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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.770 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 12:16
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Na bis jetzt kann ein Asylantrag für Deutschland nur in Deutschland gestellt werden. Ein klarer Gedankenzusammenhang.
Na bis jetzt haben sich alle anderen EU Staaten auf genau die selbe Seite geschlagen wie Belgien das ein Aylantrag nur in ihrem Land gestellt werden kann und nicht zB in ihrem Botschaften. Haben wir auch schon mal durchgekaut bis zum Europäischen Gerichtsverfahren.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:irgendwo werden sie doch scheinbar als Unberechtigte "erkannt".
Ja ich denke das ergibt sich aus der natur der Sache, so wie erst bei der Fahrprüfung Fahrberechtigte und Fahrunberechtigte festgestellt werden. Das Setting welches aus dem Konzept des EDJP hervorgeht ist auf jedenfall nicht irgendwo in Afrika möglich. Für uns auf jedenfall nicht. Aber vielleicht könnt ihr das ja besser im Ausland als ihr dies scheinbar zu Hause könnt.

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17.01.2018 um 13:32
@Tussinelda
tja, das ist ja die Krux, dass unser Rechtssystem dann auch solche Unberechtigte (welche es in Wirklichkeit auch SIND) hier lassen muss, wo leider nicht nachgewiesen werden kann - mangels Beweisen - dass sie tatsächlich unberechtigt sind (im Zweifel halt für den "Angeklagten").

--> Tussinelda:
also man weiß, sie sind unberechtigt, man kann es aber gar nicht nachweisen? Woher weiß man es dann?
es ging mir immer nur um diejenigen Unberechtigten, welche es von SICH ganz GENAU wissen, dass sie es SIND.

„welche es in Wirklichkeit auch SIND" bezog sich NUR auf diesen Punkt, dass sie es eben von sich selbst WISSEN.
Muss ich in all meinen Aussagen immer wieder ganz ausführlich schreiben, wen ich explizit mit Unberechtigte genau meine?

Ich hätte es also nun ganz genau formulieren müssen und zwar SO
(wäre aber wirklich stressig das immer zu machen, nur um eventuelle Missverständnisse auszuschalten):
dass unser Rechtssystem dann auch solche Unberechtigte (welche es in Wirklichkeit auch SIND und dies von sich selbst ganz genau wissen) hier lassen muss.

Um es jetzt noch ganz sicher zu formulieren: Es geht um Unberechtigte, welche es von sich selbst ganz genau wissen, dass sie weder politisch verfolgt, noch Kriegsflüchtlinge sind – also demnach keinen Asylanspruch haben.
NUR um diese Leute geht es mir immer.
In Zukunft werde ich aber weiterhin abkürzen und nur von „Unberechtigten“ reden und dann evtl. bei Missverständnissen auf dieses Post verweisen.

@wichtelprinz
Ich weiss nicht eas Du faran nicht verstehst das Deutschland sehr weit oben in Europa liegt und es zig sehr abschreckende Hürden gibt und trotzdem viele kommen.
so groß können die Hürden IN Deutschland nicht sein, sonst würden nicht pro Jahr immerhin noch ca. 200000 kommen.
(alles andere sind ja Hürden, welche außerhalb Deutschlands bestehen).

