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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

19.893 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wirtschaft, Armut, Kapitalismus ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 13:09
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn man den Wert eines Unternehmens rein nach der Ertragswertmethode bestimmt, wäre das eine Möglichkeit, die aber ebenfalls zu Verzerrungen führt. Man erbt ja nicht den Ertrag, sondern das Unternehmen an sich.
Es gibt natürlich sinnvollerweise mehrere Methoden zur Wertbestimmung eines Unternehmens und alle haben so ihre Vor- und Nachteile.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Mit anderen Worten: Genau was ich sagte, da werden funktionierende Firmen zerschlagen werden müssen oder statt des Erben landet die Firma bei einem Finanzinvestor, der danach das tut, was Finanzinvestoren tun, damit unser Staat noch mehr Geld verschwenden kann.
Warum wird ein Unternehmen zerschlagen, wenn es statt einen nun mehrere Eigentümer gibt?
Was wenn es zwei oder noch mehr Erben gibt, wird ein Unternehmen dann auch zerschlagen?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Auch wenn man das abzahlen kann, muss man es bezahlen, mit Geld, das dann nicht für Innvationen oder Renovierungen zur Verfügung steht.
Soweit ich weiß bestreiten Unternehmen Investitionen nich aus dem Gewinn, sondern aus den Einnahmen. Der Gewinn is das was übrig bleibt, wenn Investitionen getätigt wurden.
Macht ja auch keinen Sinn das Geld für Investitionen erst zu versteuern, denn Gewinne werden ja versteuert.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wir reden von einer Wirtschaft mit jahrelangem Nullwachstum, wenn man da jetzt noch mal ordentlich Geld rausnimmt, wird das doch nicht besser.
Das Geld, dass die Erben an Steuern zahlen, gibt der Staat ja wieder aus, vielleicht Volkswirtschaftlich is das ein eher ein Nullsummenspiel, wobei man beim Stat sicher sein kann, dass das Geld wieder ausgegeben wird, der Erbe wird es wohl in vielen Fällen einfach sparen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das Einzige, das in Deutschland noch Konjunktur hat, ist der öffentliche Sektor.
Soweit ich weiß sind die Gewinne der Dax Konzerne auf ein historisches Hoch gestiegen. Vielleicht gibt es ja doch noch Konjunktur außerhalb des öffentlichen Sektors?

kuno


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 13:27
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Vielleicht gibt es ja doch noch Konjunktur außerhalb des öffentlichen Sektors?
Nicht wirklich... rsp. kaum wahrnehmbar. Warten wir auch mal ab was mit Volkswagen so abgeht.. dann können die Zahlen noch nach unten variieren.

Google KI: Frage: Konjunktur Deutschland aktuell
Die deutsche Wirtschaft zeigt im Sommer 2026 weiterhin keine große Dynamik und bewegt sich zwischen Stagnation und einem schwachen Wachstum. Aktuelle Analysen und Berichte des Bundeswirtschaftsministeriums bieten Einblicke in die aktuelle Lage.Wirtschaftswachstum und PrognosenBIP-Prognose 2026: Führende Wirtschaftsinstitute und die Bundesregierung erwarten für das Gesamtjahr 2026 ein sehr geringes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von etwa 0,5 % bis 0,8 %.Belastungsfaktoren: Hohe Energiepreise infolge geopolitischer Krisen (wie im Nahen Osten), internationale Zollkonflikte sowie strukturelle Probleme bremsen einen echten Aufschwung aus.Quartalsverlauf: Nach einem leichten Plus von 0,3 % im ersten Quartal 2026 verläuft die wirtschaftliche Aktivität im Sommer durchwachsen.Arbeitsmarkt und Indikatoren
Quelle: Google KI


