Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle
um 18:24Spekulation, man nimmt an er kann nichts einbringen.mitH2CO3 schrieb:Da ist mir der Bürgergeldempfänger echt sympathischer. Er kann aufgrund seiner Notlage nix einbringen.
Spekulation 1, man nimmt an dass man könnte aber nicht wollte.mitH2CO3 schrieb:Die anderen könnten, wollen aber nicht. Reiner Egoismus.
Spekulation 2., man nimmt an dass man nichts zahlt, aber wer finanziert den Zirkus?
Na ja, es ist ein Ungleichbehandlung -> Begründung:mitH2CO3 schrieb:Aber ich finde es überhaupt nicht verständlich, zu erwarten, dass man eine Haushaltshilfe oder andere Hilfen zu 100% absetzen können sollte. Der Staat ist mMn. nicht dafür da, unsere Kosten aus der persönlichen Lebenshaltung zu subventionieren.
Um eine Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen muss man:
Bei der Bundesagentur für Arbeit
- Eine Kundennummer besorgen
- Eine Unternehmensnummer besorgen
- Eine Betriebsnummer besorgen
- Eine Hauptbetriebsnummer 001 selbst wählen
Im SV Portal
- sich anmelden
- die Mitarbeiterin anlegen
- die Besteuerung und Abgaben rechnen
- die U1-Umlage (Krankheitsumlage) angeben
- die U2-Umlage – Mutterschaft angeben
Bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung die Arbeitszeiten angeben damit der Beitragsatz berechnet werden kann.
So, dies als Privatperson....als Arbeitgeber im Sinne einer Firma auch, auch die Zahlungen sind gleich.
Die Firma setzt sie zu 100% ab, privat nur 20% bzw. max. 4000€...warum? Man bezahlt sie übrigens aus dem Netto, bereits versteuertes Geld.


