7GO schrieb:Ich möchte hier eine zusammenhängende Gedanken- und Plausibilitätsbetrachtung zum mutmaßlichen Ablauf des Abends teilen. Sie basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen, Aussagen der beteiligten Personen und der Annahme, dass diese zumindest einen Wahrheitskern enthalten. Es handelt sich ausdrücklich um eine Hypothese, keine Tatsachenbehauptung.
Danke für Deinen Beitrag – mein Input zu dieser Plausibilitätsbetrachtung:
7GO schrieb:Ausgangslage
Katrin verließ gegen 18:50 Uhr die Wohnung von Joachim mit der Erwartung, von Sven abgeholt / mitgenommen zu werden; Treffpunkt Bushaltestelle. Katrin und Sven hatten zuvor mehrfach Kontakt und er hatte angeboten, sie zu fahren – jedoch nicht zu so früher Uhrzeit.
Sven will, worauf auch bereits
@Justsaying hingewiesen hat, ihr um 17:39 eine MFG zugesagt haben – allerdings „sofort“. Einen Hinweis darauf, dass Du hiervon in Deiner Ausgangslage abweichst oder eine veränderte Annahme zugrunde legst, finde ich nicht.
Aber sei’s drum – bleiben wir bei Deiner Betrachtung:
Demnach hätte er Katrin also um 17:39 zugesagt, sie zu einem späteren Zeitpunkt zu fahren. Katrin schreibt ihm eine SMS um 18:40 und geht kurz nach dem 3-Sek.- Anruf um 18:46 von Joachim los. Dies mit dem konkreten Ziel „Bushaltestelle“ wo sie ihn treffen und von ihm mitgenommen werden möchte.
Sven hätte demnach zwischen 17:39 und kurz vor 19:00 also vergessen, dass er ihr eine MFG zu einem späteren Zeitpunkt angeboten hat. Die SMS liest er nicht, den 3-Sek-Anruf bemerkt er auch nicht.
Selbst auf dem Weg "Pizzeria" bzw. als er an Joachims Wohnung vorbeigefahren sein soll, resp. auf seinem Heimweg, fällt ihm nicht ein, dass er ihr eine Mitfahrgelegenheit angeboten hatte.
Hinzu kommt das "Blitzeis" - in dem Wissen, dass Katrin eine MFG suchte, wäre selbt ein vages Angebot doch eher erinnerungswert.
Und auch als Katrin als vermisst gilt, kommt ihm nicht „siedend heiß“ in den Sinn, dass er ihr ein, aus seiner Sicht ggf. vages Fahrangebot, „für später“ gemacht hatte und bringt dies zur Sprache. Obwohl er Katrin durch Joachim kennt und eine entsprechende Suche zeitnah mitbekommen hätte.
Und all dies ließe sich mit einer „Wahrnehmungsdifferenz“ erklären.
Für mein Verständnis entsteht also bereits aus der formulierten Ausgangslage ein logischer Bruch:
Entweder war das Fahrangebot von Sven für den relevanten Zeitraum nicht gültig, dann ist Katrins konkretes Handeln (SMS, Anruf, zielgerichtetes Aufbrechen zur Bushaltestelle) nicht schlüssig nachzuvollziehen.
Oder aber das Angebot war aus ihrer Sicht weiterhin gültig, dann wird erklärungsbedürftig, warum es auf Svens Seite weder erinnerlich noch (handlungs-)relevant war.
Deine weiterführenden Überlegungen bauen damit mE auf einer logisch instabilen Prämisse auf.
Entsprechend fällt es mir schwer, die Plausibilitätsbetrachtung fortzuführen, ohne dass die Ausgangslage zuvor klarer/anders definiert wird.