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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.013 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

12.10.2020 um 12:48
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Beim ALGII EMpfänger führt auch ein gewonnenes Verfahren meist nicht zur Zahlung, weil auch nichts zu holen ist.
Wir müssen uns darüber nicht weiter steiten. das ist sicher unangenehm. Aber das ist eben auch die Lebensrealität, der sich jeder stellen muß. Vermieter genießen da keinerlei Sonderrechte oder Vollkaskoschutz gegen de Widrigkeiten des Lebens und schließen genauso wie jeder andere Verträge mit anderen. Damit verbunden sind eben auch neben Pflichten für beide Seiten auch jeweilige Rechte verbunden. Das bei jemandem letztendlich nichts zu holen ist, hat mit Hartz 4 überhaupt nichts zu tun, das kann einem im Leben, gerade heute in solchen Krisenzeiten immer wieder und an unterschiedlichster Stelle passieren.

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12.10.2020 um 12:52
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Mich würde eher interessieren wo hier Stigmatisierung und Abwertung gegenüber ALG II Empfängern vorkam. Wir befinden uns in einem moderierten Bereich, solche Sachen würden berechtigt gelöscht werden.
Wenn es nach @masiquodo ginge, müsste ich dir das jetzt an seiner statt zeigen. Hab ich aber keine Lust zu. Sorry ;)
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Das bei jemandem letztendlich nichts zu holen ist, hat mit Hartz 4 überhaupt nichts zu tun, das kann einem im Leben, gerade heute in solchen Krisenzeiten immer wieder und an unterschiedlichster Stelle passieren.
Bei arbeitenden Menschen kommt aber Vermögens- oder Lohnpfändung in Betracht. Beim ALG II-Empfänger nicht. Und wo wir halt gerade bei Rechten und Pflichten sind: Der Vermieter hat das Recht seine Wohnung an denjenigen zu vermieten, an den er sie vermieten will. Ich würde aus Gründen auch nicht an ALG II-Empfänger vermieten.


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12.10.2020 um 13:00
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Ich würde aus Gründen auch nicht an ALG II-Empfänger vermieten.
Aus welchen genau? Ich habe Bekannte, die auch (nicht mehr) an ALG II-Empfänger vermieten, weil sie mit solchen schlechte Erfahrungen gemacht haben (sie einfach die Miete nicht mehr oder nur teilweise bezahlt haben), weiß aber nicht ob man deshalb alle ALG II-Empfänger über einen Kamm scheren kann?


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12.10.2020 um 13:03
Zitat von yaacoolyaacool schrieb:Ich kann mir vorstellen, dass viele Familien solche Dinge nicht in Anspruch nehmen weil sie mit diesem überfordert sind oder gar nicht erst wissen
Das gilt für viele Bereiche, da stimme ich Dir zu. Es andererseits auch müßig sich seine Rechte beim Amt oder letztendlich vor Gericht immer wieder erstreiten zu müssen. Es ist schon ein recht deutliches Zeichen, dass jedes dritte Verfahren vor Sozialgerichten im Zusammenhang mit H4 im Sinne der klagenden betroffenen entschieden wird.


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12.10.2020 um 13:04
Zitat von yaacoolyaacool schrieb:weiß aber nicht ob man deshalb alle ALG II-Empfänger über einen Kamm scheren kann?
Kann man nicht. Genauso wie man nicht alle Vermieter über einen Kamm scheren kann. Aber die Schere im Kopf ist halt immer wieder da ;-)


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12.10.2020 um 13:07
Zitat von yaacoolyaacool schrieb:Aus welchen genau? Ich habe Bekannte, die auch (nicht mehr) an ALG II-Empfänger vermieten, weil sie mit solchen schlechte Erfahrungen gemacht haben (sie einfach die Miete nicht mehr oder nur teilweise bezahlt haben), weiß aber nicht ob man deshalb alle ALG II-Empfänger über einen Kamm scheren kann?
Aus genau solchen Gründen. Die Bank möchte nämlich pünktlich die Raten für die finanzierte Wohnung sehen. Da interessiert es niemanden, ob ich die Miete pünktlich auf dem Konto habe oder nicht. Ich könnte zwar 2, 3 Monate überbrücken, aber dann wirds zappenduster. Und ich kann nirgends irgendwelche Hilfen beantragen. Da sind mir arbeitende Mieter, ggf. mit Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Vor-Vermieter doch wesentlich lieber. Am Ende hängt nämlich meine eigene Existenz mit dran.
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Es ist schon ein recht deutliches Zeichen, dass jedes dritte Verfahren vor Sozialgerichten im Zusammenhang mit H4 im Sinne der klagenden betroffenen entschieden wird.
Gibts dazu einen Link? Oder ist das - wie die beschnittenen Rechte oder das "Herabwürdigen" und "Stigmatisieren" von H4´lern hier im Forum - auch wieder einfach so dahergeplappert?


