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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

17.981 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wirtschaft, Armut, Kapitalismus ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 15:42
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Dennoch halte ich Empathiefähigkeit für wertvoll, und möchte diese nicht verlernen, möchte nicht "abstumpfen". Btw. Einige Tierarten scheinen auch sowas wie im weitesten Sinne Empathiefähigkeit zu besitzen. Vllt. nicht alle Arten, aber die Beispiele hier schon :)
Ich will nicht komplett abstumpfen und das tue ich auch nicht.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Wenn Männer und Frauen ihre Empathiefähigkeit auch mehr in Politik und Wirtschaft zulassen würden, wäre es ein erster Schritt in eine bessere Richtung, denke ich zumindest. Wie soll man sonst auch verstehen und anerkennen, wie wertvoll fürsorglicher Umgang - Care-Arbeit - und auch Nachhaltigkeit sind, in jeder Hinsicht. Nicht nur Mensch und Tier betreffend sondern selbstverständlich auch die Natur, unsere Lebensgrundlage.
Ja, wie gesagt ich habe nicht vor ein Psychopath zz werden und Empathie ist richtig und wichtig, aber selektiv und auch im Rahmen des Kapitalismus denke und handle ich so.


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 17:40
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ok, sollen sie jetzt liefern oder nicht?
Es geht doch überhaupt nicht darum. Selbstverständlich wollen sie liefern. Sie wollen doch Trilliönchen verdienen.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Gesetze, Auflagen, Abgaben werden von der Politik beschlossen. Der Endverbraucher der angeblich unter den Kosten ächzt, hat die Politiker gewählt.
Ich hab' garantiert nicht diese Dödel gewählt, die das Nachfolgende verursacht haben und verursachen. Das ist ja wohl eher deine Abteilung:
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist von der Grundidee eine gerechte Steuer. Schon bei ihrer Einführung am Anfang des 20. Jahrhunderts verfolgte sie unter anderem das Ziel, dass Vermögen nicht unbesteuert von Generation zu Generation weitergereicht wird. Daran hat sich bis heute nichts geändert: Laut Bayerischer Landesverfassung dient die Erbschaftsteuer dem Zwecke, „die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern“.

Doch diesem Anspruch wird die heutige Erbschaftsteuer längst nicht gerecht. Große Unternehmensvermögen sind massiv privilegiert. Ausgerechnet die reichsten Familien zahlen dank weitreichender Ausnahmen am wenigsten Steuern.
Je größer das Vermögen, desto kleiner der Steuersatz
Zwischen 2021 und 2023 lag der durchschnittliche gezahlte Steuersatz auf Multimillionen- und Milliardenvermögen im Schnitt bei nur 2,9 Prozent – im Jahr 2023 sogar bei lediglich 0,1 Prozent. Wer dagegen kleinere Beträge erbt, zahlte mehr als das Dreifache. Es gilt also: Je größer das Vermögen, desto kleiner der Steuersatz.

Das ist Folge der sogenannten „Verschonungsbedarfprüfung“, einer Sonderregelung, durch die Multimillionär*innen und Milliardär*innen vollständig von der Steuer befreit werden können. Uns alle kostet das jedes Jahr bis zu 10 Milliarden Euro.

Das Problem ist lange bekannt: Das Bundesverfassungsgericht hat solche Ausnahmen bereits mehrfach als verfassungswidrig eingestuft. Doch die Bundesregierungen haben daran nichts Grundlegendes geändert. Stattdessen haben sie den Erzählungen der Lobby vertraut – und die Sonderrechte der Milliardärsfamilien geschützt und ausgebaut.
https://www.finanzwende.de/themen/steuergerechtigkeit/ausnahmen-bei-der-erbschaft-und-schenkungsteuer/was-die-milliardaerslobby-uns-erzaehlt-und-was-wirklich-stimmt
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Wer sich über das Reichtum von Milliardöre beschwert, erscheint umso doofer je mehr Geld er ihnen gibt.
Am allerdoofsten sind die, die nicht raffen, dass der Gesellschaft jährlich zig Milliarden flöten gehen bspw. wegen den ganzen Privilegien, die nur ÜBER-Reiche im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geniessen. Denk' doch einfach mal darüber nach. Is wirklich nicht so schwer, wie man vllt. meinen könnte.