Mir geht’s aber um die Hürden IN Deutschland – im Moment zumindest – in meinen letzten Beiträgen und zwar in Form der besprochenen Einreisezentren (hoffentlich liest nicht jemand wieder nur diese eine Seite und ich muss dann erklären, wie ich mir diese Einreisezentren vorstelle...)
Alles andere was ich angeblich nicht verstanden hab, ist nicht relevant für meine Argumente bzw. damit hattest du offene Türen eingerannt, denn das wusste ich alles auch von alleine.
Wenn ich höre man wolle Massnahmen zur Abschreckung schreckt mich dies von solchen Leuten mehr ab als es jeder Unberechtigte im stande wäre.
das sei dir unbenommen, nur um DICH (was du empfindest) geht’s halt nicht - um mich und was ich mir vorstelle und möchte, natürlich auch nicht (nun höre ich schon dass jemand sagt: ist auch gut so -> ja es ist gut so, dass es nicht nur um die Wünsche Einzelner geht).
Wenn ich höre man wolle Massnahmen zur Abschreckung
Man könnte es übrigens auch umgedreht formulieren: so wenig wie möglich Anreize.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 13:47
Zitat von OptimistOptimist schrieb:es ging mir immer nur um diejenigen Unberechtigten, welche es von SICH ganz GENAU wissen, dass sie es SIND
Jaja es geht immer um die ganz Speziellen in den Köpfen wie sie sich vorgestellt werden.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:so groß können die Hürden IN Deutschland nicht sein, sonst würden nicht pro Jahr immerhin noch ca. 200000 kommen.
Das ist ein Fehlschluss... Aber ich bin es leid diese immer aufzubröseln. Andere Leute schliessen aus steigenden Flüchtlingsanzahl in ihrem Land nicht zwingend auf zu niedrige Hürden. Und wenn Du bedenkst wie hoch die Hürden bis nach Deutschland waren ists obsolet zu meinen mit den Hürden in Deutschland noch irgendwas zu steuern.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das sei dir unbenommen, nur um DICH (was du empfindest) geht’s halt nicht - um mich und was ich mir vorstelle und möchte, natürlich auch nicht (nun höre ich schon dass jemand schreibt: ist auch gut so -> ja es ist gut so, dass es nicht nur um Einzelne Wünsche geht).
Nur das es mir nicht um einen persönlichen Wunsch ging sondern der Hinweis, dass es bis zur Staatssicherheit führen kann wenn man Abschreckung als plausible Begründung hervorzieht.
Mam könnte Dir ja einfach mal den PC eine Woche konfeszieren um von der Internetpiraterie abzuschrecken. Nächste Woche hundert anderen, einfach so, als staatliche, abschreckende Massnahme
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Man könnte es übrigens auch umgedreht formulieren: so wenig wie möglich Anreize.
Erzähl mal, was für Anreize bietet Deutschland denn den "Unberechtigten"?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 13:49
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Erzähl mal, was für Anreize bietet Deutschland denn den "Unberechtigten"
zum Beispiel, Essen Kleidung, Taschengeld, eine warme Behausung. Größtmögliche Freiheit. alles Dinge die ein Unberechtigter wohl nicht hat. Denn mit gesichertem Einkommen flieht man nicht ohne triftige Gründe.


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17.01.2018 um 13:51
@neugierchen
Lebensgrundlagen sind ein totaler Anreiz. Dann ist wohl auch der Knast für jeden Obdachlosen ein Anreiz kriminell zu werden. Die Gefängnisse sollten dem entsprechend umstrukturiert werden, feuchte Türme am besten und wasser und Brot -.-


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 13:58
@wichtelprinz
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Und wenn Du bedenkst wie hoch die Hürden bis nach Deutschland waren ists obsolet zu meinen mit den Hürden in Deutschland noch irgendwas zu steuern.
willst du es wirklich nicht verstehen was gemeint ist? (ich weiß echt nicht was ich denken soll...)
Jemand (egal jetzt ob er von sich weiß, dass er Unberechtigter oder Berechtigter ist) , der sich große Chancen ausrechnet, in D legal bleiben zu können (sofern er unbedingt nach D möchte)...
... der wird dementsprechend große Gefahren in Kauf nehmen - da die Chance in D eben ziemlich groß IST - so wie es derzeit läuft.
Wenn er dann einmal in D ist, hat er natürlich keine Gefahren mehr, aber eben auch keine Abschreckung, sondern mehr oder weniger Anreize.

Nun kommt die Aufsplittung von Berechtigten und Unberechtigten ins Spiel:

- ich glaube daran, dass jemand, welcher von sich genau weiß, ein Berechtigter zu sein (politisch verfolgt usw.), der nimmt die Gefahren in Kauf (übers Meer usw) mit End-Ziel Deutschland...
... weil er sich hohe Chancen ausrechnet, legal in D bleiben zu können - sofern es solche Einreisezentren gäbe.

- ich glaube daran, dass jemand, welcher von sich genau weiß, ein UN-Berechtigter zu sein (NICHT politisch verfolgt usw.), der nimmt evtl. nicht so ohne weiteres große Gefahren in Kauf (übers Meer usw) mit End-Ziel Deutschland ...
... weil er sich KEINE hohen Chancen ausrechnet, legal in D bleiben zu können - sofern es solche Einreisezentren gäbe.

