb zutreffender, von einer "Zusammenschau" zu sprechen, die sich zudem auf (vermeintlich) belastende Indizien beschränkt.

bb) Auch ein den Tatvorwurf stützender "Ring" von Indizien bestand nicht. Sämtliche Indizien hängen lose nebeneinander in Zeit und Raum. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Studienlüge, Zeitungen, Fahrrad, Augsburg-Fahrt etc. untereinander, außer einem möglichen Bezug zur vermeintlich von BT begangenen Mord-Tat. Sämtliche Indizumstände könnten auch nur das gewesen sein, was sie waren, nämlich eine Lüge, eine Zeitungswegnahme, eine Fahrrad-Wäsche, eine sinnlose Autofahrt etc.

cc) Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass BT eben erwiesenermaßen ein notorischer Lügner und wohl auch Dieb war. Wenn jemand ständig lügt, ist eine erneute Lüge eben nur ein Indiz für eine weitere Lüge. Verdächtig wäre es nur, wenn jemand, der stets die Wahrheit sagt, auf einmal Lügen präsentiert.
Gleiches gilt für das (wohl) gestohlene Geld. Angesichts seiner Studienlüge dürfte BT eine monatliche finanzielle Deckungslücke von ca. 2.000 Euro gehabt haben (Referendarsgehalt + Einkünfte aus angeblicher Nebentätigkeit). Es ist sehr wahrscheinlich, dass er seine Tante oder jedenfalls die Parkgarage sehr oft bestohlen hat, ohne jedes Mal zu morden. Weshalb soll also eine weiterer Diebstahl ein Indiz für einen Mord sein, wenn es kein Indiz dafür gibt, dass CB diesen Diebstahl entdeckt hatte? Und selbst wenn, hätte dann BT nicht eher mit einer weiteren Lüge reagiert als mit einem Mord?

2) Dies zum Urteil. Eine andere Frage ist die, ob BT tatsächlich der Täter war. Das halte ich für recht wahrscheinlich. Dies allein rechtfertigt aber noch keinen Schuldspruch.

Viele Grüße

Negus


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Mordfall Charlotte Böhringer

25.10.2019 um 15:37
@Negus
Du kennst nur diesen Thread und die Reportage "Ein Freund vor Gericht" und kommst hier zu einem eindeutigen Schluss? 😣


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25.10.2019 um 15:43
Zitat von AndanteAndante schrieb am 09.10.2019:Dass durch juristische Kniffe schließlich der Bruder von BT dessen Erbteil per Zivilprozess bekommen hat und nicht der Staat, ist eine andere Sache.
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Du kennst nur diesen Thread und die Reportage "Ein Freund vor Gericht" und kommst hier zu einem eindeutigen Schluss? 😣
das Urteil wird @Negus ja auch kennen, den darauf bezieht er/sie sich ja.


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25.10.2019 um 16:10
@Rosenmontag
Achso. Bei bb) habe ich die Segel gestrichen.


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25.10.2019 um 16:57
Zitat von NegusNegus schrieb:Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Studienlüge, Zeitungen, Fahrrad, Augsburg-Fahrt etc. untereinander, außer einem möglichen Bezug zur vermeintlich von BT begangenen Mord-Tat.
Klaro, genau diesen Bezug zur Mord-Tat hat das Gericht bei den genannten und weiteren Indizien ja gesehen.
Zitat von NegusNegus schrieb:ist sehr wahrscheinlich, dass er seine Tante oder jedenfalls die Parkgarage sehr oft bestohlen hat, ohne jedes Mal zu morden.
Davon gehe ich aus. Einmal morden hat gereicht.
Zitat von NegusNegus schrieb:Und selbst wenn, hätte dann BT nicht eher mit einer weiteren Lüge reagiert als mit einem Mord
Das ging nicht mehr, weil wegen des bevorstehenden Examenstermins die Studienlüge aufzufliegen und damit Enterbung drohte. Es ging nicht mehr um Diebstähle, es ging um Millionen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

25.10.2019 um 18:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:Klaro, genau diesen Bezug zur Mord-Tat hat das Gericht bei den genannten und weiteren Indizien ja gesehen
Es mag den Bezug ja gesehen haben, es hätte ihn aber auch denkfehlerfrei begründen müssen. Daran fehlt es, denn die Wertung der einzelnen Indizien im Urteil hat jeweils die Voraussetzung, dass BT die Tat auch begangen hat. Diese Voraussetzung ist aber nicht bewiesen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Davon gehe ich aus. Einmal morden hat gereicht.
Was zu beweisen wäre...
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das ging nicht mehr, weil wegen des bevorstehenden Examenstermins die Studienlüge aufzufliegen und damit Enterbung drohte. Es ging nicht mehr um Diebstähle, es ging um Millionen.
Der Termin hat keinen Druck erzeugt. Er hätte der Tante ja sagen können, dass er mitgeschrieben hat. Selbst das Bestehen hätte er ja fälschlich behaupten können. Es gab schon Fälle, in denen Rechtsanwälte zugelassen wurden, die gefälschte Zeugnisse eingereicht haben. Das alles ist für einen erfahrenen Lügner einfacher als ein (perfekter) Mord...


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Mordfall Charlotte Böhringer

25.10.2019 um 19:02
Zitat von NegusNegus schrieb:Dies zum Urteil. Eine andere Frage ist die, ob BT tatsächlich der Täter war. Das halte ich für recht wahrscheinlich. Dies allein rechtfertigt aber noch keinen Schuldspruch.
Nicht zwingend - aber durchaus beeindruckend. So kann man das sehen. Auch wenn Du ein falsches rechtliches Verständnis von "in dubio pro reo hast" (@Andante wird Dir das gerne erläutern), so ist die Konsequenz Deiner Betrachtung schlüssig und logisch. Hut ab. Mit einer solchen Begründung hätte man BT freisprechen können.