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 18:24
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Es geht doch überhaupt nicht darum. Selbstverständlich wollen sie liefern. Sie wollen doch Trilliönchen verdienen.
Ich präzisiere: sollen "wir" Bürger ihnen erlauben überhaupt zu diesen Preisen zu liefern? Ich meine sie verdienen dann auch, sparen wir uns dieses -> sie liefern -> Bürger zahlen zu viel -> Staat versucht es wieder zu holen.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Ich hab' garantiert nicht diese Dödel gewählt, die das Nachfolgende verursacht haben und verursachen.
Ich auch nicht, aber die Mehrheit. Wahlen sind doch auch demokratisch, die muss Du akzeptieren.

"Finanzwende" -> Netzwerksteuergerechtigkeit und Taxmenow in Grün.
as Bundesverfassungsgericht hat solche Ausnahmen bereits mehrfach als verfassungswidrig eingestuft.
Und das Urteil ist nirgendswo auf ihrer Seite zu finden, würde ich gerne lesen. Hast Du das/die Urteile @mitH2CO3 ?
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Am allerdoofsten sind die, die nicht raffen, dass der Gesellschaft jährlich zig Milliarden flöten gehen
Geld was nicht deins ist, kann Dir auch nicht flöten gehen.
Das ist übrigens politische Rhetorik, ähnlich zu "wir können die Steuer nicht senken", weil wir das nicht finanzieren können :D.
Ich kann meine Ausgabensenkungen wunderschön finanzieren, geht einfach sehr leicht, ich gebe das Geld nicht aus.
Ich bin ein so toller Finanzierer, ich finanziere meine zukünftige Ersparnisse.


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 18:34
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Hast Du das/die Urteile
Das Urteil aus 2014 hab' ich gerade gegoogelt. Mag ja sein, dass es noch andere Urteile gibt, dunno.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vergünstigungen für große Vermögen insbesondere wegen Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gerügt. Im Grundsatzurteil von 2014 (Az. 1 BvL 21/12) sowie in laufenden Verfahren (Az. 1 BvR 804/22) wurden folgende zentrale Punkte moniert:

Überbegünstigung von Betriebsvermögen: Die fast vollständige Steuerbefreiung bei der Übertragung von Betriebsvermögen (Verschonungsabschläge von bis zu \(100\,\%\)) benachteiligt Erben von Privatvermögen (wie Barvermögen oder Aktien) ungerechtfertigt.

Fehlende Bedürftigkeitsprüfung: Das Gericht kritisierte, dass auch sehr vermögende Firmenerben von Steuererlassen profitierten, obwohl sie nicht auf die Verschonung angewiesen gewesen wären, um den Betrieb und die Arbeitsplätze zu erhalten.

Ungereimtheiten beim Verwaltungsvermögen: Die pauschale Freistellung von schädlichem Verwaltungsvermögen (z. B. Immobilien oder Wertpapiere, die dem Betrieb zugeordnet wurden) war zu weit gefasst und lud zu Steuergestaltungen ein.

Steuerschlupflöcher durch Konzernstrukturen: Die Regeln zur Lohnsummenpflicht und zur Begünstigung von Betriebsaufspaltungen wurden als verfassungswidrig gerügt, da sie es ermöglichten, die Steuerlast durch künstliche Konstruktionen weiter zu minimieren.

Gleichheitswidrige Ausnahmen: Die Freistellung von der Mindestlohnsummenpflicht für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern wurde als unverhältnismäßig beanstandet.
Google KI
Die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in §§ 13a und 13b ErbStG ist angesichts ihres Ausmaßes und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.

Es liegt allerdings im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittelständische Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und damit auch zur Erhaltung der Arbeitsplätze von der Erbschaftsteuer weitgehend oder vollständig freizustellen.

Für jedes Maß der Steuerverschonung benötigt der Gesetzgeber allerdings tragfähige Rechtfertigungsgründe.
Die Privilegierung des unentgeltlichen Erwerbs betrieblichen Vermögens ist jedoch unverhältnismäßig, soweit die Verschonung über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/12/ls20141217_1bvl002112.html