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12.10.2020 um 13:14
Zitat von chrisebachriseba schrieb:wie die beschnittenen Rechte oder das "Herabwürdigen" und "Stigmatisieren" von H4´lern hier im Forum - auch wieder einfach so dahergeplappert?
Ich verbitte mir diesen Ton. Weise nach, dass es in diesem Forum immer fair und ausgewogen gegenüber vom Threadthema betroffenen ablief und dann reden wir weiter.

Aber hier nur mal auf die Schnelle ein Analtspunkt für Dich

https://www.welt.de/wirtschaft/article118045461/Fast-jede-zweite-Hartz-IV-Klage-ist-erfolgreich.html

es gibts selbstverständlich auch noch aktuellere Zahlen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

12.10.2020 um 13:17
Zitat von yaacoolyaacool schrieb:Aus welchen genau? Ich habe Bekannte, die auch (nicht mehr) an ALG II-Empfänger vermieten, weil sie mit solchen schlechte Erfahrungen gemacht haben (sie einfach die Miete nicht mehr oder nur teilweise bezahlt haben), weiß aber nicht ob man deshalb alle ALG II-Empfänger über einen Kamm scheren kann?
@yaacool


Ende der 80er Jahre wurde die Grundlage geändert. Danach konnten Sozialleistungsbezieher jederzeit die Zahlung der Miete vom Amt an den Vermieter auf ihr eigenes Konto umstellen. Der Vermieter wurde darüber nicht mal in Kenntnis gesetzt, nachdem er zuvor den Mietvertrag in gutem Glauben eingegangen war, dass die Miete vom Amt kommen wird.

Sicher kann man nicht alle über einen Kamm scheren. Aber man weiss, dass der Vermieter sein Verfahren selbst bezahlt, der ALG II Empfänger bekommt VKH. Das ist schon mal Ungleichheit der Mittel. Und es gibt ja kein pfändbares Gehalt.

Daher vermieten viele Leute nicht mehr an ALG II Empfänger. Es wendet sich also die Gesetzesänderung damals gegen sie.
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Kann man nicht. Genauso wie man nicht alle Vermieter über einen Kamm scheren kann. Aber die Schere im Kopf ist halt immer wieder da ;-)
Wenn keine Miete gezahlt wird und man auch im Nachhinein nichts mehr bekommen kann, ist das keine Schere im Kopf, sondern auf dem Konto.
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Es ist schon ein recht deutliches Zeichen, dass jedes dritte Verfahren vor Sozialgerichten im Zusammenhang mit H4 im Sinne der klagenden betroffenen entschieden wird.
@masiquodo

Das ist wohl vor Allem ein zeichen dafür, dass zu viele VKH Anträge bewilligt werden. Immerhin werden 67% der Klagen dann abschlägig beschieden. Die Klagen, die völlig aussichtslos sind, kommen ja gar nicht bis vors gericht, da wird ja erst gar keine VKH bewilligt. Es kommt also von allen Klagen nur eine Positivauswahl überhaupt zur Entscheidung und da ist es auch nur zu 1/3 positiv. Es klagt sich ja auch erst mal recht leicht ohne Verfahrensrisiko.