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 14:32
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Die Verfassungswidrigkeit solltest Du mit Gesetzen herleiten, bitte.
Das Bundesverfassungsgericht hat - wie bereits erwähnt - die Privilegien bei der Erbschaftsteuer drei Mal (1995, 2006 und am 17.12.2014) wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für verfassungswidrig erklärt.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Eine Sache solltest Du bitte besser erklären:
Warum ist leistungsloses Erben ein Problem, aber leistungsloses Daheimhocken auf Kosten anderer keins?
Wasn Vergleich 🙄 Beim Bürgergeld ist das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum zur Sicherung der Menschenwürde am untersten Rand der Gesellschaft. Das steuerfreie Vererben von dreistelligen Millionenbeträgen über Holdingstrukturen ist die Konzentration von wirtschaftlicher Macht an der absoluten Spitze. Das eine sichert das Überleben, das andere schafft eine Erb-Aristokratie. Zudem: wer sagt, daß Missbrauch bei Sozialleistungen Null Problem ist? Nobody. Aber ich kann Dir gerne nochmals das Visual einstellen mit der Torte "Steuerhinterziehung", damit Du nochmals sehen kannst, wie minimalst der Anteil des Solzialleistungsbetruges ist.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich habe noch weitere tiefgründigere Fragen:

Wenn Erben leistungslos ist, wozu ein Freibetrag?
Freibeträge (wie bspw. 400.000 € pro Kind) sind durch den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie (Art. 6 GG) geboten. Sie sorgen dafür, dass der normale Mittelstand und das familiäre Wohnheim geschützt sind.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Wenn ich meine Eltern pflege oder durch die Pflegeversicherungsnovelle als Kind zum Altersheim zahlen muss, warum kann ich die Beträge nicht von der Erbschaft abziehen? Das ist doch wirklich nicht leistungslos!
Nach meinem Verständnis irrst Du Dich Herr Steuerfachgehilfe. Pflegeleistungen und erbrachte Lasten der Kinder können nach § 10 Abs. 5 ErbStG sehr wohl als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, zusätzlich gibt es den Pflegefreibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG. Das ist also längst Gesetz.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Wenn Erben leistungsloses Einkommen ist, warum nicht mit der Einkommensprogression besteuern?
Ein cooler, aber kein neuer Gedanke. Denn viele Ökonomen fordern das seit Jahren (Piketty bspw.) Wenn man das Erbe einfach als Einkommen im Jahr des Zuflusses wertet und mit dem normalen Einkommensteuertarif belegen würden, würde das die Debatte sehr vereinfachen :). Das würde allerdings auch bedeuten, dass auf ein 100-Millionen-Erbe - ganz ohne die aktuellen verfassungswidrigen Schlupflöcher - der Reichensteuersatz von 45 % fällig wäre. Wenn du diesen Weg mitgehen möchtest, um das System zu vereinfachen und gerechter zu machen … ich bin dabei :D
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Dazu, die umgekehrte Zusatzfrage: warum ist die Einkommensbesteuerung progressiv, aber Erbschaftsteuer flat?
Die Erbschaftsteuer ist in Deutschland keine Flat Tax, sondern laut § 19 ErbStG gestaffelt und progressiv (von 7 % bis 50 %). Grotesk ist nur das Überreichen-Privileg: durch verschachtelte Holdings sinkt der Steuersatz bei Erben von über 100 Millionen Euro durch Ausnahmen oft auf unter 1%. Zutiefst ungerecht, undemokratisch, unsozial.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ein Kind lebt in Deutschland, eines im Ausland - es wird 50% / 50% geerbt, warum soll einer zahlen und einer nicht? Du propagierst Gerechtigkeit!
Herr Steuerfachgehilfe :ask: wenn der Erblasser in Deutschland lebte oder deutsches Vermögen vererbt wird, sind nach meinem Dafürhalten und nach § 2 ErbStG beide Kinder steuerpflichtig – völlig egal, in welchem Land der Erde der Erbe auf dem Sofa hockt.


Falls du bei den ganzen Paragrafen jetzt ins Grübeln kommst, frag am besten einfach nochmal deinen Milliardärs-Mentor. Vielleicht kann er dir die 300 bis 500 Euro für die Steuerberatung auslegen, damit du beim nächsten Mal die aktuellen Gesetze parat hast. ☕


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 14:42
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ja, davon träumt jeder - ein Unternehmen erben und es verkaufen zu müssen weil man sonst die Steuern nicht zahlen kann.
Das is halt auch wieder ne komplett einseitig negative Sichtweise, so nach dem Motto „krieg ich nich alles, isses nix wert“.
Man muss ja nich das ganze Unternehmen verkaufen, ein Teil tuts ja auch schon. Gibt genügend super laufende Unternehmen, die ne externe Beteiligung haben oder auch mehrere.
Und verkaufen muss man ja überhaupt nur dann was, wenn das Unternehmen nich genug Gewinn macht, um die Steuer aus diesen zu zahlen. Weiter oben heißt es, der durchschnittliche Gewinn eines Unternehmens in Deutschland läge so bei umme 8%, was bedeutet der Großteil derErben wird nichts verkaufen müssen, um eine Erbschaftssteuer bezahlen zu können.
Wo is das große Problem?

