mitH2CO3 schrieb:dass eine Rüge des BVerfG explizit bedeutet, dass etwas verfassungswidrig läuft,
Das ist sachlich nicht richtig - ich habe es erläutert.
Kannst Du mir eine Quelle nennen die eine "BVerfG Rüge" aufzeigt als Auftrag etwas zu ändern, sprich wie ein Urteil Gerichtsbeschluss ?
Danach nehme ich es gerne zu Kenntnis.
mitH2CO3 schrieb:Vermutlich wird es auch dieses Mal nicht langen, um eine Reform zu erzwingen, aber auch einem echten kapitalistischen Ignoranten sollte klar sein, dass da was mehr als schief läuft, so oft sich das BVerfG mit dem Thema befassen muß. Die "Familienunternehmer-Lobby" für Familien-Konzerne macht bisher offenbar eine überzeugende politische Lobbyarbeit.
Das muss Du erklären - ich lese daraus dass das BVerfG von Lobbyisten beeinflusst werden kann? Warum pochst Du auf ihre Entscheidungen?!
Erneut musste der Bundestag das Erbschaftssteuergesetz reformieren. Er tat dies Ende 2016.
Ich habe nachgeguckt, es ist das Urteil vom 17.12.2014, Az. 1 BvL 21/12, wo sich nicht mal alle Richter einig waren...seltens dämlich ein Urteil mit einer "abweichenden Meinung" von zwei Richtern abzuschliessen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/12/ls20141217_1bvl002112.htmlZwei Jahre später wurde es korrigiert - im Urteil steht auch explizit drin dass bis zur vorgegebenen Änderung am 30.06.2016 die alte Regelung angewendet werden kann.
Meine Zusammenfassung: kleinere Betriebe hatten Vorteile bei der Erbschaftststeuer ggü große Betriebe, jetzt haben alle die gleichen Vorteile.
vx110 schrieb:Ja und jetzt soll wieder der Pflegebeitrag hoch fuer Kinderlose.
Ja, kann man machen - dennoch sollten die Steuern für Kinderlose um den Anteil Kindergeld, Schulen etc. sinken, denn sie haben ja keine Kinder.
Aber erkläre das Finanzanalphabeten...
mitH2CO3 schrieb:Ich denke eher, dass man hier gut auf Leutz verzichten kann, die ständig Feindbilder suchen.
Und die die Reichen als Feinbild sehen? Bubble Heroes?