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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle
um 10:59Zahlreiche Hintertüren in der aktuellen Regelung bewirken, dass größere Vermögen geringer besteuert werden als kleine. Das ist verfassungswidrig, denn es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz (Art. 3).Quelle:
Hä ... was soll denn das Bundesverfassungsgericht anderes rügen als Verfassungswidrigkeit? Und selbstverständlich gibt es einen Unterschied zwischen Rüge und Urteil. Kannste doch nachvollziehen an dem Zitat, das ich eingestellt habe. Gut zu sehen, dass nach dem Urteil die Politik handeln mußte. Hat sie aber nicht genug, daher ne Rüge vom BVerfG. Habe nachgesehen: dieses oder nächstes Jahr wird ein Urteil erwartet zur Erbschaftssteuer, und danach hat sich der Gesetzgeber dann zu richten. Wir ja mal interessant.ApexOne schrieb:Das ist sachlich nicht richtig - ich habe es erläutert.
Kannst Du mir eine Quelle nennen die eine "BVerfG Rüge" aufzeigt als Auftrag etwas zu ändern, sprich wie ein Urteil Gerichtsbeschluss ?
Danach nehme ich es gerne zu Kenntnis.
Bisher wurden §3 GG (Gleichheitsgrundsatz) und §20 GG (Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Staat) und herangezogen.
