Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
gestern um 09:13Ich nicht, der Gesetzgeber: die Karenzzeit beträgt 12 Monate.Optimist schrieb:wie meinst du das mit der Karenzzeit?
Bedeutet:
Hast Du mehr als 40.000 in ETFs kriegst keine Grundsicherung, musst Du "zum Lebensunterhalt einsetzen".
Kommst Du unter oder hast Du weniger als 40.000 in ETFs, kannst Du Grundsicherung für 12 Monate beantragen, das ist die Karenzzeit...danach muss Du unter den altersabhängigen Grenzen wieder kommen um wieder beantragen zu können:
ApexOne schrieb:- bis 20 Jahre von 5000 Euro
- zwischen 21 und 40 Jahren ein Schonvermögen von 10.000 Euro
- zwischen 41 und 50 Jahren ein Schonvermögen von 12.500 Euro
- ab 51 Jahren ein Schonvermögen von 15.000 Euro
Siehe oben....ich habe es so gemeint: wer jahrzehntelang gerngesehener Arbeitssklave war und sich was vom Mund was gespart hat, den machen wir zuerst arm, auf dem Niveau derer die nie gearbeitet haben...dann sind wir zufrieden, dann ist er gut genug für Grundsicherung.Optimist schrieb:wieso? Dem Obigen ist doch zu entnehmen, dass man, auch wenn man fürs Alter vorgesorgt hat, Grundsicherung bekommen kann? (oder habe ich das falsch verstanden?)
Blöd ist wer (in ETFs) oder überhaupt spart, lieber verprassen und was davon haben, man bekommt früher Grundsicherung.
Der reiche deutsche Staat will arme Bürger haben...stell Dir vor einer kommt auf die Idee sich Wohneigentum anzuschaffen!!...




