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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.12.2018 um 23:43
Zitat von RealoRealo schrieb am 17.12.2018:Dublin3 war eh ne Fehlgeburt, weil sie sämtliche Lasten den EU-Grenzstaaten und nicht den Kernstaaten auferlegt
deine These.

Wurden wirklich sämtliche Lasten den EU-Grenzstaaten und nicht den Kernstaaten auferlegt?
nein.
die Realität sah und sieht anders aus.

Beleg: eine interaktive Grafik für die Zahl der Asylanträge innerhalb der EU von 2011-2017
Quelle: UNHCR, Eurostat

http://www.europarl.europa.eu/external/html/welcomingeurope/default_de.htm

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.12.2018 um 23:54
zu der Frage: Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
kann man sagen:
manchmal würde es schon reichen, wenn Politiker ihre politischen Forderungen der geltenden Asylgesetzgebung anpassen!
man lese und staune:
Baerbock fordert schnellere Abschiebung krimineller Asylbewerber
Annalena Baerbock pocht auf eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, die Gewalttaten verübt haben.
Statt integrierte Geflüchtete auszuweisen, müsse man bei ausreisepflichtigen Mehrfachtätern „konsequent durchgreifen“.
Wer das Grundrecht auf Asyl erhalten wolle, komme um die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit nicht herum, so Baerbock.
wer den ganz neuen Tönen nicht traut, kann es wohl in der Süddeutschen Zeitung nachlesen.
Baerbock sagte der „Süddeutschen Zeitung“: „Straffällige Asylbewerber, die unsere Rechtsordnung nicht akzeptieren und vollziehbar ausreisepflichtig sind, sollten bei der Abschiebung vorgezogen werden.
.....
Fälle wie etwa die Massenvergewaltigung von Freiburg seien nicht hinzunehmen, sagte Baerbock. „Wir müssen die rechtsstaatlichen Instrumente, die wir haben, besser nutzen.“
Auch neu (jedenfalls für mich) ist, dass die Vorsitzende der Grünen eine gesellschaftliche Diskussion über
den Zusammenhang zwischen patriarchalen Sozialisierungsmustern und sexualisierten Übergriffen auf Frauen“
fordert! sie fragt nicht, ob es einen Zusammenhang gibt, sie sagt, über den bestehenden Zusammenhang sei zu sprechen.


gut erkannt , Frau Baerbock, auch das:
Einige der geflüchteten jungen Männer, die nach Deutschland gekommen seien, seien „in patriarchalen Strukturen und mit Vorstellungen von Männlichkeit ausgewachsen, die Gewalt legitimieren“.

..Kein Pass, keine Religion und keine Kultur machen einen automatisch zum Straftäter.“ Gewalt gegen Frauen werde „von Rechtsnationalisten instrumentalisiert, um Stimmung gegen Muslime und Geflüchtete zu machen“, sagte sie


das muss sich in der Partei erstmal rumsprechen. Hoffentlich wird ihr nicht der Vorwurf gemacht, der AfD zuzuarbeiten oder nachzulaufen.
Abschiebungen seien „ein schmerzhaftes Thema“ für die Grünen, sagte Baerbock. Wer aber das Grundrecht auf Asyl erhalten wolle, komme um die Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit nicht herum
man kann nur hoffen, dass Grüne Politiker dann nicht jedwede Abschiebung verhindern wollen

https://www.welt.de/politik/deutschland/article185755888/Baerbock-fordert-schnellere-Abschiebung-krimineller-Migranten.html?fbclid=IwAR3fL6c3NRBuurUWFzGHlV0zyr2cLbSvUTDZP85-_jv4M_YB91cFq4SXipg


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.12.2018 um 01:46
Zitat von lawinelawine schrieb:Wurden wirklich sämtliche Lasten den EU-Grenzstaaten und nicht den Kernstaaten auferlegt?
nein.
die Realität sah und sieht anders aus.

Beleg: eine interaktive Grafik für die Zahl der Asylanträge innerhalb der EU von 2011-2017
Quelle: UNHCR, Eurostat
Wobei man sagen muss das Dublin3 durch offene Grenzen wohl nie richtig funktioniert hat. Wenn jemand erst in Deutschland, aber nicht gerade genau an der Grenze, aufgegriffen wird, dann ist es natürlich nicht immer unbedingt einfach zu ermitteln, in welchem Land diese Person zu erst die EU betreten hat.
Auf gut Glück wird man niemanden nach Griechenland zurück schicken können, wenn man den grichischen Behörden nicht beweisen kann, dass die Person über Griechenland die EU betreten hat.

