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Migrantengewalt in Deutschland

56.939 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:11
@vincent
Zitat von vincentvincent schrieb:wenn blabla zutrifft.
Das blablabla ist aber wichtig

a) wenn der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam Artikel 15 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten anwendet und Maßnahmen ergreift, die in seinem Hoheitsgebiet die in der Konvention vorgesehenen Verpflichtungen außer Kraft setzen;
b) wenn das Verfahren des Artikels 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union eingeleitet worden ist und bis der Rat oder gegebenenfalls der Europäische Rat diesbezüglich einen Beschluss im Hinblick auf den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, gefasst hat;
c) wenn der Rat einen Beschluss nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union im Hinblick auf den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, erlassen hat, oder wenn der Europäische Rat einen Beschluss nach Artikel 7 Absatz 2 des genannten Vertrags im Hinblick auf den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, erlassen hat;
d) wenn ein Mitgliedstaat in Bezug auf den Antrag eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats einseitig einen solchen Beschluss fasst; in diesem Fall wird der Rat umgehend unterrichtet; bei der Prüfung des Antrags wird von der Vermutung ausgegangen, dass der Antrag offensichtlich unbegründet ist, ohne dass die Entscheidungsbefugnis des Mitgliedstaats in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.


Gibt es zur Zeit so ein EU Land? Solange blablabla nicht eintritt
Zitat von vincentvincent schrieb:Dementsprechend darf ein Asylantrag eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats von einem anderen Mitgliedstaat nur berücksichtigt oder zur Bearbeitung zugelassen werden,
darf ein Asylantrag nicht berücksichtigt oder zugelassen werden.




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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:12
@wichtelprinz

Es gab eine Ausgangssperre und natürlich gab es Zeiten an den diese Sperre nicht vollzogen war. Ihr nennt es "Ausgehzeit", dennoch ist es eine Ausgangssperre, wenn auch eine zeitlich begrenzte. Denn sobald eine Tür oder ein Tor geschlossen ist und man nicht mehr raus darf, dann unterliegt man einer Ausgangssperre. Egal wie nett man das umschreiben mag.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:14
@Bone02943
Da kommst mit Logik nicht gegen an ... es ist nicht was nicht sein darf ....

Logisch sind es Sperren. In der Schweiz dürfen sie nicht mal ohne Erlaubnis in ein öffentliches Bad weil es die Ureinwohner stören könnte.

Schweiz sperrt "sensible Zonen" für Asylbewerber
Sie dürfen weder ins Freibad noch auf den Sportplatz: In der Schweizer Kleinstadt Bremgarten sind Flüchtlingen "sensible Zonen" verboten - Menschenrechtler schlagen Alarm, denn die Schweiz sperrt immer öfter Gebiete für Asylbewerber.

http:\\www.spiegel.de/politik/ausland/schweiz-sperrt-fluechtlinge-in-bremgarten-aus-badeanstalten-aus-a-915468.html


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:15
Das man dies in der Schweiz anders bezeichnen muss, liegt natürlich hier begründet.
Die Ausgangssperre im schweizerischen Militärstrafrecht ist eine Disziplinarstrafe. Mit der Ausgangssperre wird dem Fehlbaren verboten, den vom Kommandanten bezeichneten Unterkunftsbereich, außer zu dienstlichen Zwecken, zu verlassen. Der Besuch von Kantinen oder vergleichbaren Einrichtungen ist untersagt...
Wikipedia: Ausgangssperre#Schweizer Militärstrafrecht

Wäre dann natürlich rechtlich nicht zu halten, deswegen nennt man es bei euch eben "Ausgangszeiten".