Nur hätte ihn das LG auch freisprechen MÜSSEN? Würden ähnliche Maßstäbe wie Deine bei anderen hier diskutierten Fällen angewandt, dann hätten die Gerichte in allen diesen Fällen keine Verurteilung vornehmen dürfen. Und natürlich auch keine Raser in Berlin für Mord verurteilen dürfen, nicht Beate Zschäpe und nicht mal den Mörder von Sophia Lösche.

Deine Thesen (Deine Beweiswürdigung) gehen deshalb Frage vorbei, ob die vom Gericht vorgenommene "Gesamtschau" die Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung sprengt. Oder ob das Gericht von der Schuld BTs aufgrund dieser Indizien überzeugt sein DURFTE, auch wenn denkbare Zweifel (wie die von Dir benannten) bleiben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

25.10.2019 um 19:21
Zitat von monstramonstra schrieb:Auch wenn Du ein falsches rechtliches Verständnis von "in dubio pro reo hast" (@Andante wird Dir das gerne erläutern)
Die Indizien müssen frei von Denkfehlern gewertet werden. Ich sehe den Denkfehler jeweils darin, dass BT als Täter vorausgesetzt wird, um dem einzelnen Indiz einen Tatbezug zuzuordnen. Unterlässt man diese Denkfehler, kann man kaum zur Überzeugung von der Täterschaft gelangen, jedenfalls nicht bei Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo. Von den Indizien bleibt nämlich kaum eines übrig, dass in Richtung Täterschaft weist...


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Mordfall Charlotte Böhringer

25.10.2019 um 19:35
Zitat von NegusNegus schrieb:Die Indizien müssen frei von Denkfehlern gewertet werden. Ich sehe den Denkfehler jeweils darin, dass BT als Täter vorausgesetzt wird, um dem einzelnen Indiz einen Tatbezug zuzuordnen. Unterlässt man diese Denkfehler, kann man kaum zur Überzeugung von der Täterschaft gelangen, jedenfalls nicht bei Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo.
Und da wären wir beim Kern der falschen Auslegung des in Dubio Pro Reo- Grundsatzes: Dieser verpflichtet nämlich nicht dazu jedes einzelne Indiz unter allen Umständen zugunsten eines Angeklagten auszulegen. Wenn das so wäre, gäbe es keine Indizienurteile mehr.

Was du gemacht hast ist nichts Neues: Alles in seine Einzelteile zerlegt so lange bis niemand mehr weiß, ob, bzw. wie die Einzelteile zusammenpassen. Du hast es nur besser, prägnanter und kompakter gemacht als alle anderen bisher.


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Mordfall Charlotte Böhringer

25.10.2019 um 19:52
Zitat von NegusNegus schrieb:Der Termin hat keinen Druck erzeugt. Er hätte der Tante ja sagen können, dass er mitgeschrieben hat. Selbst das Bestehen hätte er ja fälschlich behaupten können. ... Das alles ist für einen erfahrenen Lügner einfacher als ein (perfekter) Mord...
... und Tantchen, das schon längst Zweifel an seinen Behauptungen hatte, sich hintenherum dabei war, Gewissheit zu verschaffen, hätte sich so abspeisen lassen? Irgendwie albern, oder?


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25.10.2019 um 20:55
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Dieser verpflichtet nämlich nicht dazu jedes einzelne Indiz unter allen Umständen zugunsten eines Angeklagten auszulegen.
Das ist ja richtig, aber vorher müssen Indizien festgestellt werden, die auf eine Täterschaft hinweisen können.

Das sehe ich hier nicht, sondern nur Umstände die bei Annahme einer Täterschaft passen könnten.

Eine Überzeugung kann daraus nicht gewonnen werden, jedenfalls wenn man den Grundsatz in dubio als ENTSCHEIDUNGSREGEL beachtet.

Der Unterschied zwischen Beweis- und Entscheidungsregeln ist mir durchaus bekannt.


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25.10.2019 um 21:06
Zitat von NegusNegus schrieb:Das ist ja richtig, aber vorher müssen Indizien festgestellt werden, die auf eine Täterschaft hinweisen können.
Diese Indizien waren hier das Aussageverhalten allgemein, sowie ein paar der Inhalte, wie etwa die merkwürdige Fahrt nach Augsburg. Eine solche Fahrt ist, wie du richtig angemerkt hast, für sich genommen erst einmal nicht weiter verdächtig. Aber nachdem

  • die Fahrt kurz nach dem Mord an der Tante stattfand
  • der Freund der besucht werden sollte nichts von seinem Glück wusste
  • der Besuch aus fadenscheinigen Gründen stattfinden sollte
  • der Besuch aus ebenso fadenscheinigen Gründen dann doch nicht zustandekam


hätten die Ermittler einen schlechten Job gemacht, wenn sie da nicht genauer hingeschaut hätten. Und dabei sind sie halt nach und nach auf die anderen Indizien und vor allem auf das Motiv und das fehlende Alibi gestoßen.

Wenn sich ein solcher Anfangsverdacht ergibt ist es völlig in Ordnung dass sich die weiteren Ermittlungen auf eine entsprechenden Tathypothese fokusieren. Wenn die sich dann erhärten lässt, dann kommt es zur Anklage. Und wenn die Richter auch noch überzeugt werden können, zur Verurteilung.

Du stellst es hingegen mal wieder so dar als hätten ein paar Ermittler Bence als Täter ausgewürfelt und danach einfach der Form halber ein paar Indizien passend umgebogen - und als hätten die Richter das dann entsprechend durchgewunken.


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