Aber ein wirklicher Nachteil gegenüber den Außenstaaten war die Regelung wohl nicht.
Baerbock sagte der „Süddeutschen Zeitung“: „Straffällige Asylbewerber, die unsere Rechtsordnung nicht akzeptieren und vollziehbar ausreisepflichtig sind, sollten bei der Abschiebung vorgezogen werden.“
Dem kann ich nur zustimmen. Dann hat man auch keine Bilder mehr von gut integrierten Menschen, die abgeschoben und wo Kinder dann auch noch aus den Schulklassen geholt werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.12.2018 um 01:54
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Auf gut Glück wird man niemanden nach Griechenland zurück schicken können
man durfte sie nicht zurückschicken, wegen menschenunwürdiger Zustände,
es gab dazu ein EuGH Urteil, 2011 war das glaub ich. ja genau. wurde 2013 nochmal bestätigt
EuGH verbietet ungeprüfte Abschiebung nach Griechenland

Richterliche Rüge an Griechenland: Man könne nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass Grundrechte für Asylbewerber in Griechenland beachtet würden. Deshalb dürfen Flüchtlinge, die über Griechenland in andere EU-Länder einreisen, auch nicht in jeden Fall zurückgeschickt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof.
...

Mit dem Urteil der Richter in Luxemburg. (Az.: C-411/10 und C-493/10) müssen mehrere Flüchtlinge aus Afghanistan, Iran und Algerien, die über Griechenland nach Großbritannien oder Irland geflohen waren, voraussichtlich nicht nach Griechenland zurück. Die britischen beziehungsweise irischen Gerichte hatten ihre Klagen dem EuGH vorgelegt und müssen nun abschließend entscheiden.

In dem Urteil betonte der EuGH zwar das gegenseitige Vertrauen, auf dem das EU-Recht beruhe. Dennoch gebe es aber "keine unwiderlegbare Vermutung, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten". Gebe es daran ernsthaften Zweifel, dürften Flüchtlinge in dieses Land nicht abgeschoben werden, urteilten die Luxemburger Richter unter Hinweis auf die EU-Grundrechtscharta.
https://www.sueddeutsche.de/politik/urteil-zur-fluechtlingspolitik-eugh-verbietet-ungepruefte-abschiebung-nach-griechenland-1.1241075

2013:
Asylsuchende dürfen nicht in EU-Länder abgeschoben werden, in denen „systemische Mängel“ im Asylsystem herrschen. Das hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg bestätigt.
...Damit bestätigt der Gerichtshof seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2011. Seitdem gilt EU-weit ein Abschiebungsverbot nach Griechenland, da es dort zu massiven Menschenrechtsverletzungen von Schutzsuchenden kam und noch immer kommt.
https://www.proasyl.de/news/eugh-bestaetigt-keine-abschiebung-nach-griechenland/
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb: Dann hat man auch keine Bilder mehr von gut integrierten Menschen, die abgeschoben und wo Kinder dann auch noch aus den Schulklassen geholt werden
das Asylrecht (und auch die GFK) sieht nicht vor, den Schutzstatus von vermeintlichen oder tatsächlichen Integrationsergebnissen abhänging zu machen.
es gibt Gründe für Schutz-und Aufenthaltsstatus bzw Duldung.
und wer diese Gründe nicht belegen kann, hat keinen Anspruch und gehört abgeschoben.
tut mir ja auch manchmal leid.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.12.2018 um 02:00
Zitat von lawinelawine schrieb:man durfte sie nicht zurückschicken
Wusst ich noch gar nicht. Aber Griechenland war nur als Beispiel, hätte auch Italien nehmen können. dennoch gut zu sehen das die Außenstaaten keinen wirklichen Nachteil hatten.
Zitat von lawinelawine schrieb:das Asylrecht (und auch die GFK) sieht nicht vor, den Schutzstatus von vermeintlichen oder tatsächlichen Integrationsergebnissen abhänging zu machen.
es gibt Gründe für Schutz-und Aufenthaltsstatus bzw Duldung.
und wer diese Gründe nicht belegen kann, hat keinen Anspruch und gehört abgeschoben.
tut mir ja auch manchmal leid.
Gesetzlich ist das natürlich wahr. Ich fände es dennoch schön wenn da unterschieden und menschlicher gehandelt wird.
Wer viele Jahre hier lebt, sich was aufgebaut hat mit Arbeit, einer Familie, Kinder in Schulen, der sollte leichter die Möglichkeit bekommen hier auf Dauer sesshaft werden zu können.
Wenn man dafür dann Menschen abschiebt deren Strafregister schon reichlich gefüllt ist, dann wäre das doch wunderbar.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.12.2018 um 08:05
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Wer viele Jahre hier lebt, sich was aufgebaut hat mit Arbeit, einer Familie, Kinder in Schulen, der sollte leichter die Möglichkeit bekommen hier auf Dauer sesshaft werden zu können.
wenn es nach mir ginge, müsste das direkt im Asylrecht verankert werden, dass solche Menschen automatisch einen Anspruch haben, hier zu bleiben, also nicht nur in Ausnahmefällen.
Wer sich gut integriert, muss "von Haus aus" die Sicherheit haben können, hier zu bleiben.