Ist der Unterschied nun klar geworden?
Und DAS (dieser Unterschied zu derzeit und dann eventueller Einreisezentren) ist der Anzreiz den ich meinte (der besteht oder nicht besteht)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 14:01
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb: So wie man Ausgangszeiten regelt, nicht zwecks Abschreckung sondern zwecks schnellem und geortnetem Asylverfahren.
Würde es dann nicht mehr Sinn machen Ausgang von 9 -17 Uhr nicht zu gestatten. Wenn die Mitarbeiter dort sind .... Für mich liest sich das eher als sie abends nicht raus sollen. Zwischen 17 und 9 Uhr werden wohl keine Mitarbeiter Asylanträge mit den Bewerbern erörtern, oder ist das in der Schweiz anders?
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Lebensgrundlagen sind ein totaler Anreiz. Dann ist wohl auch der Knast für jeden Obdachlosen ein Anreiz kriminell zu werden
Sind schon einige Fälle bekannt geworden das sich Obdachlose für den Winter in Gefangenschaft gebracht haben ....
Wer bitte hat geschrieben das sie in den Hotspots, Einreise- Transit - Ankerzentren nicht ordnungsgemäß versorgt werden.

Übrigens Lebensgrundlagen sind wichtig, in manchen Ländern nicht ausreichend gegeben, aber damit immer noch kein Asylgrund, aber durchaus ein Fluchtgrund. Macht es dann nicht Sinn dort zu helfen?

Du möchtest scheinbar grundlegend etwas missverstehen.

Ein Fluchtgrund für Wirtschaftsflüchtlinge, oder Unberechtigte ist nun mal zweifelsohne das sie zumindest für eine Zeitspanne hier umfassend versorgt werden von der Allgemeinheit. Das scheint für diese Personengruppe attraktiv zu sein, ansonsten würden sie ja nicht kommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 14:38
@Optimist
Was Du glaubst ist doch irrelevant. fakt ist, der grösste Teil landet nicht in Deutschland trotz aller gefahren auf der Flucht
Fakt ist auch, das ein sehr grosser Teil sehr grosse Gefahren auf sich nimmt um dem Krieg und der Verfolgung zu entfliehen und nicht um einem Deutschen auf der Brieftasche zu liegen.

Und das man in einem wohlbehüteten, humanen, menschenrechtskonformen Land lebt kann man ja kaum als Vorwand von Innen nach Aussen stülpen das dies der Anreiz sei.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Würde es dann nicht mehr Sinn machen Ausgang von 9 -17 Uhr nicht zu gestatten. Wenn die Mitarbeiter dort sind .... Für mich liest sich das eher als sie abends nicht raus sollen. Zwischen 17 und 9 Uhr werden wohl keine Mitarbeiter Asylanträge mit den Bewerbern erörtern, oder ist das in der Schweiz anders?
Was Du so rausliest wird langsam berüchtigt. Natürlich arbeiten auch Schweizer Abends und die Ausgangsregel heisst ja nicht das unter dem Tag keine Termine stattfinden können.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sind schon einige Fälle bekannt geworden das sich Obdachlose für den Winter in Gefangenschaft gebracht haben ....
Jo und ist das nun ein Argument die Bedingungen in den Gefängnissen zu ändern? Eben.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Das scheint für diese Personengruppe attraktiv zu sein, ansonsten würden sie ja nicht kommen.
Sie oben, Du kannst nicht auf alle Eventualitäten reagieren ohne massiven Bullshit umzustrukturieren. Aber versuchts ruhig mal, wie bei den Drogensüchtigen, ob repressive Massnahmen zum guten führen. Ich befürchte eher Eure Staatskasse wird nochmehr durch die Gefängnisse belastet wenn man Menschen Lebensgrundlagen die Du aufgezählt hast, wie Essen und Kleider verweigert. Scheint mal wieder nur kurz angedacht und populistisch befüttert zu sein.praxistauglich wäre was anderes.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 15:01
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Fakt ist auch, das ein sehr grosser Teil sehr grosse Gefahren auf sich nimmt um dem Krieg und der Verfolgung zu entfliehen und nicht um einem Deutschen auf der Brieftasche zu liegen.
Du vermischt schon wieder etwas, Diese Personengruppe erhält subsidiären Schutz oder Asyl. Unberechtigte fliehen eben nicht aus diesen Gründen. Ist das so schwer auseinanderzuhalten?

