Ich habe zu den Hintergründen zum Genozid-Vorwurf recherchiert:
Anklage hat, bekanntermaßen, Südafrika erhoben. Zwischen Israel und Südafrika gibt es seit Jahrzehnten Spannungen. Südafrika selbst hat nach dem Massaker keine Verurteilung der Hamas ausgesprochen. Die Hamas gilt in Teilen der Regierung nicht als Terrororganisation, sondern als Befreiungsbewegung. Der Genozidvorwurf gegen Israel wurde bereits gut 2 Monate nach dem Massaker erhoben.
Eine Verurteilung Israels vor dem IGH ist eher unwahrscheinlich. Es müssen die Vetbrechen explizit bewiesen werden - und da spricht vieles für Israel, wie zB dass Israel Gaza nicht aushungert, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreift, die Hamas ziviler Infrastruktur nutzt und diese somit ihren Schutzstatus verlieren etc).
Es ist möglich, dass das IStGH (nicht IGH) gegen einzelne Politiker und Befehlshaber Urteile spricht, allerdings vermutlich eher in geringerem Maße.
Gaza selbst kann nicht vor dem IGH angeklagt werden, da es kein souveräner Staat ist. Vor dem IStGH ist eine Verurteilung von Funktionären sehr wahrscheinlich.
@NegevDer Vorwurf von gezielter Tötung ist gerichtlich nicht geklärt. Die Völerrechtlerin hat auch in diesem Interview gesagt, dass das noch nicht heißt, dass ein Gericht hier einen Völkermord feststellen kann.
Nur kurz reingeschaut. Mehr schaue ich nicht an, da du dich kategorisch weigerst, Berichte anzuschauen, die für eine sachliche Diskussion wichtig sind.