GalranZadar schrieb:Kann mir jemand sagen wie es sich da gesetzlich verhält, wenn man aufgrund von Quarantäne nicht zur Arbeit gehen kann. Mir macht vor allem Sorge dass ich mich ja noch in der Probezeit befinde.
Es schaut im Moment ganz danach aus, als ob Umstände, die durch Covid19 bedingt sind, als Fall "höherer Gewalt" einzustufen sind.
Es gibt mittlerweile schon Kanzleien, die sich mit dem Thema beschäftigen, und Unternehmen beraten, die z. B. Verpflichtungen nicht einhalten können, weil der Lieferant bestimmte Waren nicht liefern kann.
Bei "höherer GEwalt" ist es so, dass du nichts dafür kannst - so ähnlich, wenn jetzt z. B. wegen eines Sturms der Nahverkehr ausfällt und du deshalb nicht zur Arbeit kommen konntest.
Der ARbeitgeber darf dich dann nicht kündigen, du wirst aber evtl./wsl. die versäumte Arbeitszeit nachholen müssen.
du kannst, wenn dich das Thema interessiert, hierzu noch weiter nachlesen oder einfach googeln:
https://www.hrm.de/fachartikel/arbeitsrecht-bei-naturkatastrophen-11310Auf jeden Fall alles Gute für dich!
:)