So,
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Was Du so rausliest wird langsam berüchtigt. Natürlich arbeiten auch Schweizer Abends und die Ausgangsregel heisst ja nicht das unter dem Tag keine Termine stattfinden können.
damit ich jetzt nichts falsches daraus lese.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Asylsuchende können die Zentren des Bundes mit Bewilligung des SEM verlassen, dies regelt heute die entsprechende Verordnung über den Betrieb von Unterkünften des Bundes im Asylbereich. Unter der Woche gelten in der Regel Ausgangszeiten von 9 bis 17 Uhr
Die Hauptarbeitszeiten der Asylbeantragung liegen in der Zeit von 17 Uhr abends bis neun Uhr früh? Oder aus welchem Grund ist die Anwesenheit zwischen 17 Uhr und neun Uhr so wichtig das da kein Ausgang in der Woche gegeben wird?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 15:09
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Die Hauptarbeitszeiten der Asylbeantragung liegen in der Zeit von 17 Uhr abends bis neun Uhr früh?
Nein. Dann sind einfach alle Asylbewerber in der Unterkunft. Es steht nirgends dass dann auch die Hauptarbeitszeiten für die Asylberatung stattfindet. Wie gesagt, man kann auch Termine auf den Tag legen und der Vorteil der Regel das um 17-9 uhr alle sich in der Unterkunft befinden ist klar, dann kann man sie mit Essen versorgen und die weiteren Termine besprechen.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Oder aus welchem Grund ist die Anwesenheit zwischen 17 Uhr und neun Uhr so wichtig das da kein ausgang in der woche gegeben wird?
Auf jedenfall nicht aus dem idiotischen Grund wie Du ihn meinst zu erkennen. Oder erkläre was es für einen Sinn für die Sicherheit macht unter der Woche die Ausgangszeiten am Abend zu beschränken, am Wochenende wo aber viele Leute am Abend unterwegs sind den Ausgang nicht einzuschränken? Wir sind keine Schildbürger.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 15:16
Meine Frage war
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Würde es dann nicht mehr Sinn machen Ausgang von 9 -17 Uhr nicht zu gestatten. Wenn die Mitarbeiter dort sind .... Für mich liest sich das eher als sie abends nicht raus sollen. Zwischen 17 und 9 Uhr werden wohl keine Mitarbeiter Asylanträge mit den Bewerbern erörtern, oder ist das in der Schweiz anders?
Deine Antwort
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Was Du so rausliest wird langsam berüchtigt. Natürlich arbeiten auch Schweizer Abends und die Ausgangsregel heisst ja nicht das unter dem Tag keine Termine stattfinden können.
Auf Nachfrage
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:und der Vorteil der Regel das um 17-9 uhr alle sich in der Unterkunft befinden ist klar, dann kann man sie mit Essen versorgen und die weiteren Termine besprechen.
Das ist echt abgefahren.... man kann sie mit Essen versorgen und Termine besprechen. Muss ich mir echt merken das das nachts viel Sinn macht.

Wie sehen es denn die anderen? Würde es auch in Deutschland Sinn machen? Ich glaube nicht. Termine könnte man beim Frühstück oder Abendessen mitteilen, Verpflegung, hmmm sieben Uhr Frühstück, 12.Uhr Mittag und 19 Uhr Abendessen, jeweils zwei Stunden ....

Ich glaube da steht eine andere Intention hinter.... bin wohl nicht ganz dicht das ich vermute das sie abends nicht unterwegs sein sollen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 15:24
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:das sie abends nicht unterwegs sein sollen.
Ausser am Wochenenfe gell weil da ja die Sicherheit nichts mehr zählt -.-