Im Gegenzug sollte man konsequenter bei Abschiebungen vorgehen (wer keinen Duldungsstatus hat), auch bei Nicht-Straffälligen.
Mag vielen zu hart und unmenschlich sein, aber ist halt meine Meinung.
Dann würden vielleicht viel mehr Leute das Asylrecht und Flüchtlinge akzeptieren, welche es bisher nicht so sehr tun, denke ich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

21.12.2018 um 08:20
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wer sich gut integriert, muss "von Haus aus" die Sicherheit haben können, hier zu bleiben.
Das wäre vielleicht auch ein Ansporn für diejenigen, welche nur geduldet sind und immer in der Angst leben, wieder weg zu müssen - dass so jemand keine große Lust hat, sich zu integrieren, ist verständlich.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Im Gegenzug sollte man konsequenter bei Abschiebungen vorgehen (wer keinen Duldungsstatus hat), auch bei Nicht-Straffälligen
mit "wer keinen Duldungsstatus hat" meinte ich nur diejenigen, welche sich nicht um Integration bemühen, zB die hiesige Sprache nicht lernen wollen. Englisch zu können fänd ich nicht ausreichend, das können auch nicht alle Einheimischen.


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22.12.2018 um 00:36
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Im Gegenzug sollte man konsequenter bei Abschiebungen vorgehen (wer keinen Duldungsstatus hat), auch bei Nicht-Straffälligen.
Wer keine Aufenthaltsgestattung (Duldung) besitzt, hat entweder eine Aufenthaltserlaubnis oder befindet sich im laufenden Asylverfahren. Wen meinst Du also damit, wenn Du von jenen ohne Duldungsstatus sprichst, die konsequent abgeschoben werden sollten?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.12.2018 um 00:46
@Aldaris

ich meinte Alle, welche lt Rechtssprechung abgeschoben werden sollen/können/dürfen/müssten, jedoch Einige versuchen, sich dem zu entziehen (Untertauchen ist nur 1 Beispiel).

Ich verstehe zB auch nicht, weshalb Linienmaschinen benutzt werden (worin man nur sehr Wenige transportieren kann), anstatt Flugzeuge der Armee zu nutzen.

Ja, ich weiß, die Gesetze geben das nicht her, aber da könnte man vielleicht dem Threadthema gemäß ansetzen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.12.2018 um 00:53
@Optimist
In Linienmaschinen kann man sehr viele Menschen transportieren. Das wird also wohl kaum ein Problem sein. Es fliegen doch jeden Tag genügend Menschen in der Weltgeschichte herum.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich meinte Alle, welche lt Rechtssprechung abgeschoben werden sollen/können/dürfen/müssten, sich jedoch Einige versuchen, dem zu entziehen (Untertauchen ist nur 1 Beispiel).
also die, die keine Duldung haben?
Oder die, die sich nicht um Integration bemühen (wie immer DU das definierst)?


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22.12.2018 um 00:57
@Tussinelda
das ist mir schon auch klar, dass in Passagierflugzeugen um die ca 350 Leute reinpassen.
So viel ich weiß, ist es aber nicht die Praxis, ein Flugzeug nur mit Abzuschiebenden zu besetzen (vermutlich weil es ein Linienflug ist).

