Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr
27.02.2014 um 22:35Anzeige
Ein Einbrecher steigt übers Fenster ein und geht erstmal munter aufs Klo und betätigt auch noch Spülung... OP: Argh! Wie frech, dem zeig ichs jetzt...Nun, auch Einbrecher müssen mal, da gibt es sogar einen berühmten referenzfall - Rudi Guede (Fall Knox/Kercher/Sollecito)...Guede hat sogar gekackt...aber er hat natürlich nicht gespült!!!
pfiffi schrieb:lebensfern!, denn ich will ja auch Götzls alltagsfremd hinaus.
aberdeen schrieb:Das mit dem Urin glaub ich erst, wenn ich das entsprechende Gutachten gelesen hab.Aber dann würdest Du die Schlussfolgerung akzeptieren?
pfiffi schrieb:Guede hat sogar gekackt...aber er hat natürlich nicht gespült!!!Ich wollte grad schreiben, vll gibt es überhöfliche Einbrecher.... :D aber, ne is doch zu bescheuert :D
pfiffi schrieb:Aber dann würdest Du die Schlussfolgerung akzeptieren?mit
pfiffi schrieb:dazu kommt: er gibt ja zu, geräusche vom Klo gehrt zu haben. Nur habe er die nicht einordnen könnenDu glaubst OP halt nicht - ich halt es eben durchaus für möglich.
tayo schrieb:Dann ist es halt lebensfremdEinbrecher erschießen ist auch alltagsfern.
aberdeen schrieb:Du glaubst OP halt nicht - ich halt es eben durchaus für möglich.das Problem wäre dann dies: dass wir gar nicht mehr urteilen würden können. Denn dann ist natürlich alles möglich. ich habe Dich auf offener Strasse vor laufender Videokamera erschossen? Macht nix, krieg ich schon irgendwie wegerklärt.
pfiffi schrieb:das Problem wäre dann dies: dass wir gar nicht mehr urteilen würden können.Das ist hier in diesem Fall m. A. n. auch gar nicht das zentrale Problem, da OP so oder so das Gesetz übertreten hat.
Wenn man ihn denn darüber hinaus noch beschuldigen will, dass er RS absichtlich getötet hat, muss man sich schon Mühe geben. Da könnte ja sonst jeder kommen ...Ich nannte ja Referenzfälle,m etwa den berühmten xy-Fall aus den 70ern (den ich allerdings wohl anders entschieden hätte). Ich denke, dass, wenn man ihn in dieser Timeline in Widersprüche verwickeln kann - und das kann man problemlos -, man ihn dann sehr wohl auch wg Mord anklagen kann.
pfiffi schrieb:Nur: dann müssen wir eben aus beobachtbarem Verhalten auf die Person schließenEs funktioniert aber nicht, dass man dann idealtypisch und normativ oder normativ und idealtypisch festlegen möchte, was Leute wie interpretiert haben können und wie nicht. Da wäre es doch leicht, mindestens 112 renommierte Sachverständige aufmarschieren zu lassen, die darlegen, dass dies sehr wohl möglich ist.
Mauberzaus schrieb: Und nun, als er sie nicht im Bett sieht, kommt ihm sofort in den Sinn, dass es sich um Reeva handeln könnte, nachdem er wenige Minuten zuvor noch von einem Einbrecher ausgegangen ist.Aber das ist doch gerade in sich sehr wohl stimmig. Das ist a. m. S. sogar eine der Grundannahmen, die man treffen muss, um OP überhaupt folgen zu können: die (ungeprüfte) aber sichere Überzeung, RS läge schlafend im Bett. Daher kommt er überhaupt nicht auf die Idee, sie könnte auf der Toilette sein, ergo muss sie auch nach seinem Feuerüberfall, so nenne ich das jetzt mal, im Schlafzimmer gewesen sein.