Aber ist schon gut @neugierchen, die Schweiz macht das super, sie sperrt 140 Tage Asylbewerber in ein Empfangzentrum. Zur Sicherheit haben sie nur Tagsüber auslauf. Asylbewerbungen werden in der Schweiz auch nur zwischen 17 uhr Abends und 9 Uhr morgens bearbeitet. Das hört sich für den geplagten Deutschen mit besonderem Vorstellungsvermögen bestimmt wie Eden auf Erden an.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 15:32
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Ausser am Wochenenfe gell weil da ja die Sicherheit nichts mehr zählt -.-Aber ist schon gut @neugierchen, die Schweiz macht das super, sie sperrt 140 Tage Asylbewerber in ein Empfangzentrum. Zur Sicherheit haben sie nur Tagsüber auslauf. Asylbewerbungen werden in der Schweiz auch nur zwischen 17 uhr Abends und 9 Uhr morgens bearbeitet. Das hört sich für den geplagten Deutschen mit besonderem Vorstellungsvermögen bestimmt wie Eden auf Erden an.
Du hast es schon gut erklärt. Reicht mir und meinem Textverständnis. Musste nur lernen das es besonders Sinn macht zwischen 17 und 9 Uhr eine Anwesenheitspflicht einzuführen um zu verpflegen und Termine zu besprechen.


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17.01.2018 um 16:00
@neugierchen
Es macht mal mehr sinn als jedem einzelnen nachzuhöseln wann er dann mal da ist und ihn individuell zu jeder Tageszeit zu verpflegen. Nennt man Optimierung durch Orginisation und Strukturierung. Sind aber Fremdworte, nicht wie Sicherheit.
Wenn ihr das bei Euch nicht kennt ist dies schade für Euch. Wahrscheinlich liegts am kulturellen Unterschied zur Schweiz, dass bei Euch Sicherheit nur Werktags zwischen 17 und 9 Uhr wichtig ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 16:18
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Es macht mal mehr sinn als jedem einzelnen nachzuhöseln wann er dann mal da ist und ihn individuell zu jeder Tageszeit zu verpflegen. Nennt man Optimierung durch Orginisation und Strukturierung. Sind aber Fremdworte, nicht wie Sicherheit.Wenn ihr das bei Euch nicht kennt ist dies schade für Euch. Wahrscheinlich liegts am kulturellen Unterschied zur Schweiz, dass bei Euch Sicherheit nur Werktags zwischen 17 und 9 Uhr wichtig ist.
In der mir bekannten Ersteinrichtung gibt es die drei von mir genannten Essenszeiten, soweit mir bekannt ist ohne Anwesenheitspflicht. Nicht pünktlich, kein Essen. Da wird nicht jedem sein Essen hinterhergetragen. Macht auch keinen Sinn.
Sicherheit ist immer wichtig, allerdings sind die "Kriminalitätsschwerpunkte" abends öfter noch ein wenig schlimmer als tagsüber. Das kann aber durchaus regional unterschiedlich sein.
Strukturierung. Ich finde es noch nicht mal schlimm, wenn es nach meinen Vorstellungen gehen würde wären die Transitzentren so groß das sie in den ersten Tagen gar nicht verlassen werden sollten. Aber ich finde das nur wichtig damit keine Unberechtigten nach Deutschland einreisen. Sobald sie berechtigt sind finde ich Ausgangszeiten quatsch. Unnötige Einschränkung der Freiheit. Bei Jugendlichen sieht es wieder anders aus, die hätten nach 22 Uhr keinen Ausgang mehr in der Woche, nach 24 Uhr am Wochenende ebenfalls nicht.
Ich halt das Argument essen und Termine für vorgeschoben, ist aber meine subjektive Wahrnehmung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 16:32
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sicherheit ist immer wichtig, allerdings sind die "Kriminalitätsschwerpunkte" abends öfter noch ein wenig schlimmer als tagsüber
Wie siehts denn am Wochenende aus. Also meine Zeitung hat da immer viel zu berichten.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Aber ich finde das nur wichtig damit keine Unberechtigten nach Deutschland einreisen.
Was total Sinn macht, Ausgangszeiten der Bundesasylzentren ergeben Anzahl Berechtiger und Unberechtigter darin. Das musst Du unbedingt mal dem EDPJ erklären. Aber nicht traurig sein wenn sie Dich auslachen.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sobald sie berechtigt sind finde ich Ausgangszeiten quatsch.
Jo nur die sind ja nicht in den Bundesasylzentren untergebracht. Ich dachte Du hättest Dich so schlau wie möglich gemacht - oh entschuldige.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ich halt das Argument essen und Termine für vorgeschoben, ist aber meine subjektive Wahrnehmung.
Es steht wiedermal Deine subjektive Wahrnehmung einer juristischen Einschätzung gegenüber
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Die beiden Juristinnen nahmen auch die Ausgangszeiten in den vom Bund betriebenen Asylunterkünften unter die Lupe. Sie kamen zum Schluss, dass dieser Eingriff in die Bewegungsfreiheit auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage stehe.
Die Regeln dienten zur "Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Anstaltsbetriebs und der Durchführung effektiver Asylverfahren" und verfolgten damit "ein zulässiges öffentliches Interesse".
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/rechtsgutachten-bund-verletzt-grundrechte-von-asylsuchenden-131018350 (Archiv-Version vom 27.02.2017)