Anfangs ging’s ja eigentlich darum, ob ein Unternehmen und somit die Wirtschaft darunter leidet, wenn die Erben Erbschaftssteuer zahlen müssen, aber umso länger die Diskussion fortschreitet, desto mehr entwickelt sich die Argumentation in Richtung „bloß nichts abgeben“.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Glaube es in deiner Naivität (oder halt nicht) aber das macht was mit den Menschen...wenn der Staat Leistung und Vermögen nicht achtet und schützt, werden die Leute den Staat auch nicht mehr achten.
Mal unabhängig davon, ob da was dran is oder nich, is doch der Verweis gerade beim Erben auf Leistung nachgerade grotesk.
Erben is doch quasi das Paradebeispiel für leistungslosen Erhalt teilweise riesiger Vermögen.
Wenn man also dem Leistungsgedanken verfallen is, sollte man doch zunächst mal Erbschaften besteuern und erst danach Einkünfte aus Arbeit und unternehmerischer Tätigkeit.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Das Wort zum Dienstag, natürlich im Rahmen der Gesetze, keine besondere Reihenfolge:
Spart nichts mehr, hat es auf den Kopf, am besten wo man noch was dafür kriegt.
Wandert aus wenn es passt, ist die Kohle aus, kommt wieder.
Investiert in einer entsprechenden Beratung, die 300-500€ sind gut investiert und nichts ggü dem was der Staat abzockt.
Macht jedes Jahr eine Einkommenserklärung, holt raus was geht.
Nimmt jede Staatssubvention mit.
Übertragt alle 10J den Maximalbetrag an die Erben.
Gründet eine Stiftung wenn es sich eignet.
Hortet Gold in Schließfächer (keine Sparkasse).
Spricht mit keinem drüber.
Seit bereit außerhalb der EU in 24h zu sein.

Wenn ihr nichts tut, werden es andere mit Euren Werten tun.
Die Ansichten der Menschen sind halt verschieden, deine scheint eher in die Richtung „nimm was du kriegen kannst und gib nie etwas zurück“ zu gehen, während es bei mir eher nach dem Motto „Ich hab alles was ich brauche, mehr wär zu viel“ läuft.
Aber das muss halt jeder für sich selbst entscheiden.

kuno


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 14:57
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Das Bundesverfassungsgericht hat - wie bereits erwähnt - die Privilegien bei der Erbschaftsteuer drei Mal (1995, 2006 und am 17.12.2014) wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für verfassungswidrig erklärt.
Ja ja, seit mindestens 12 Jahre :D
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Wasn Vergleich 🙄 Beim Bürgergeld ist das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum zur Sicherung der Menschenwürde am untersten Rand der Gesellschaft.
Es ging um leistungslos.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Das steuerfreie Vererben von dreistelligen Millionenbeträgen über Holdingstrukturen ist die Konzentration von wirtschaftlicher Macht an der absoluten Spitze.
Irgendwie witzig, Du möchtest "Machtkonzentration" an der Spitze vermeiden -> dies würde konkret bedeuten dass der Erbe eben nichts mehr zu sagen hat...andererseits argumentierst wider Du dass die Erbschaftsteuer die Leute nicht jucken will...@kuno7 sagt die Steuer ist keine Problem.
Was stimmt denn jetzt?
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Freibeträge (wie bspw. 400.000 € pro Kind) sind durch den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie (Art. 6 GG) geboten. Sie sorgen dafür, dass der normale Mittelstand und das familiäre Wohnheim geschützt sind.
Wozu dann die Freibeträge für Brüder, Verwandte und sogar familienfremde Erben? Was soll da geschützt werden?
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Nach meinem Verständnis irrst Du Dich Herr Steuerfachgehilfe. Pflegeleistungen und erbrachte Lasten der Kinder können nach § 10 Abs. 5 ErbStG sehr wohl als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, zusätzlich gibt es den Pflegefreibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG. Das ist also längst Gesetz.
Gilt aber nur mit Pflegevereinbarung. Der Spruch "ich habe meine Eltern gepflegt" ist ohne Nachweis nichts wert.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Das würde allerdings auch bedeuten, dass auf ein 100-Millionen-Erbe - ganz ohne die aktuellen verfassungswidrigen Schlupflöcher - der Reichensteuersatz von 45 % fällig wäre. Wenn du diesen Weg mitgehen möchtest, um das System zu vereinfachen und gerechter zu machen … ich bin dabei :D
Bei was wärest Du dabei? Beim Nichtbezahlen und Kassieren? Schaft der Staat ohne Dich, aber keine Sorge, ich garantiere Dir dass wenn Erbschafts- und Vermögenssteuer reformiert werden, wirst Du zahlen.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Herr Steuerfachgehilfe :ask: wenn der Erblasser in Deutschland lebte oder deutsches Vermögen vererbt wird, sind nach meinem Dafürhalten und nach § 2 ErbStG beide Kinder steuerpflichtig – völlig egal, in welchem Land der Erde der Erbe auf dem Sofa hockt.
Joah, und wenn in dem Land das Doppelbesteuerungsabkommen Vorrang hat, zahlen beide nicht den gleichen Betrag - aber das ist wohl deine "Gerechtigkeit" (§ 21 ErbStG ).
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Falls du bei den ganzen Paragrafen jetzt ins Grübeln kommst
Findest Du?