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um 18:41
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Wahlen sind doch auch demokratisch, die muss Du akzeptieren.
Klar respektiere ich das. Trotzdem kann ich genervt sein, wenn mMn. wichtige Dinge nicht angegangen werden.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:"Finanzwende" -> Netzwerksteuergerechtigkeit und Taxmenow in Grün.
Was ist schon wieder dein Problem. Dort bezieht man sich auf das Urteil, das ich dir gerade eingestellt habe. Also was ist grün?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Geld was nicht deins ist, kann Dir auch nicht flöten gehen.
Wenn das Bundesverfassungsgericht rügt, dass "Steuervermeidungsmöglichkeiten" im Erbschafts- und Schenkungsrecht nicht mit dem GG vereinbar sind, dann darf man als Bürgerin dieses Landes auch sagen, der Gesellschaft gehen Steuergelder flöten, wegen Begünstigung der Über-Reichen im Erbschaftsrecht. Da lass ich mir auch nix anderes von dir erzählen.


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 20:56
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Da lass ich mir auch nix anderes von dir erzählen.
Solltest Du aber...wäre wichtig...
Daher:
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Wenn das Bundesverfassungsgericht rügt
Da haben wir das Problem, mal wieder Framing von Kommunistenvereinen - aber ich helfe nach:
Eine Rüge des BVerfG ist kein Verwaltungsbeschluss das umzusetzen ist, es ist kein Urteil. Hat in etwa die Gewichtung: es gefällt mir nicht, aber ich kanns nicht ändern.
Juristisch wichtig ist also die Unterscheidung zwischen:
- bloßer Kritik / Rüge
- und einer rechtsverbindlichen Anordnung / Urteil.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:dass "Steuervermeidungsmöglichkeiten" im Erbschafts- und Schenkungsrecht nicht mit dem GG vereinbar sind, dann darf man als Bürgerin dieses Landes auch sagen, der Gesellschaft gehen Steuergelder flöten, wegen Begünstigung der Über-Reichen im Erbschaftsrecht.
Somit können wir die Tonne aufmachen, rein kippen, Deckel drauf.


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 21:34
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Somit können wir die Tonne aufmachen, rein kippen, Deckel drauf.
Ach was, Hellseher ist der Herr Apex inzwischen auch. Schau an. Abgesehen davon, dass du hier herumposaunst, dass eine Rüge des BVerfG bedeuten würde:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:es gefällt mir nicht, aber ich kanns nicht ändern.
solltest du mal zur Kenntnis nehmen, dass eine Rüge des BVerfG explizit bedeutet, dass etwas verfassungswidrig läuft, und genau so ist es mit der Erbschaftssteuer -> UNGLEICHHEIT

Das Thema ist aktuell schon wieder beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Aber Herr Apex weiss schon, was dabei rumkommt. Tonne! Soso.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuerrecht bereits zweimal für verfassungswidrig erklärt. 2006 zum ersten Mal, weil es den „Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügt“. Gemeint waren die Steuerbefreiungen beim Vererben von Betrieben.
2008 kam es zur Reform, doch sechs Jahre später entschieden die Richter in Karlsruhe, dass das nicht genügte. Ausnahmen von der Steuer für das Verschenken oder Vererben von Betrieben sind zwar grundsätzlich möglich, hieß es. Unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig ist allerdings, dass Erben von Großbetrieben verschont werden, ohne dass überhaupt geprüft wird, ob das wirtschaftlich notwendig ist.
Erneut musste der Bundestag das Erbschaftssteuergesetz reformieren. Er tat dies Ende 2016. Nun wird dieses Gesetz erneut vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Ein Mann aus Bayern klagt dagegen, dass sein Erbe von 67.000 Euro höher versteuert wird als Firmenerbschaften in Millionenwert.
Auch der Verein Finanzwende kritisiert das Missverhältnis: Seit 2009 sei über 77 Milliarden Euro Erbschaftssteuer nicht gezahlt worden, sagt Gerhard Schick vom Vereinsvorstand. „Das heißt: Es ist den Milliardären gelungen, sich Privilegien zu erstreiten, die es laut unserer Verfassung nicht geben dürfte. Und das ist empörend.“
https://www.deutschlandfunk.de/erbschaftsteuer-gerechtigkeit-100.html

Vermutlich wird es auch dieses Mal nicht langen, um eine Reform zu erzwingen, aber auch einem echten kapitalistischen Ignoranten sollte klar sein, dass da was mehr als schief läuft, so oft sich das BVerfG mit dem Thema befassen muß. Die "Familienunternehmer-Lobby" für Familien-Konzerne macht bisher offenbar eine überzeugende politische Lobbyarbeit.


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