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12.10.2020 um 13:20
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Beim ALGII EMpfänger führt auch ein gewonnenes Verfahren meist nicht zur Zahlung, weil auch nichts zu holen ist. Und Verfahrenskosten muss er ja auch nicht fürchten, da gibt es ja VKH.
was bedeutet VKH?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und weil das Leben kein Ponyhof ist, würde ich nie wieder an ALG II Empfänger vermieten, damit sich das nicht wiederholt
da kann ich alle Vermieter gut verstehen, welche so denken. Vielleicht würde ich es nicht anders machen.
Die andere Seite ist nun aber, dass wegen einiger schwarzen Schafe im Endeffekt alle Alg2-Bezieher bei "gebrannten Kindern" (Vermietern) darunter leiden müssen und es schwierig für sie wird, eine Wohnung zu bekommen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Vor-Vermieter fänd ich zielführender als bei allen Harztern erst mal pauschal misstrauisch ranzugehen.
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Hartz 4 Empfänger geben ihre Grund- und Persönlichkeitsrechte nicht mit der Antragstellung auf ALG 2 oder Hartz 4 am Tresen ab
man muss aber halt auch die Seite der Vermieter sehen.
Und wie du siehst, wenn man das nicht berücksichtigt, dann wird halt nicht mehr vermietet - da hat man auch nichts gekonnt.
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Das bei jemandem letztendlich nichts zu holen ist, hat mit Hartz 4 überhaupt nichts zu tun, das kann einem im Leben, gerade heute in solchen Krisenzeiten immer wieder und an unterschiedlichster Stelle passieren.
das ist vollkommen richtig.
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Bei arbeitenden Menschen kommt aber Vermögens- oder Lohnpfändung in Betracht
wenn die aber nicht genug verdienen, bekommst du dann auch nichts - genau wie beim Hartz-4-Empfänger.
Willst du dann auch an Geringverdiener nicht mehr vermieten?
Ich fürchte in einigen Jahren wird es tatsächlich darauf hinauslaufen, dass einkommensschwache Menschen keine Wohnung mehr finden.


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12.10.2020 um 13:20
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Ich verbitte mir diesen Ton. Weise nach, dass es in diesem Forum immer fair und ausgewogen gegenüber vom Threadthema betroffenen ablief und dann reden wir weiter.
Wozu soll ich dir was nachweisen? Du behauptest etwas, ohne irgendeinen Anhaltspunkt dazu zu liefern, aber ich soll dir das Gegenteil beweisen? So ein Schwachsinn...

"Herr Staatsanwalt, können Sie beweisen, dass der Angeklagte der Täter ist?"
"Nein. Erstmal soll er beweisen, dass er es nicht war!"

Ich warte auch immer noch - trotz mittlerweile 7 Nachfragen - darauf, dass du hier mal darlegst, welche Rechte von ALG II-Empfängern beschnitten werden, nur weil ihnen Vereinsbeiträge und Mieten nicht auf das Konto überwiesen werden. Oder war das auch wieder nur, um das alles dramatischer aussehen zu lassen als es ist?
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:es gibts selbstverständlich auch noch aktuellere Zahlen.
Ah ja. Danke für die alten Zahlen. Du hättest die aktuelleren ja direkt liefern können, weil es die ja gibt.


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12.10.2020 um 13:20
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Das gilt für viele Bereiche, da stimme ich Dir zu. Es andererseits auch müßig sich seine Rechte beim Amt oder letztendlich vor Gericht immer wieder erstreiten zu müssen. Es ist schon ein recht deutliches Zeichen, dass jedes dritte Verfahren vor Sozialgerichten im Zusammenhang mit H4 im Sinne der klagenden betroffenen entschieden wird.
Bitte zunächst beachten, dass es sich primär um Formfehler handelt.
Es geht bei den Klagen weniger um den Inhalt als um die Form.


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12.10.2020 um 13:26
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn keine Miete gezahlt wird und man auch im Nachhinein nichts mehr bekommen kann, ist das keine Schere im Kopf, sondern auf dem Konto.
Wenn Vermieter die Miete wuchernd erhöhen ... Ach lassen wird das. Macht keinen Spaß sich immer wieder auf Nebenschauplätzen abzumühen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es klagt sich ja auch erst mal recht leicht ohne Verfahrensrisiko.
Prozesskostenhilfe ist aber auch zum einen dringend notwendig, zum anderen stellt es die Rechtsgleichheit wieder her. Damit ist aber eben auch gemeint, dass man sich auf Grund der Kosten überhaupt gegen ungerechte Behandlungen wehren kann.