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:16
@Bone02943
Ja dann sind hald alle Armeeangehörigen im Dienst von Ausgangssperren betroffen auch wenn es Ausgangszeiten gibt. Nur, kannst Du noch helfen wie mans dann nennt wenn man jemanden da noch den Ausgang in den Ausgangszeiten sperrt? Oder ists schlichtweg egal? Egal ob Du 10 Stunden in der Woche zur freien Verfügung raus kannst? Weils ja das selbe ist, Ausgangszeiten und Ausgangssperre?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:19
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:In der Schweiz dürfen sie nicht mal ohne Erlaubnis in ein öffentliches Bad weil es die Ureinwohner stören könnte.
Wiedermal so eine allgemeine Behauptung die Du nicht belegen kannst, nicht für die Schweiz sondern wenn nur für eine Gemeinde. Oder hast Du gerade die schweizer Regelung zur Hand von Asylbewerbern und Baderegeln? Nein, dann ists halt wiedermal der gewohnte Stuss auf Bildtitelniveau.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:20
@wichtelprinz

Wie geschrieben, in der Schweiz musste man da einen Unterschied machen, sonst wäre es rechtlich nicht möglich das in ein und dem selben Wort zu regeln. Frag mich nicht wie das in Deutschland wird.
Aber an sich spricht hier jeder bei so etwas von einer Ausgangssperre, auch in den Medien wird es immer als Ausgangssperre bezeichnet.
Ausgangssperre für britische Jugendliche

Nach den jüngsten Saufgelagen und Messerattacken in Großbritannien zieht die Stadt Redruth Konsequenzen. In der Ferienzeit sollen Jugendliche unter 16 nach 21 Uhr nicht mehr auf die Straße.
https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/operation-goodnight-ausgangssperre-fuer-britische-jugendliche/1276446.html

Ansonsten würde ich das was in der Schweiz oder auch der deutschen Bundeswehr(falls es sowas dort gibt), gehandhabt wird, als Arrest bezeichnen.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:22
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Das blablabla ist aber wichtig
Ja natürlich ist es wichtig. Es gibt bei allen Gesetzen dieses Blabla, man beschreibt die Hürden, Ausnahmen usw. usf.
Es ist allerdings nunmal möglich, dass auch ein Spanier oder anderer EU-Bürger Asyl bekommt. Zumal die selbst Belgien als Ausnahme in Spiel gebracht hast.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Gibt es zur Zeit so ein EU Land? Solange blablabla nicht eintritt
Das entscheidest nicht du oder ich; das muss dann eben erst geprüft werden. Insofern ist die Lage in Katalonien halt auch erwähnenswert.
Fazit. Ein EU-Bürger kann in einem anderen EU-Land Asyl beantragen und unter gewissen Umständen auch bekommen.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:24
@Bone02943
Ich würd auch meinen das wenn man sich in der Bundeswehr befindet man Anwesenheitszeiten und Ausganhszeiten kennt. Aber voelleicht kann dort ja jeder kommen und gehen wenns lustig ist.

Natürloch kann man in einer Institutuon wo mehrere 1000 Personen einen geregwlten Tagrsablauf durchlaufen müseen Anwesenheitszeiten und Ausgangszeiten bestimmen und es nicht mit Ausgangssperre bezeichnen wenn man das macht. Gesunde Logik nennt sowas Organisation eines Betriebs um das Ziel zu erreichen.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:25
@Bone02943
Du siehst es falsch. Man verpflegt sie halt in der Zeit ...
Zitat von vincentvincent schrieb:Das entscheidest nicht du oder ich; das muss dann eben erst geprüft werden.
hier noch mal in der Gesamtheit. Es darf erst geprüft werden wenn das blablabla eintrifft. Vorher nicht!