Zu dem Zweiten:
So wie ich es schrieb: diejenigen welche abzuschieben wären (also die ohne Duldung)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.12.2018 um 01:05
@Optimist
die können sich noch im Klageverfahren befinden, krank sein, untertauchen, haben eine ungeklärte Identität oder die Herkunftsländer nehmen sie nicht zurück. Oder der Flugkapitän verweigert die Mitnahme.
Hatten wir doch alles schon.......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.12.2018 um 01:11
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:krank sein, untertauchen, haben eine ungeklärte Identität
sowas zB meinte ich als ich schrieb, Einige versuchen sich der Abschiebung zu entziehen (tatsächliche Krankheiten und unverschuldeter Verlust der Papiere natürlich ausgenommen).

Diesbezüglich müsste es mMn Gesetzesänderungen geben, dass sowas nicht so einfach möglich ist.
Das WIE der Umsetzung wäre Sache der Politiker und Juristen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.12.2018 um 01:13
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Diesbezüglich müsste es mMn Gesetzesänderungen geben, dass sowas nicht so einfach möglich ist.
:D sehr witzig. Als ob es nicht gegen das Gesetz wäre, sich der Abschiebung zu entziehen, nur wie willste das denn verhindern? Darf keiner mehr krank werden? Muss jeder grundsätzlich in Haft, damit er nicht untertauchen könnte? Wie willst Du denn eine ungeklärte Identität verbieten? Aber da biste ja schlau, sollen ja Politiker und Juristen machen.....die hatten bis jetzt eben nur keinen Bock, oder wie?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.12.2018 um 01:16
Zitat von OptimistOptimist schrieb:diejenigen welche abzuschieben wären (also die ohne Duldung)
Nein, sondern genau die mit einer Duldung. Denn diese Personen sind ausreisepflichtig, jedoch ist die Abschiebung ausgesetzt (§ 60a AufenthG). Insofern vermute ich, dass Du solche Personen meinst.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:(tatsächliche Krankheiten
Das müssen Ärzte entscheiden. Das Gesetz ist doch recht klar: (2c) Es wird vermutet, dass der Abschiebung gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Der Ausländer muss eine Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen kann, durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen. Diese ärztliche Bescheinigung soll insbesondere die tatsächlichen Umstände, auf deren Grundlage eine fachliche Beurteilung erfolgt ist, die Methode der Tatsachenerhebung, die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den Schweregrad der Erkrankung sowie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben, enthalten.

§ 60a Abs. 2c AufenthG


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.12.2018 um 01:24
]
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Oder der Flugkapitän verweigert die Mitnahme.
Deswegen mein Vorschlag Flugzeuge der Armee und entsprechende Gesetzesänderung.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Als ob es nicht gegen das Gesetz wäre, sich der Abschiebung zu entziehen
dann sollte halt an besserer Umsetzung der Gesetze gearbeitet werden.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Muss jeder grundsätzlich in Haft, damit er nicht untertauchen könnte?
notfalls ja... und dann natürlich zeitnah abschieben.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wie willst Du denn eine ungeklärte Identität verbieten
hier im Thread wurde schon besprochen, wie man Identität rausbekommen könnte (Handy, Sprachproben und ein PC-Programm kann den Dialekt identifizieren...)
Zitat von AldarisAldaris schrieb:... genau die mit einer Duldung. Denn diese Personen sind ausreisepflichtig, jedoch ist die Abschiebung ausgesetzt (§ 60a AufenthG). Insofern vermute ich, dass Du solche Personen meinst.
Dagegen hätte ich auch nichts, wenn diese abgeschoben würden, sofern sie sich nicht integrieren wollen.