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17.01.2018 um 17:08
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Aber nicht traurig sein wenn sie Dich auslachen.


Warum sollte ich, die am lautesten Lachen sind nach meiner Beobachtung meist die die am wenigsten finanziell zur Versorgung der Asylbewerber beitragen.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Jo nur die sind ja nicht in den Bundesasylzentren untergebracht.
Ach, ihr trennt nach Anschein, schon bevor Sie in in Zentren einziehen die Berechtigten müssen nicht zuerst in ein Zentrum? man seid ihr gut

In Zukunft sollen die meisten Asylverfahren in Asylzentren des Bundes abgeschlossen werden. Dort befinden sich alle wichtigen Personen und Organisationen des Asylverfahrens unter einem Dach. Das führt zu effizienteren Abläufen und tieferen Kosten. Damit braucht es verglichen mit heute auch weniger Unterbringungsplätze – Bund, Kantone und Gemeinden können dadurch Millionen sparen.

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2017/2017-11-30.html
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Die Regeln dienten zur "Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Anstaltsbetriebs und der Durchführung effektiver Asylverfahren" und verfolgten damit "ein zulässiges öffentliches Interesse".
Habe ich das jemals abgestritten? Was versuchst Du denn jetzt. Ich weiß das es möglich ist und begründet werden kann. Warum Du allerdings "vergisst" zu erwähnen

Allerdings rügt das Gutachten, dass die Regelung der Ausgangszeiten "in personeller und in zeitlicher Hinsicht über das Erforderliche" hinausgehe und deshalb unverhältnismässig sei. Sie sei damit nicht vereinbar mit Artikel 10 (Absatz 2) der Bundesverfassung.
Dies bedeutet, dass die Gutachterinnen der Auffassung sind, dass der Bund in den Bundesasylzentren die Asylbewerber zu lange einschliesst und damit gegen die eigene Bundesverfassung verstösst. In Artikel 10 (Abs. 2) heisst es: "Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit." Dabei wird nicht zwischen Schweizern und Ausländern, Asylsuchenden oder abgewiesenen Asylbewerbern unterschieden.

Die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sei auch aus dieser Perspektive "problematisch".
Es seien "kaum haltbare Gründe ersichtlich, weshalb der (prekäre) Aufenthaltsstatus von Asylsuchenden einen geeigneten Anknüpfungspunkt für Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit darstellt". Zudem müssten die Behörden aufpassen, dass sie Asylsuchende nicht diskriminierten.

