Israel - wohin führt der Weg?
gestern um 08:23Da bin ich mir nicht sicher, ob es Einigkeit gab, oder wie groß diese Einigkeit war.azazeel schrieb:Aber doch völkerrechtlich eine Einigkeit, wem es gehört. Oder nicht?
Durch das Mandat und den Plan zur Staatsgründung würde ich zumindest von hoher/großer Einigkeit sprechen, also auch schon vor der Gründung Israels, sonst wären die Grundstücksgeschäfte nicht gemacht worden, denke ich.
Ok, da hast du Recht, aus jetziger Sicht wohl unlauter, zu DDR Zeiten wohl lautere Mittel, wegen der sozialistischen Rechtslage....azazeel schrieb:Nicht nach Völkerrecht. Die Mittel waren nach deutschem Recht unlauter. Und weil die DDR dann wieder zu Deutschland gehörte, wurden die Menschen nach diesem deutschen Recht entschädigt. Wenn die DDR bestehen geblieben wäre, wäre das private Eigentum für immer weg gewesen. Mit absoluter völkerrechtlicher Billigung. Warum? Weil die DDR das völkerrechtlich durfte. Staaten dürfen über die Verwendung ihres Staatsgebietes bestimmen. Auch zu Lasten irgendwelcher privatrechtlicher Umstände.
Der Unterschied ist mir klar.azazeel schrieb:Besitz ist aber nicht Eigentum. Der "Besitz" (und auch das Eigentum) an einem Grundstück umfasst nur einen gewissen Katalog an Rechten, die Du fortan mit Deinem Grundstück machen darfst.
Ich frage mich welches Recht des Staates ich in der Diskussion, über das Grundstück ich vergessen habe?
Es wurde ja erläutert, das auch heute noch ein Staat enteignen kann mit Entschädigung, aber das muss halt gut begründet sein, wie bei zB öffentlichen Interesse.
Bitte führ das im Detail aus, was du meinst. Klar kann ich auf meinem Grundstück in einer Wohnsiedlung kein eigenes AKW bauen, oder Giftmüll entsorgen, aber was genau meinst du?azazeel schrieb:Bitte richtig lesen: Es geht um das Wort "Eigentum", das nicht allzu gut dem Wortsinn nach auf Deine Verfügungsgewalt bezüglich eines Grundstückes trifft. Bei Eigentum denk man, man könne damit verfahren, wie man möchte. Das stimmt bei Grundstücken in besonderem Maße nicht.