@bosskurtHatte ich gerade selbst noch oben ergänzt.
Letztlich darf man nicht vergessen, dass laut GG die Menschen hier Schutz finden sollen, die in Gefahr sind. Stehe ich voll dahinter, auch wenn das dem GG zurecht egal ist. Allerdings sind nahezu alle Menschen aus bereits sicherem Gebiet zu uns gekommen, schließlich heißen unsere Nachbarländer:
Dänemark Polen Tschechien Österreich Schweiz Frankreich Belgien Luxemburg Niederlande.
Das heißt, nahezu jeder, der hierhin kam und einen Antrag stellte, kam aus einem sicheren Land. Allenfalls die wenigen Tausend Personen, die auf dem Luft- oder Seeweg direkt nach Deutschland kamen, können sich rechtsgültig auf das GG berufen.
Alle anderen, die den Trick anwenden, ihre Reiseroute nicht anzugeben, stellen somit automatisch einen rechtsmissbräuchlichen Antrag, der dem Sinn des GG zuwider läuft, hier stellen die Personen, die nach Frau Merkels 'Kommt alle her' einen Antrag stellen, eine Ausnahme dar. Ihr Antrag wäre nicht rechtsmissbräuchlich. Hier stellt sich nur nach wie vor die Frage, ob Frau Merkel dies überhaupt mit so einer Basta Entscheidung über Monate und Monate durfte. Schließlich haben wir kein Präsidialsystem und zahlreiche unserer Politiker kritisieren ja gerade eine Präsidenten, der so eine Autokratie errichtet.