Wikipedia: Prozesskostenhilfe

Das nicht jeder Anspruch auch rechtlich letztendlich durchgesetzt werden kann gehört eben auch zur Lebensrealität. was egal in welchem Fall eben auch immer mal wieder zu Enttäuschungen führen kann. Betrifft im Übrigen auch Vermieter ;-)


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12.10.2020 um 13:32
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Wenn Vermieter die Miete wuchernd erhöhen ... Ach lassen wird das. Macht keinen Spaß sich immer wieder auf Nebenschauplätzen abzumühen.
Wenn es jetzt sowas wie einen Mietspiegel gäbe... Vermieter können die Mieten schlecht wucherartig erhöhen, da das JobCenter die Miete nur bis zu einer gewissen Höhe zahlt.
ALG II-Empfänger sind daher von Wuchermieten i.d.R. nicht betroffen.


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12.10.2020 um 13:33
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Bitte zunächst beachten, dass es sich primär um Formfehler handelt.
Es geht bei den Klagen weniger um den Inhalt als um die Form.
Das ist wohl richtig und auch Bestandteil des eben verlinkten Artikels. Andererseits ist es aber zumndest auch in der Vergangenheit immer wieder zu "aussergewöhnlichen" und "kreativen" Rechtsauslegungen seitens der JC gekommen, die eben auch entsprechend korrigiert werden mussten. Und es sei dazu daran erinnert, dass zumindest bis zum letztjährigen Verfassungsgerichtsurteil auch mit manchem "Formfehler" das Schicksal Betroffener bedroht war.

Sicher könnte hier die dedizierte Betrachtungen der Fälle und Urteile mehr Klärung verschaffen. Aber auch die JC oder die Sozialgesetzgebung sind kein rechtsfreier Raum ;-)


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12.10.2020 um 13:36
@Optimist

Verfahrenskostenhilfe , besser PKH Prozesskostenhilfe
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wenn die aber nicht genug verdienen, bekommst du dann auch nichts - genau wie beim Hartz-4-Empfänger.
Willst du dann auch an Geringverdiener nicht mehr vermieten?
Wenn ich Vermieter wäre und es würde sich ein 25 jähriger Lagerhelfer melden und ein 25jähriger Transferempfänger, dann weiss ich, wen ich nehmen würde. Und ich hätte noch die Vermutung, dass derjenige, der es schafft, dauerhaft einem geregeltne Tagesablauf nachzugehen, wahrscheinlich auch besser mit dem Geld umgehen kann.
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Wenn Vermieter die Miete wuchernd erhöhen ... Ach lassen wird das. Macht keinen Spaß sich immer wieder auf Nebenschauplätzen abzumühen.
Damit lenkst DU doch auf ein völlig anderes Thema ab.
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Prozesskostenhilfe ist aber auch zum einen dringend notwendig, zum anderen stellt es die Rechtsgleichheit wieder her. Damit ist aber eben auch gemeint, dass man sich auf Grund der Kosten überhaupt gegen ungerechte Behandlungen wehren kann.
Das stimmt zum Teil. Zum Teil ist dies aber auch überschießend: Wenn in einem Familienprozess ein Elternteil PKH bekommt, der andere leigt vom Einkommen aber etwas darüber, dann wird hier Rechtsungleichheit hergestellt. Während der eine von 5000€ Gutachten 0€ zahlt, zahlt derjenige, der vielleicht nur etwas mehr hat von 5000€ Gutachtenkosten 5000€.


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12.10.2020 um 13:45
Zitat von chrisebachriseba schrieb:Vermieter können die Mieten schlecht wucherartig erhöhen, da das JobCenter die Miete nur bis zu einer gewissen Höhe zahlt.
ALG II-Empfänger sind daher von Wuchermieten i.d.R. nicht betroffen.
Sorry, dem kann man nur widersprechen. Wird die Miete erhöht zahlt unter Umständen der H4 Bezieher den nicht mehr übernommenen Teil aus seinem Regelsatz. Und ich kenne einen Fall einer Frau, die letztendlich zu einem Umzug in eine günstigere Wohnung gedrängt wurde. Letztendlich sprachen auch gesundheitliche Gründe und der Zustand der Wohnung dafür. Ändert aber nichts daran, dass auch H4 Empfängern die Miete extrem erhöht werden kann. Und das ist der Fall, wenn die ohne Mietpreisbremse in drei Jahren zulässig maximalen 20% zu einem Termin auf einmal gefordert werden. das ist zwar prinzipiell zulässig, kann aber zu einem erheblichen Nachteil auf Seiten eines H4 Empfängers führen. Und nicht jeder Vermieter nimmt Rücksicht auf die Berechtigung der Höhe einer Miete in Relation zum "Wohnklo" das er vermietet ;-)