PROTOKOLL (Nr. 24)
ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON ASYL FÜR STAATSANGEHÖRIGE VON MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION
DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN —
IN DER ERWÄGUNG, dass die Union nach Artikel 6 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union die Rechte, Freiheiten und Grundsätze anerkennt, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthalten sind,
IN DER ERWÄGUNG, dass die Grundrechte nach Artikel 6 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind, als allgemeine Grundsätze zum Unionsrecht gehören,
IN DER ERWÄGUNG, dass der Gerichtshof der Europäischen Union dafür zuständig ist, sicherzustellen, dass die Union bei der Auslegung und Anwendung des Artikels 6 Absätze 1 und 3 des Vertrags über die Europäische Union die Rechtsvorschriften einhält,
IN DER ERWÄGUNG, dass nach Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union jeder europäische Staat, der beantragt, Mitglied der Union zu werden, die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union genannten Werte achten muss,
EINGEDENK dessen, dass Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union ein Verfahren für die Aussetzung bestimmter Rechte im Falle einer schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung dieser Werte durch einen Mitgliedstaat vorsieht,
UNTER HINWEIS darauf, dass jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats als Unionsbürger einen besonderen Status und einen besonderen Schutz genießt, welche die Mitgliedstaaten gemäß dem Zweiten Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährleisten,
IN DEM BEWUSSTSEIN, dass die Verträge einen Raum ohne Binnengrenzen schaffen und jedem Unionsbürger das Recht gewähren, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten,
IN DEM WUNSCH, zu verhindern, dass Asyl für andere als die vorgesehenen Zwecke in Anspruch genommen wird,
IN DER ERWÄGUNG, dass dieses Protokoll den Zweck und die Ziele des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge beachtet —
SIND über folgende Bestimmungen ÜBEREINGEKOMMEN, die dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügt sind:
Einziger Artikel
In Anbetracht des Niveaus des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten die Mitgliedstaaten füreinander für alle rechtlichen und praktischen Zwecke im Zusammenhang mit Asylangelegenheiten als sichere Herkunftsländer. Dementsprechend darf ein Asylantrag eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats von einem anderen Mitgliedstaat nur berücksichtigt oder zur Bearbeitung zugelassen werden,
a) wenn
der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam Artikel 15 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten anwendet und Maßnahmen ergreift, die in seinem Hoheitsgebiet die in der Konvention vorgesehenen Verpflichtungen außer Kraft setzen;
b) wenn das Verfahren des Artikels 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union eingeleitet worden ist und bis der Rat oder gegebenenfalls der Europäische Rat diesbezüglich einen Beschluss im Hinblick auf den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, gefasst hat;
c) wenn der Rat einen Beschluss nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union im Hinblick auf den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, erlassen hat, oder wenn der Europäische Rat einen Beschluss nach Artikel 7 Absatz 2 des genannten Vertrags im Hinblick auf den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, erlassen hat;
d) wenn ein Mitgliedstaat in Bezug auf den Antrag eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats einseitig einen solchen Beschluss fasst; in diesem Fall wird der Rat umgehend unterrichtet; bei der Prüfung des Antrags wird von der Vermutung ausgegangen, dass der Antrag offensichtlich unbegründet ist, ohne dass die Entscheidungsbefugnis des Mitgliedstaats in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A12008E%2FPRO%2F24


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:26
Zitat von vincentvincent schrieb:Fazit. Ein EU-Bürger kann in einem anderen EU-Land Asyl beantragen und unter gewissen Umständen auch bekommen.
Fazit wieder mal nen Nachmittag damit verbracht @neugierchen zu erklären das es nocht an der Staatszugehörigkeit liegt ob ein Asylrechtsentscheid positiv oder negativ ausfällt sondern am Antragsgrund.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:27
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Fazit wieder mal nen Nachmittag damit verbracht @neugierchen zu erklären das es nocht an der Staatszugehörigkeit liegt ob ein Asylrechtsentscheid positiv oder negativ ausfällt sondern am Antragsgrund.
Nein, ein Nachmittag und Du hast Protokoll 24 immer noch nicht verstanden.... und die Badi .. ach lassen wir es

Verstehst Du das Wort wenn?