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 15:01
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Das is halt auch wieder ne komplett einseitig negative Sichtweise, so nach dem Motto „krieg ich nich alles, isses nix wert“.
Isso.
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Wo is das große Problem?
Nirgends. Wir brauchen mehr Einnahmen um noch mehr zu verschwenden.
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Mal unabhängig davon, ob da was dran is oder nich, is doch der Verweis gerade beim Erben auf Leistung nachgerade grotesk.
Fangfrage: wenn Erben leistungslos ist, warum zahlt man überhaupt Steuern drauf? Gilt da das Leistungsfähigkeitsprinzip nicht mehr?
Zitat von kuno7kuno7 schrieb:Die Ansichten der Menschen sind halt verschieden, deine scheint eher in die Richtung „nimm was du kriegen kannst und gib nie etwas zurück“ zu gehen, während es bei mir eher nach dem Motto „Ich hab alles was ich brauche, mehr wär zu viel“ läuft.
Richtig. Egal wer was noch in Deutschland leistet, wird bei der Rente in Grundsicherung landen.
Wer nichts leistet, landet auch in der Grundsicherung...also es lohnt sich.


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 15:30
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ja ja, seit mindestens 12 Jahre :D
Ganz genau. Seit 12 Jahren sind diese Privilegien bereits als verfassungswidrig beurteilt vom Bundesverfassungsgericht. Und man darf davon ausgehen, dass nach dem anstehenden Urteil nicht noch mal 12 Jahre in's Land gehen werden.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Es ging um leistungslos.
What? Dann definiere halt "leistungslos auf Kosten anderer" präziser.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Wozu dann die Freibeträge für Brüder, Verwandte und sogar familienfremde Erben? Was soll da geschützt werden?
Die Eigentums- und Testierfreiheit ist durch Art. 14 GG geschützt. Dass auch familienfremde Personen einen Freibetrag (20.000 €) haben, ist so. Allerdings greift dort Steuerklasse III mit Sätzen von bis zu 50 % (§ 19 ErbStG). Das System schützt also die Familie und bittet Fremde stärker zur Kasse.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Gilt aber nur mit Pflegevereinbarung. Der Spruch "ich habe meine Eltern gepflegt" ist ohne Nachweis nichts wert.
Dass man dem Finanzamt gegenüber einen Nachweis zu erbringen hat (z. B. über den Pflegegrad), ist in einem Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit. Das ändert überhaupt aber nichts daran, dass das Gesetz (§ 10 und § 13 ErbStG) diese Abzüge explizit erlaubt. Deine Behauptung, das ginge nicht, ist also schlicht falsch.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Joah, und wenn in dem Land das Doppelbesteuerungsabkommen Vorrang hat, zahlen beide nicht den gleichen Betrag - aber das ist wohl deine "Gerechtigkeit" (§ 21 ErbStG ).
Was man beim Recherchieren so lernen kann, cool :Y:
(§ 21 ErbStG) Das Doppelbesteuerungsabkommen sorgt nicht dafür, dass das Auslandskind weniger zahlt. Die ausländische Steuer wird auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Das Kind im Ausland zahlt am Ende über die Ergänzungsbesteuerung prozentual exakt dieselbe Gesamtsumme auf das deutsche Erbe wie das Kind im Inland. Die Steuergerechtigkeit bleibt also voll gewahrt.
Google KI