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12.10.2020 um 13:53
Zitat von masiquodomasiquodo schrieb:Sorry, dem kann man nur widersprechen.
Regelmäßig stellen sich die JobCenter quer, wenn ein ALG II-Empfänger eine zu hohe Miete mit einer Zuzahlung seinerseits kompensieren will.

Richtig ist, dass auch bei ALG II-Empfängern die Miete überproportional erhöht werden kann. Die Realität sieht hingegen anders aus. Kaum ein Vermieter möchte sich die schöne Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau kaputt machen lassen.

Weiters ist es ja das Recht des Vermieters, seine Miete entsprechend des Mietspiegels anzupassen. Wenn es um Rechte von ALG II-Empfängern geht, wird hier seitenweise argumentiert. Aber die Rechte der Gegenseite sind allesamt doof und gemein?


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12.10.2020 um 13:55
Sorry, aber was ich hier teilweise für Halbwahrheiten und Stammtischparolen lese ist echt schon schauderhaft. Ich bin leider krankheitsbedingt auf Hartz 4 angewiesen.
Und es gibt für einen Vermieter nichts sichereres als Hartz4 Mieter. Ist die Miete angemessen kann der Vermieter sicher sein, seine Miete zu bekommen. Jeder Arbeitnehmer entscheidet selbst, ob er die Miete zahlt oder nicht. Stichwort "Mietnomade"
Klar können auch Arbeitslose sich die Miete aufs Konto zahlen. Aber da ist zumindest gesichert, dass die Miete läuft. Ein Arbeitnehmer ist von heute auf morgen schnell mal Arbeitslos. Ja, ganz sicher Quelle.

Viele Arbeitslose haben es nicht mal selbst verschuldet. Und ich ja, auch Vermieter müssen von was leben. Aber zu sagen, Arbeitslose zahlen ihre Miete nicht oder es sind nur Ausnahmen... ich finde das frech und beleidigend.
Natürlich gibt es Hartz4 Empfänger die das nicht machen. Aber wieviele arbeitende Menschen machen das auch?
Meine Familie, und die sind alle arbeitend und haben ein Haus sagen, eher würden sie einen Hartz4 Empfänger nehmen als einen Arbeiter. Denn bei letzterem weis man nicht ob er zahlt.


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12.10.2020 um 14:00
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Ich bin leider krankheitsbedingt auf Hartz 4 angewiesen.
Zuerst mal wünsche ich Dir gute Besserung und dass alles gut wird.
Zitat von AlirioAlirio schrieb:Aber zu sagen, Arbeitslose zahlen ihre Miete nicht oder es sind nur Ausnahmen... ich finde das frech und beleidigend.
Es war anders gemeint: es wäre wünschenswert dass das Amt direkt an den Vermieter zahlt, so kann das Geld ungehindert fliessen.
Es ist doch super unangenehm für alle wenn die Miete nicht bezahlt wird.
Ich finde auch schämen sollte man sich nicht wenn das Amt zahlt, der Vermieter weiß schon beim Einkommensnachweis Bescheid.

*wenn das Amt direkt zahlt kann der Trick mit der Steuer auf Miete nicht mehr durchgezogen werden.


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12.10.2020 um 14:08
@ abahatschi
Und wenn das Amt nicht die Miete direkt überweist? Du unterstellst erstmal primär, jeder Hartz Empfänger ist unzuverlässig und zahlt seine Miete nicht. Mit welchen Recht unterstellst du Arbeitnehmern das Gegenteil?
Ich kenne genug Arbeitnehmer, die eben Mietnomaden sind. Leider. Aber ich kenne ebensoviele Hartz Empfänger die ihre Miete pünktlich zahlen.
Und ja, Harz4 Empfänger KÖNNEN sagen, die Miete soll direkt an dern Vermieter gehen. Die können es aber auch jederzeit wiederrufen und selbst vornehmen.


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