ApexOne schrieb:Ist mir alles nach dem Eintritt in die RV passiert, bei einer Versicherung wäre das rechtswidrig und ich könnte kündigen.
What? Die gesetzliche RV ist kein privater Vertrag, sondern eine Pflichtversicherung, die der Gesetzgeber für die Zukunft anpassen darf, ohne bereits erworbene Ansprüche rückwirkend zu kürzen. Btw. auch bei einer PKV kannst Du nicht einfach kündigen, wenn diese die Beiträge mitten im Vertrag erhöht, was doch auch regelmäßig stattfindet. Einmal abgeschlossen -> für immer unveränderlich gibt's meines Wissens nach bei keiner Versicherung, weder privat noch gesetzlich.
ApexOne schrieb:Das stimmt nicht - wer die Grundrente bezieht, für den ändert sich gar nichts.
Meine Güte, ja, Grundrentner zahlen oft nix bis wenig, weil sie unter dem Grundfreibetrag bleiben. Für den Rest bleibt es gleich.
ApexOne schrieb:Was sind die Bedingungen für Ausländer?
EU-Bürger müssen aktuell (oder unverschuldet nicht mehr) in D beschäftigt sein. Nicht-EU-Bürger brauchen einen Aufenthaltstitel, der das Bürgergeld dann erlaubt. Asylbewerber im Verfahren bekommen nach meinem Dafürhalten gar kein Bürgergeld, nur diese niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
ApexOne schrieb:Das ist nicht richtig, ein Angestellter mit dem gleichen Brutto zahlt nicht den AG Anteil...was der Selbsständige aber schon macht. Auch als Ein Mann Show.
Stimmt. Angestellte zahlen nur die Hälfte des GKV-Beitrags, den Rest der Arbeitgeber. Als Selbstständiger zahlt man beides selbst - bei gleichem Brutto also eine höhere persönliche Belastung.