Es ist amüsant: Du ziehst als steuernflüchtender Steuerfachmann in eine Steueroase, scheiterst im Forum aber an den absoluten Grundlagen des deutschen Erbschaftsteuergesetzes. Na ja, dann mal Grüße an deinen Mentor 🌸


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 15:46
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:What? Dann definiere halt "leistungslos auf Kosten anderer" präziser.
Ich arbeite nicht und Du kommst für meinen Lebensunterhalt auf. Wir sind weder verwandt, noch haben wir irgendwas zu tun.
Gut für mich oder?
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Die Eigentums- und Testierfreiheit ist durch Art. 14 GG geschützt. Dass auch familienfremde Personen einen Freibetrag (20.000 €) haben, ist so. Allerdings greift dort Steuerklasse III mit Sätzen von bis zu 50 % (§ 19 ErbStG). Das System schützt also die Familie und bittet Fremde stärker zur Kasse.
Aber die sind alle gleich leistungslos, oder? Ist das Steuern auf Verwandschaft?
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Es ist amüsant: Du ziehst als steuernflüchtender Steuerfachmann in eine Steueroase, scheiterst im Forum aber an den absoluten Grundlagen des deutschen Erbschaftsteuergesetzes. Na ja, dann mal Grüße an deinen Mentor
Ich grüße ihn noch nicht, es stellt sich die Frage deine KI oder ich?
Jetzt sage ich es mal so, es gibt Konstellationen wo das Kind in Deutschland mehr zahlt als das Kind in Ausland.
Zitat von mitH2CO3mitH2CO3 schrieb:Was man beim Recherchieren so lernen kann, cool :Y:
Nur zu, bei der Gelegenheit kannst erfahren warum viele Deutsche nach Österreich ziehen, so ca. 5 Jahre vor dem erwarteten Erbfall.


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Kapitalismus - Die Ausgeburt der Hölle

um 16:06
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich arbeite nicht und Du kommst für meinen Lebensunterhalt auf. Wir sind weder verwandt, noch haben wir irgendwas zu tun.
Gut für mich oder?
Da sagt man für gewöhnlich Danke 💐
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ist das Steuern auf Verwandschaft?
Ja, ich informiere Dich gerne. Das deutsche Recht ist genau so aufgebaut: je enger die Verwandtschaft, desto niedriger die Steuer (Schutz von Ehe und Familie, Art. 6 GG).
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich grüße ihn noch nicht, es stellt sich die Frage deine KI oder ich?
Zumeist sowohl als auch und überhaupt ☝️ Und selbstverständlich mit KI, man kann nicht jeden § kennen, ist ja auch nicht jeder Steuerfachgehilfe, nicht wahr Herr Apex?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Jetzt sage ich es mal so, es gibt Konstellationen wo das Kind in Deutschland mehr zahlt als das Kind in Ausland.
Na klar, jetzt die Ausnahmen von der Regel herbeizerren. Die Regel bleibt jedoch die Regel.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Nur zu, bei der Gelegenheit kannst erfahren warum viele Deutsche nach Österreich ziehen, so ca. 5 Jahre vor dem erwarteten Erbfall.
Jo, viele Ösis ärgern sich über den Wegfall der Erbschaftssteuer, auch meine beste Freundin eine Weanarin :) Aber nix desto trotz, zum Thema:
Blick ins Gesetz:
(§ 2 ErbStG): wenn die Eltern in Deutschland leben oder das Betriebsvermögen hier liegt, nützt es dem Kind überhaupt nichts, fünf Jahre vorher nach Wien zu ziehen. Deutschland kassiert trotzdem die volle Erbschaftsteuer. Um das zu umgehen, müssten die Eltern mitsamt dem gesamten Vermögen auswandern.
Danke, KI.


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