Solange das nicht eintritt, keine Möglichkeit ... klappt auch bei Ausgangszeiten.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:28
@neugierchen
Erstens habe ich den Artikel selbst verlinkt, du musst ihn mir nicht zitieren. Und zweites: Welche Rolle spielt das? Es darf Asyl gewährt werden.
Ob die Bedingungen zutreffen oder nicht, muss selbstverständlich geprüft werden. Das ist eine Frage der Praxis und nicht der rechtlichen Grundsatzdiskussion.
Und ob der Asylbewerber direkt abgelehnt wird, weil die Lage in Spanien nur alle 2 Jahre geprüft wird oder auf Antrag eines begründeten Asylbewerbers, ändert die Sache in der Frage nicht, ob ein EU-Bürger in einem anderen Asyl beantragen kann oder nicht.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:28
@neugierchen
Nein erklär es mir nochmals, warum könnte Belgien dem katalanischen Expräsidenzen Asyl gewähten? Weil Spanien nicht mehr in der EU ist oder Belgien?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:28
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Antragsgrund.
Wenn es denn soooo einfach wäre, dann bräuchte man ja gar keine Abgrenzung zwischen sicheren und unsicheren Herkunftsstaaten.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:29
@SergeyFärlich
Wie Du aus Deinem GG kennst und es gerade vorhin eerwähnt wurde unterliegt auch dies der Abklärung des Grundes.


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:31
Zitat von vincentvincent schrieb:Es darf Asyl gewährt werden.
Nein Was ist dabei nicht zu verstehen?

Solange die

a) wenn der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam Artikel 15 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten anwendet und Maßnahmen ergreift, die in seinem Hoheitsgebiet die in der Konvention vorgesehenen Verpflichtungen außer Kraft setzen;
b) wenn das Verfahren des Artikels 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union eingeleitet worden ist und bis der Rat oder gegebenenfalls der Europäische Rat diesbezüglich einen Beschluss im Hinblick auf den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, gefasst hat;
c) wenn der Rat einen Beschluss nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union im Hinblick auf den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, erlassen hat, oder wenn der Europäische Rat einen Beschluss nach Artikel 7 Absatz 2 des genannten Vertrags im Hinblick auf den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist, erlassen hat;
d) wenn ein Mitgliedstaat in Bezug auf den Antrag eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats einseitig einen solchen Beschluss fasst; in diesem Fall wird der Rat umgehend unterrichtet; bei der Prüfung des Antrags wird von der Vermutung ausgegangen, dass der Antrag offensichtlich unbegründet ist, ohne dass die Entscheidungsbefugnis des Mitgliedstaats in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.


nicht eintreten darf kein Asylantrag angenommen werden

Nun steht es zig mal da...


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:33
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Natürloch kann man in einer Institutuon wo mehrere 1000 Personen einen geregwlten Tagrsablauf durchlaufen müseen Anwesenheitszeiten und Ausgangszeiten bestimmen und es nicht mit Ausgangssperre bezeichnen wenn man das macht. Gesunde Logik nennt sowas Organisation eines Betriebs um das Ziel zu erreichen.
Mal rein von der Logik her. Wären Anwesenheitszeiten tagsüber nicht vernünftiger als Nachts, oder beginnt die Arbeit/Bürokratie und alles was zum Betriebsablauf dazugehört, erst um 17 uhr und endet dann früh am Morgen?
Wer abhauen will, der hat ja dann den ganzen Tag Zeit, da gibt es ja die "Ausgangszeiten". Also kann es daran schon nicht liegen, außer man denkt das Asylbewerber in den Nachstunden leichter verschwinden können.
Geht es um Behördliche Dinge, wie dem bearbeiten der Anträge, so wird man dies nicht ab 17 Uhr und durch die Nacht machen, sondern am Tag, wo es die Ausgangszeiten gibt.
Was will man also sonst erreichen?
Man will nicht das warscheinlich, vorrangig junge, alleinreisende Männer, in den Abendstunden draußen sind, solange nicht über ihr Aufenthalt entschieden ist. Oder seh ich das falsch?


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Migrantengewalt in Deutschland

13.03.2018 um 17:34
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Mal rein von der Logik her. Wären Anwesenheitszeiten tagsüber nicht vernünftiger als Nachts,
Habe ich auch gefragt Nein.....Kannst im Asylgesetzgebungsthread nachlesen. 16.01 .... Hatte sogar gefragt ob sie nachts Anträge bearbeiten.


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13.03.2018 um 17:35
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Abklärung des Grundes.
Welcher Grund muss denn abgeklärt werden, wenn ich aus einem nicht sicheren Herkunftsland komme?


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