Was die ärztlichen Bescheinigungen betrifft, naja, Ärzte sind auch nur Menschen und der eine oder andere hat evtl. Mitleid.
Es lässt sich sicher schwer nachweisen, wenn ein Arzt fälschlicherweise psychische Probleme attestieren würde und wer würde das überhaupt anzweifeln?
Man kann aber auch unterstellen dass Ärzte sowas niemals tun würden ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.12.2018 um 01:40
@Optimist
und man kann auch jedes bereits durchexerzierte Thema auf ein Neues durchkauen ;)
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Deswegen mein Vorschlag Flugzeuge der Armee und entsprechende Gesetzesänderung.
dann müssen die die gleichen Sicherheitsstandards und Menschenrechtsstandards haben, wie reguläre Charter/Linienmaschinen. Handelt es sich dann noch um Militärmaschinen?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dann sollte halt an besserer Umsetzung der Gesetze gearbeitet werden.
ja, wir haben auch Gesetze, die Diebstahl, Mord etc. unter Strafe stellen, funktioniert tadellos :troll:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:notfalls ja... und dann natürlich zeitnah abschieben.
das hiesse vom Einreisetag bis zum Abschiebetag?Denn man weiß ja nicht, was beim Asylverfahren rauskommt.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:hier im Thread wurde schon besprochen, wie man Identität rausbekommen könnte (Handy, Sprachproben und ein PC-Programm kann den Dialekt identifizieren...)
das ist keine Identität, höchstens die Herkunft lässt sich so eventuell feststellen
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Dagegen hätte ich auch nichts, wenn diese abgeschoben würden, sofern sie sich nicht integrieren wollen.
was immer es bedeutet, sich integrieren zu WOLLEN
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was die ärztlichen Bescheinigungen betrifft, naja, Ärzte sind auch nur Menschen und der eine oder andere hat evtl. Mitleid.
Es lässt sich sicher schwer nachweisen, wenn ein Arzt fälschlicherweise psychische Probleme attestieren würde und wer würde das überhaupt anzweifeln?
na Du offenbar


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.12.2018 um 01:48
@Optimist

Du musst aber bedenken, dass eine solche Bescheinigung nicht Dasselbe ist wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die man in der Tat bei den meisten Medizinern ohne größere Probleme ausgestellt bekommt. Bei den in § 60a Abs. 2c AufenhG geforderten Bescheinigungen muss der verantwortliche Arzt auch gerne mal der Ausländerbehörde Rede und Antwort stehen und läuft eher Gefahr, bei der Ärztekammer vorstellig werden zu müssen. Natürlich kann das Alles nicht endgültig verhindern, dass engagierte Ärzte solche Bescheinigungen fälschen, aber die Hürden sind da in jedem Fall höher als bei der AU.

Ggf. muss man mehrere Ärzte einbinden, aber das kostet auch wieder mehr Geld.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.12.2018 um 01:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dann müssen die die gleichen Sicherheitsstandards und Menschenrechtsstandards haben, wie reguläre Charter/Linienmaschinen. Handelt es sich dann noch um Militärmaschinen?
ja, warum denn nicht? In Militärmaschinen fliegen keine Passagiere mit, außer Leute die abgeschoben werden sollen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, wir haben auch Gesetze, die Diebstahl, Mord etc. unter Strafe stellen, funktioniert tadellos
tja, das ist eben das Problem, dass es so "gut" funktioniert, genau das bemängele ich ja.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das hiesse vom Einreisetag bis zum Abschiebetag?Denn man weiß ja nicht, was beim Asylverfahren rauskommt.
Nein, ab Beendigung des Asylverfahrens.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das ist keine Identität, höchstens die Herkunft lässt sich so eventuell feststellen
ja stimmt, so hatte ich das gemeint.
Alao das Argument - man weiß nicht, wo sie herkommen, kann ich nicht nachvollziehen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:na Du offenbar
ja natürlich. Aber Andere wohl nicht und deshalb würde es nicht nachgewiesen werden können.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Bei den in § 60a Abs. 2c AufenhG geforderten Bescheinigungen muss der verantwortliche Arzt auch gerne mal der Ausländerbehörde Rede und Antwort stehen
Da wäre nun die Frage, hat die Behörde das nötige Interesse, Lust und Manpower, das zu kontrollieren?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:man kann auch jedes bereits durchexerzierte Thema auf ein Neues durchkauen
solange noch Fragen offen sind und andere Aspekte beleuchtet werden - warum denn nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.12.2018 um 05:13
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dann müssen die die gleichen Sicherheitsstandards und Menschenrechtsstandards haben, wie reguläre Charter/Linienmaschinen.
Der gesetzlich Anspruch von Menschenrechten zu Flugzeugstandars steht wo? Bitte verlinken.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:dass engagierte Ärzte solche Bescheinigungen fälschen
Die nennt man Betrüger, die im Falle des Falles nicht mehr praktizieren dürfen.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:muss man mehrere Ärzte einbinden, aber das kostet auch wieder mehr Geld.
Nicht so viel wie man glaubt, ich schätze es als weniger ein als einen Jahrzehnte zu alimentieren.


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