Ebenfalls https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/rechtsgutachten-bund-verletzt-grundrechte-von-asylsuchenden-131018350 (Archiv-Version vom 27.02.2017)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 17:21
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ach, ihr trennt nach Anschein, schon bevor Sie in in Zentren einziehen die Berechtigten müssen nicht zuerst in ein Zentrum?
omg, ein Asylbewerber ist ein BEWERBER, er ist weder Berechtig noch Unberechtigt, weil er sich ja bewirbt. Asylbewerber die einen positiven Bescheid bekommen sind dann nach Deinem Sprech "Berechtigte" und die werden nach Abschluss des Asylverfahrens im Bundesasylzentrum in die Kantonalen oder Gemeindezentren verteilt.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Dies bedeutet, dass die Gutachterinnen der Auffassung sind, dass der Bund in den Bundesasylzentren die Asylbewerber zu lange einschliesst und damit gegen die eigene Bundesverfassung verstösst.
Desshalb versucht man ja die Asylverfahren zu beschleunigen und zu optimieren! meine Fresse. Und wenn sie der Auffassung sind, dann ist die Schweiz auch ein Rechtstaat und sie können den juristischen Weg wählen dies einzuklagen.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Es seien "kaum haltbare Gründe ersichtlich, weshalb der (prekäre) Aufenthaltsstatus von Asylsuchenden einen geeigneten Anknüpfungspunkt für Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit darstellt".
und das war der Blödsinn denn Du ja den ganzen Nachmittag hier gelten machen wolltest. Also mit Dir als Begründer wär das schon längst vor Bundesgericht gelandet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 17:35
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:und die werden nach Abschluss des Asylverfahrens im Bundesasylzentrum in die Kantonalen oder Gemeindezentren verteilt.
Genau, bis dahin sind sie in den Zentren und unterliegen der 17 bis neun Uhr Regelung.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Desshalb versucht man ja die Asylverfahren zu beschleunigen und zu optimieren! meine Fresse. Und wenn sie der Auffassung sind, dann ist die Schweiz auch ein Rechtstaat und sie können den juristischen Weg wählen dies einzuklagen.
Ist ja durchaus Ok. Da spricht nach meiner Meinung auch nichts gegen. Ich bemängel doch nur das scheinbar Gründe für die Ausgangssperre vorgeschoben werden. Denn im Gutachten steht ja
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Es seien "kaum haltbare Gründe ersichtlich, weshalb der (prekäre) Aufenthaltsstatus von Asylsuchenden einen geeigneten Anknüpfungspunkt für Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit darstellt".
Oder verstehe ich das wieder falsch ....

Naürlich kann man es anders begründen, aber halt vorgeschoben, zu dem Schluss kommen doch die Gutachterinnen. Oder lese ich da wieder falsch?

Was mich aber echt umhaut. Das wäre in Deutschland nun so nicht möglich


Asylbewerber dürfen in die Badi
Auch die mündlich oder schriftlich von Amtspersonen oder von Personal von öffentlich zugänglichen Orten kommunizierten Wegweisungen können gemäss Gutachten bereits ein «verfassungsrechtlich relevanter Eingriff in die Bewegungsfreiheit» sein.

https://www.watson.ch/Schweiz/Migration/511675878-Rechtsgutachten--Bund-verletzt-Grundrechte-von-Asylsuchenden

Nach meinen knappen Schweizerdeutschkenntnissen bedeutet Badi öffentliches Schwimmbad. Das sie da wohl nicht rein durften, uiuiui

«Diese Zonen wurden im Interesse des guten Zusammenlebens zwischen Bevölkerung und Asylsuchenden definiert.»


Gefahr für die öffentliche Ordnung
Darunter fallen Schulen, Altersheime, Badeanstalten und Behindertenheime. «Wenn also jemand in die Badi geht, und nichts passiert, wird das auch nicht mit Sanktionen belegt», so von Daeniken. «Wenn sich aber ein Asylsuchender nicht zu benehmen weiss oder eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt, kann man ihn mit einem Ausgeh- oder formellen Rayonverbot belegen.»

https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Asylbewerber-duerfen-in-die-Badi-sollen-aber-nicht/story/14118362

Rayonverbot
.
Ein Rayonverbot (von frz. rayon im Sinne von Umkreis), auch als Fernhalteverfügung bezeichnet


Es ist eigentlich wirklich vernünftig, oder?

Wikipedia: Rayonverbot


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2018 um 17:50
hier nochmals die Strukuren:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/beschleunigung/bundesasylunterkuenfte.html (Archiv-Version vom 19.03.2016)
Verteilung der Bundesasylzentren nach Verfahrensregionen

Region Soll Verfahrenszentren Soll Ausreisezentren Total

Nordwestschweiz 350 490 840

Bern 260 360 620

Westschweiz 540 740 1280

Zentral- und Südschweiz 290 400 690

Ostschweiz 290 410 700

Zürich 360 510 870


Total 5000



Bundesasylzentren
Zurzeit betreibt der Bund sechs Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ), den Testbetrieb in Zürich und eine schwankende Zahl an temporären Bundesunterkünften in Anlagen der Armee oder des Zivilschutzes. Mit der Beschleunigung der Asylverfahren werden verschiedene Typen von dauerhaften Bundesasylzentren geschaffen:

Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion
In diesen Bundesasylzentren werden Asylgesuche eingereicht, geprüft und entschieden. Alle dazu nötigen Akteure befinden sich unter einem Dach. Asylsuchende bleiben für die Dauer ihres Verfahrens in diesen Zentren und werden nicht mehr an die Kantone überwiesen. Durch die neuen Zentren in den sechs Verfahrensregionen lässt sich der administrative Aufwand reduzieren, was die Verfahren beschleunigt. In diesen Zentren gibt es neben den Unterkünften für Asylsuchende auch Büros für Befrager/innen, Dolmetscher/innen, Dokumentenprüfer/innen oder die Rechtsvertretung.

Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion)
In diesen Bundesasylzentren halten sich überwiegend Personen auf, deren Asylverfahren unter das Dublin-Abkommen fallen oder deren Asylgesuche abgelehnt wurden. Diese Personen bleiben in den Bundeszentren und sollen nicht mehr wie bis anhin in die kantonalen Asylzentren transferiert werden. Es handelt sich um Personen, die in der Regel die Schweiz nach kurzer Zeit wieder verlassen müssen.

Besondere Zentren
Wenn ein Asylsuchender die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gefährdet oder den Betrieb der normalen Bundesasylzentren durch sein Verhalten stört, kann er in einem besonderen Zentrum untergebracht werden. Die kantonalen Behörden können diese Asylsuchenden mit einer Eingrenzung belegen; in diesem Fall dürfen sie ein bestimmtes Gebiet nicht verlassen. Vorgesehen sind zwei besondere Zentren für je rund 60 Personen.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Genau, bis dahin sind sie in den Zentren und unterliegen der 17 bis neun Uhr Regelung.
ja genau aber es müssen ja nicht unbedingt die 140 Tage da sein ne?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ist ja durchaus Ok. Da spricht nach meiner Meinung auch nichts gegen. Ich bemängel doch nur das scheinbar Gründe für die Ausgangssperre vorgeschoben werden. Denn im Gutachten steht ja
genau, das steht Deine Bründung der Sicherheit wäre Bullshit.
Es steht aber auch da
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Die Regeln dienten zur "Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Anstaltsbetriebs und der Durchführung effektiver Asylverfahren" und verfolgten damit "ein zulässiges öffentliches Interesse".
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Naürlich kann man es anders begründen, aber halt vorgeschoben, zu dem Schluss kommen doch die Gutachterinnen. Oder lese ich da wieder falsch?
nein ists nicht siehe oben. Wo steht das die Begründung "Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Anstaltsbetriebs" vorgeschoben sei ausser in Deinen Synapsen?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Auch die mündlich oder schriftlich von Amtspersonen oder von Personal von öffentlich zugänglichen Orten kommunizierten Wegweisungen können gemäss Gutachten bereits ein «verfassungsrechtlich relevanter Eingriff in die Bewegungsfreiheit» sein.
Das mag sein und wenn man nicht aufpasst heisst dies, man bekommt eins auf den Deckel - es ist also mit Vernunft dies handzuhaben sonst wirds dann teuer vor Gericht weil am Ende so ein Gerichtsverfahren der Staat zahlen muss, ganz egal ob er recht oder unrecht haben wird, ein Mittelloser Asylbewerber wirds nicht berappen.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Nach meinen knappen Schweizerdeutschkenntnissen bedeutet Badi öffentliches Schwimmbad. Das sie da wohl nicht rein durften, uiuiui
jo heikles Thema gell, kommt Euch bekannt vor.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Darunter fallen Schulen, Altersheime, Badeanstalten und Behindertenheime. «Wenn also jemand in die Badi geht, und nichts passiert, wird das auch nicht mit Sanktionen belegt», so von Daeniken. «Wenn sich aber ein Asylsuchender nicht zu benehmen weiss oder eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt, kann man ihn mit einem Ausgeh- oder formellen Rayonverbot belegen.»
tiptop, bei uns in der Schweiz kennt man auch Rayonverbote für nicht Asylbewerber. Weils wiedermal das Verhalten einer Person beurteilt wird und nicht sein Ausländerstatus.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Es ist eigentlich wirklich vernünftig, oder?
total, sagt auch keiner das es unvernünftig sei. Was aber nicht bedeutet das Deine ständigen Behauptungen oder subjektiven Wahrnehmungen etwas damit zu tun haben müssten.


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